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Vorläufigem Rechtsschutz gegen BG.,AA.,DRV.

Pit13

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Registriert seit
8 Nov. 2007
Beiträge
1,724
Ort
zu Hause
Hallo liebe Gemeinde,

was kann man noch unternehmen, wenn keine Behörde glaubt zu ständig zu sein.

MfG.
Pit

Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man die Möglichkeit, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wirksam zu schützen. Die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ist für einen wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt werde oder die Rechtsverletzung fortgesetzt werde. Die Möglichkeit, einstweilen eine etwaige Rechtsverletzung zu verhindern, kann sowohl gesetzlich bestimmt sein, als auch von einer Behörde oder von einem Gericht angeordnet werden. Während sich gesetzlicher Vorläufiger Rechtsschutz darauf beschränkt, Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (→ Suspensiveffekt), können durch Anträge auch gestaltende Regelungen erreicht werden.

Allgemeines


Allen Formen des Vorläufigen Rechtsschutzes ist gemeinsam, dass sie keine endgültige Entscheidung treffen und auch nur vorläufig die Schaffung vollendeter Tatsachen nicht gestatten (grundsätzliches Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache). Vorläufiger Rechtsschutz kann nur so lange beansprucht werden, wie ein Recht in der Hauptsache geltend gemacht wird oder (noch) geltend gemacht werden kann (sog. latente Akzessorietät des Vorläufigen Rechtsschutzes). Grundsätzlich wird Vorläufiger Rechtsschutz in allen Rechtsbereichen gewährt.
Bei Vorläufigem Rechtsschutz durch ein Gericht ist der Prüfungsmaßstab reduziert (so genannte summarische Prüfung) und die Art der Darlegung weicht vom Hauptsacheverfahren ab. Das Gericht kann auch ohne mündliche Verhandlung oder sonstige Anhörung entscheiden und Fristen abkürzen. Die Notwendigkeit zur Beschleunigung des Verfahrens lässt in der Regel die Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Ortsbesichtigung, Sachverständigengutachten) nicht zu. Entschieden wird grundsätzlich auf der Basis des vorgetragenen oder bekannten Sachverhalts und der von dem Antragsteller glaubhaft gemachten Tatsachen, in solchen Fällen ist zugelassen, eine eidesstattliche Versicherung zu berücksichtigen.



Abgrenzung


Der Vorläufige Rechtsschutz ist vom vorbeugenden Rechtsschutz zu unterscheiden, welcher schon vor der Entstehung von Rechtspositionen verhindern soll, dass diese Rechte später nicht oder nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten oder unzumutbaren Nachteilen durchgesetzt werden können. Typischer Fall ist das Planungsrecht, in dem auf eine vorbeugende Unterlassungsklage verwiesen wird, um spätere Planungsschritte nicht zu behindern. Hierfür stehen jedoch grundsätzlich keine Eilverfahren zur Verfügung. Klage befugt ist man vielmehr nur, so lange eine Rechtsgutsverletzung droht und noch nicht eintritt, aber initiale Planungs,- und Entwicklungsschritte eine erkennbare Stufentendenz festlegen und noch anfechtbar sind.

Beispiel:
Bei Beplanung neuer Baugebiete, in denen u.a. eine störende Nachbarschaft durch Immissionen entstehen wird, muss man die Planungsentscheidungen angreifen und nicht erst nach Heranrücken der Bebauung die letzte umzusetzende Baugenehmigung vor der Haustür. Zwar ist man als Dritter am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, jedoch ist man dann bereits materiell präkludiert und kann die Genehmigung in der Sache nicht verhindern. → sog. Schweinemast-Fall.
 
hallo Pit und zusammen

verstehe es nicht, kann mir es jemand näher erläutern, bitte.


Wenn man Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der BG macht und der dauert,
hat man da eine aufschiebare Wirkung auf Antrag bei BG automatisch?

Wenn dann ein ablehender Bescheid der BG kommt auf meinen Widerspruch und man Klage einreicht,
hat man dann bis zum Abschluss des Verfahren, (was länger dauern kann) eine aufschiebare Wirkung gemäß Gesetz und Antrag?

Oder wie ist es z. B. in den oben genannten Fällen?
 
Hallo.

Ich verstehe den Sinn ebenfalls nicht mit vorläufigen Rechtsschutz.
Bedeutet es wenn ich kein Geld zum Klagen habe und keine Prozesshilfe bekomme weil mein Mann zuviel verdient das ich einen vorläufigen Rechtsschutz bekommen kann um zu meinen Recht zu kommen?
Ich habe einen Behandlungsfehler über die Schlichtungsstelle an gezeigt .Nun bekomme ich Recht nd ein Gutachter hat es auch anerkannt.Das ist über die Schlichtungsstelle kostenlos.
Um aber meine Forderung bei der Arzthaftpflichtverrsicherung durch zu setzen bräuchte ich einen Anwalt den ich mir nicht leisten kann würde ich da unter Ümständen den vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können und evtl. einen Anwalt nehmen?

Oder welche Möglichkeiten habe ich es muß ja nicht unbedingt geklagt werden wenn die Versicherung mir ein vernünftiges Angebot macht.Aber was vernünftig in den Fall ist habe ich ja keine Ahnung und müßte auf Urteile zurück greifen.

LG SONJA
 
hallo sonji,

wie hast du den behandlungsfehler angezeigt bei der Schlichtungsstelle und wie lange dauert es da und was passiert dann?

Kannst du es näher beschreiben.

Ansonsten kann man lesen,dass die Schlichtungsstellen der Krähenwirtschaft unterliegen.
 
Hallo Rolandi
Habe aktuell ein Verfahren bei der Gutachter-und Schlichtungsstelle
der Landesärztekammer Hessen laufen.
Habe aber auch ein Ra für med.Recht .
Läuft seit Januar 2013 und ist seit 2 Monaten bei einem.beauftragten Gutachter.
Zieht sich noch etwas hin weil das Krankenhaus wichtige Unterlagen nicht mit versendet hat.
Die Gutachterstelle wurde angeschrieben und ein Behandlungsfehler angezeigt.Dort bekam ich dann ein Fragebogen zugesendet und musste alle Krankenunterlage vom Krankenhaus anfordern,die ich bezahlen musste.( Kopie usw .kosten) Und diese musste ich alles der Gutachterstelle zukommen lassen.Daraufhin wurde die Versicherung des Krankenhaus informiert,durch die Gutachterstelle.
Die wiederum prüften den Sachverhalt und stimmen dem Schlichtungsverfahren zu und auch die Kosten des Gutachters.Der wurde dann Vorgeschlagen seitens der Gutachterstelle und wurde von mir und der Versicherung angenommen.Und nun heißt es warten.
So ist das bei mir gewesen.
Gruß Thomas
 
Hallo Ronaldi


Bei mir läuft es über die4 Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammer in Hannover.

Habe den Behandlungsfehler im Januar eingereicht im Mai kam dann die Stellengsnahme vom behandelten Arztnach häufigen Mahnungengen..Dazu habe ich Stellung genommen weil der Arzt behauptete ich hätte mich nicht an das Behandlungsshema gehalten wäre zu früh aktiv gewesen.
Dabei haben die in beiden Entlassungsberichten falsche Angaben gemacht die ich durch die Erstuntersuchung und Arzt wiederlegen konnte.Ich mußte die Entlassungsberichte mehrmals anfordern die kamen 4 Monate später.Auch wurden die Krankenakten angefordert.
Alle anderen Unterlagen wie Arzt und Entlassungsberichte habe ich vorher hin gesand.Geprüft wurde es bereits und ich habe die Fragen zum Gutachterauftrag liegen mit der Bitte mir das durch zu lesen und evtl.noch Änderungswünsche oder Ergänzungswünsche zu machen und das innerhalb 4 Wochen denen hin zu senden.
Dann wird es zum Giutachten nach Bonn geschickt ,mir wurde gesagt das die das Gutachten vonm einen machen lassen der weiter entfernt ist um zu vermeiden das sich die Ärzte kennen.Das kann ca. 3 Monate dauern ob ich noch eine Akte von der Rehaklinik nachsenden kann muß ich mal nachfragen ,aber vielleicht reicht ja der Entlassungsbericht wo auch draufsteht welche und wieviel Therapien ich gemacht habe und das die nach meiner Belastbarkeit der Mobilotion und Beschwerdesituation angepasst wurden.Grad weil der Arzt behaubtete ich konnte gut an Gehstützen laufen dabei wurde mir nach einigen Tagen schon ein Rollator verschrieben.Die haben geschriebeb Streckung wäre ok dabei wurde festgestellt das die noch 15 grad Defizid hatte und ne Entzündung bekam ich auch.Ausserdem gings mir häufig so schlecht das die Schwestern mich anriefen oder nach mir sahen weil ich mein Kühlpads nicht geholt hatte.
Ich hatte ja noch Symtome von der PTBS vom Arbeitsunfall und war psychsch nicht fit deshalb wurde immer gefragt von den Schwestern wie es mir geht und Tabletten wurden mior kurzfrißtig ein geteilt.
Bei mir wurde alles vorher bei der Schlichtungsstelle geprüft um dann den Gutachter zu beauftragen.
Thomas bist du dir sicher das du die Unterlagen direkt zum Gutachter gesendet hast und wohin ?
Nun warte ich dann auf das Gutachten wenn ich den Rest ab geschickt habe.
Sollt ein Behandlungsfehler fest gestellt werden müssen wir uns bei Der Versicherung zur Regulierung melden.Habe keinen Anwalt deshalb war meine Frage was es sich mit den vorläufigen Rechtsschutz auf sich hat .Kann man den in Anspruch nehmen wenn es Ärger mit der Versicherung gibt.
Eigentlich soll es sich bis zu 18 Monate hinziehen können aber wir sind ja weit wenns schon zum Gutachten geht.Hoffe4ntlich haben wir Glück .
Schreibt mal was Euch passiert ist und wie und was ihr gemacht habt oder Vorhabt.


LG SONJA
LG SONJA
 
hallo,

so wie ich es verstehe, finden dann die Begutachtung nach Zusendung der Unterlagen nach Aktenlage statt bei der Schlichtungsstelle.
Ist das richtig?

Wer weiß, wo man schneller zum Gutachten kommt und man sich persönlich untersuchen lassen kann, um es an der Person feststellen zu können.

Sehe es so, dass wie du schriebst, diese Ärzte oft falsch oder unvollständig dokumentieren, wíe kann dann nach Aktenlage die richtige Entscheidung getroffen werden. Zumindest ist es in meinen Augen erschwert.

Du machst es ohne Anwalt sonji, bist du einfach da hingegangen und dann hast du Unterlagen zugesandt bekommen.

Habe diesbezüglich gehört, dass man Betroffenen immer die Krankenkasse empfhielt, soll aber auch nur nach Aktenlage gehen. Finde es ziemlich schwierig - da man die Unterlagen selber sich besorgen muss, wenn unvollständig - keine Wiersprüche drin sind - na ja - finde da ist man doch auch machtlos wie bei der BG Methoden.

Kann man auf eine persönliche Untersuchung bestehen?

Warum werden die Unterlagen solange hinausgezögert? Man hat Rechte und die können sich Zeit lassen und denen passiert gar nichts.
 
Rolandi hoffentlich kannst du es Lesen da gesperrt

Hallo.
Ich bin zur Krankenkasse und die haben mir was für die Schlichtungsstelle zum Antrag aus gedruckt auch mußte ich dort unterschreiben das ich den Behandlungsfehler eingereicht habe.
Ich habe die Unterlagen die ich habe mit geschickt und einen ausführlichen Brief weshalb ich den Fehler sehe und die Entlassungsbriefe korrigiert .Ich mußte dann ausfüllen bei welchen Ärzten ich in Behandlung bin und auch vor der OP war auch Röntgenbilder habe ich mit gesand.Dann bekam ich mein Aktenzeichen und die Mitteilung das die die Klinik an geschrieben haben und ne Stellungsnahme vom Arzt wünschen.Auch das mußte mehrmals an gefordert werden.Ich bekam die Stellungsnahme zur Einsicht geschicktund wurde auch informiert das die Akten dort an gekommen sind.
Damit habe ich den Weg über die Krankenkasse gespart denn die fordern erst alles über die Patientenberatung an und senden dann die Unterlagen trotzden zur Schlichtungsstelle.Damit habe ich mir Zeit gespart meinten die als ich mich dort mal telefonisch ,wegen Unterlagen die ich noch benötigen werde ,erkundigt habe.
Die Unterlagen werden dann dort gesichtet und geprüft und wenn die vermuten das ein Behandlungsfehler vorliegt bekommt man die Fragen zu den Gutachterauftrag zu gesand um zu sehen ob man noch andere Fragen hat oder Ergänzungen dazu kommen dazu hat man 4 Wochen Zeit.
Mir fiel auf das die Akte von der AHB nicht an gefordert wurde und ich lasse mich noch von meinen Arzt untersuchen zu meinen jetzigen Zustand.
Erst dann wird der ganze Kram ,wenn ich denke alles ist kommplett,zu einen vor geschlagenen Gutachter ,bei mir zur Uniklinik Bonn geschickt der wiederum ca 3 Monate dauert bis zur Entscheidung.
Dieses Verfahren kostet mir nicht einen Pfennig und mit den Gutachten kann ich mich dann an die Haftpflichtversicherung zur Schadenregulierung wenden.
Sollte es trotz Schlichtungsstelle keine Einigung geben muß ich dann Zivielrechtlich klagen.Habe mal im Internet rein gesehen da ich keine Prozeßkostenhilfe bekomme es gibt dafür Anwälte die auf Prozion arbeiten und das zahlt man nur bei Erfolg die Gerichtskosten zahlt dann der Gegner.Das würde ich Notfalls machen denn bei solchen Fällen kommt immer mindestens ne fünfstellige Summe raus je nach dem ob man noch Dauerschäden hat sogar ne Rente.
Ich habe bisher immer alles ohne Hilfe gemacht EMR durch ohne Gutachten GdB auch sogar den Wiederspruch ,lediglich bei der BG Wiederspruch hatte ich Hilfe vom Weißen Ring.
Nun Kämpfe ich noch beim OEG wegen des Überfalles und GdB das ich das G erhalte und die Verschlimmerung anerkannnt wird.
Das Leben als Unfallopfer wird nie langweilig und ich habe super Tipps durchs Forum erhalten und gebe meine Erfahrungen gerne weiter.
Hoffe wir haben dann endlich nach einiger Zeit Erfolg zu Melden drücke allen den Daumen die Ansprüche durch zu setzen und das braucht Geduld.

LG SONJA
 
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