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Wann muß der Haftpflichtversicherer leisten?

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,

hier ein aktueller Hinweis auf die Fristen, die ein Haftpflichtversicherer längstens "prüfen" darf, ehe er seine Leistungspflicht anerkennen muß.

LG HALLE vom 14.09.2009, 1 T 55/09
Angemessenheit einer Prüfungspflicht des Haftpflichtversicherers von vier bis sechs Wochen vor Schadensregulierung
1.Der Kfz-Haftpflichtversicherer hat das Recht, vor einer etwaigen Schadenregulierung Akteneinsicht zu nehmen, sofern er sein Vorhaben, Akteneinsicht zu nehmen, dem gegnerischen Unfallgeschädigten binnen der bei durchschnittlich gelagerten Verkehrsunfällen regulären Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen kundtut.
2.Nach Eingang der Akte stehen dem Kfz-Haftpflichtversicherer weitere drei Wochen zur Überprüfung der Einstandspflicht zu.

Gruß von der Seenixe
 
Danke Seenixe,

aber was passiert danach ? Ich habe zwar schriftlich von der ggn VS, das:
" ... Versicherungsschutz besteht und eine 100%ige Haftung der Versicherungsnehmerin vorliegt... wir können daher die ausschließlich schadensbedingten Aufwendungen übernehmen..."

ABER:
nachdem die VS festgestellt hat, das es sich hierbei wohl um einen sogenannten "Großschaden" handelt - beginnt das Spielchen doch erst:mad:

*zum einen wird die Akte ständig weitergegeben,
* immer neue SB (ich bin jetzt beim 17.! angelangt,) die sich immer erstmal einlesen müssen - dauert natürlich bei mind. 3 vollen Aktenordnern solange, das ich schon 2 davon bis zum Ruhestand gebracht habe;)
*und dann (er-)finden die immer weitere Verzögerungstaktiken - selbst dann wenn alle GA durch sind und die SAchlage ziemlich eindeutig ist
- hm, dann wird wieder einen neue Abteilung und damit wieder ein neuer SB damit beauftragt - das Spiel spielen wir jetzt schon sehr lange:mad:

herzliche Grüße
sonja42
 
Hallo Zusammen,

hm, das Prüfen ist die eine Sache .... das Regulieren aber anscheinend eine Andere!

Ja, auch ich habe eine 100%-ige Zusage, dass ich NICHT SCHULDIG bin .... und? Was nutzt es mir? Nix ..... denn die Verzögerungstaktiken sind wahrscheinlich endlos anwendbar!

Aber was beschwere ich mich ..... mein Autounfall ist ja erst 6 Monate her!
Und ich hab erst 2 SB "geschafft"!

Grüßle vom Herzblut
 
Erfolgsmodell Schadensverweigerung

neueste Verzögerungstaktiken in der Schadensregulierung der Haftpflichtversicherung :

" . . . es tut uns leid, zur Zeit findet bei uns eine Umstrukturierung statt, da ist alles etwas schwieriger...."

"...die Zuständigkeit soll (:mad:mal wieder!) wechseln, augenblicklich weis somit grad niemand wer den Fall bearbeiten soll/wird .."

Ich möchte ja mal wissen, wer sich diese Fiesematenten immer ausdenkt :confused: *wennichdenindieFingerkrieg*

trotzdem
herzliche Grüße

sonja42
 
Hallo Sonja,

dann empfehle ich Dir mit dem Anwalt zusammen kurze Fristsetzung und dann Klage und dies immer schnell wieder, garnicht auf die Spielchen einlassen. Anerkenntnis ist da, Ihr beziffert Eure Forderung, Termin gesetzt --> keine Entscheidung bzw Zahlung, dann sofort Klage. Die Kosten muß jeweils die Versicherung zahlen.

Ja, die Spielchen der Versicherung sind altbekannt, aber doch nur, weil wir uns als Opfer darauf einlassen.

Gruß von der Seenixe
 
Höheres Schmerzensgeld bei verzögerter Regulierung durch den Versicherer

Schmerzensgeld bei verzögerter Schadensregulierung OLG Nürnberg 22.12.2006 - 5 U 1921/06
Verzögert der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung entgegen Treu und glauben, so ist dem Geschädigten als Genugtuung ein deutlich erhöhtes Schmerzensgeld zuzusprechen.

Fundstelle:
http://www.wds24.de/kunden/boeckenhoff/cms/index.php/Verkehrsrecht/Aktuelle-Urteile-zu-Unfallen.html


Liebe Grüße
 
hallo tim....

...schön und gut, das mit dem erhöhtem schmerzensgeld.

nur was nutzt dir das?

schmerzensgeld i.d.r. einer der kleinsten posten bei einem großschaden.
da feixt sich die versicherung was, wenn sie irgendwann statt z.b. 20t€, 30t€ zahlen muss.

und was nützt es dir, wenn du heute die 20 mille dringend brauchst?

kleines beispiel dazu:
du musst jeden monat 500 euro miete bezahlen und kannst es nicht.
spätestens nach drei monaten stehst du auf der straße.

mit den 20k könntest du drei jahre lang deinen vermieter glücklich machen.

statt dessen bekommst du nach 5 (10 oder 15) jahren 30k€ - dafür wohnst du schon längst im obdachlosenasyl.

ist vielleicht überspitzt, aber gar nicht so unwahrscheinlich.

wir haben seit 2002 ein OLG-urteil, nachdem uns sämtlicher materieller und immaterieller schaden ersetzt werden muss.

seit dem streiten wir uns mit der versicherung über die höhe - und solange wir uns (vor gericht) mit denen streiten zahlen sie gar nichts!

die folge:
irgendwann konnten kreditverträge nicht mehr bedient werden und wurden gekündigt. seitdem hängt zusätzlich das damoklesschwert der zwangsversteigerung über unserem haupt.

was nützt es, wenn irgendwann ein dicker scheck von einer versicherung kommt, dieser aber unter einer brücke zugestellt werden muss?

was fehlt, ist ein aprobates mittel, dass die versicherung zwingt, unverzüglich den schaden zu regulieren.
 
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