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Wann und Wo wird bei mir Gutachten erstellt?

Hotte, wenn ich als Angestellter einer Unfallversicherung den verunfallten Versicherugsnehmer
(5 Monate nach dem Unfall) leibhaftig vor mir stehen hätte und er macht mir so gar keinen
"kranken" Eindruck hätte ich so meine Zweifel ob er tatsächlich 1 Jahr (oder gar 3 Jahre)
danach noch hochprozentisch invalide einzuschätzen wäre.

Geistig bist Du ja auch sehr fit.

Du bist ein "Stehaufmännchen" das haben die jetzt erst gemerkt.

Du gehst noch Deinen Weg (auch ich war mehr als 25 Jahre selbstständig) und das musst Du auch.

Viel Glück

Meggy
 
Moin Meggy,ok ohne das wir uns persönlich kennen hast du mit dem "Stehaufmännchen" wohl recht,du glaubst garnicht wie oft mir von etlichen Personen (Bekannte,Verwandte,Kunden)in den letzten 2 Monaten auf die Schulter geklopft wurde (was äußerst schmerzhaft ist) mit den Worten "da is er ja wieder..." für Aussenstehende macht das wohl auch so den Eindruck(Es fehlt ja nix,bin nicht entstellt und laufen kann ich auchnoch/wieder):(.
Für Menschen die aber den Sachverhalt kennen (Familie,Ärzte und Versicherungen) bin ich aber ein sehr kranker Mensch.Aber vor allen Dingen meine Familie (besonders meine Frau) gibt mir die Kraft jeden Tag zu meistern und positiv in die Zukunft zu blicken sie meint immer"Denk nicht drüber nach was wir jetzt nicht mehr können,sondern ich bin froh das wir überhaupt noch was zusammen machen können""Egal was die Zukunft bringt Hauptsache wir haben Eine":) Meine Familie gibt mir auch das Gefühl noch gebraucht zu werden,ansonsten kommt man sich ziemlich nutzlos vor...
Achso dem Versicherer müßte aber schon klar sein das eine Invalidität bleiben wird da Sie ja die Aktenlage genau kennt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Hotte,

ich hatte was mit der Todesfallklausel geschrieben und das ist der Grund, warum der Versicherer im ersten Jahr nach dem Unfall keine Invaliditätsleistung erbringt (max. bis Höhe der Todesfallleistung).
Verstirbst die VP innerhalb des ersten Jahres (an den Unfallfolgen) dann muss die Gesellschaft über die Todesfallleistung hinaus überhaupt nichts mehr leisten.
Verstirbt die VP an unfallfremder Einwirkung, dann muss die Gesellschaft nur den wahrscheinlichen Invaliditätsgrad leisten für den er auch leistungsverpflichtet wäre, sprich was man auch mit Invaliditätsanmeldung geltend gemacht hat.

....... und Meggy, das hat rein garnichts damit zu tun wie der Mensch den Unfall ansich verarbeitet......
oder wie er auf andere wirkt
 
Achso,da war ja noch was "Todesfallleistung" diese ist mir schon mehrfach von der priv.Unfallversicherung angeboten worden. Hab ich aber immer ausgeschlagen,weil ich da son bißchen Angst hab was falsch zu machen:
1. Wenn mein Invalditätsgrad unter 25% ausfällt müßte ich was zurückzahlen. Ok,sagen tun fast alle das ich weit drüber lieg,aber schriftlich hab ich nix. Und aus meiner Erfahrung weiß ich das das Gesagte nichts zählt.
2. Hab ich Angst das die Versicherung aus dem "Vorschuß" eine "Endzahlung" machen könnte,hab Sie ja mittlerweile kennengelernt wie wichtig"Kleinstgedrucktes"ist und wie gut Sie Wortverdrehungen machen können.Mit Unterschriften bin ich deßhalb sehr vorsichtig geworden.

Oder kann ich die Todesfallleistung einfach annehmen (brauchen die wirklich ne Unterschrift dafür?)?

Weil gebrauchen täten wir die ganz gut,das entspräche einem guten Jahreseinkommen von mir vor meinem Unfall und somit hätten wir jedenfalls finanziell ne ganze Zeit lang Ruhe.

Gruß Hotte
 
Ganz simpel, Du schreibst die Gesellschaft an und bittest auf Grund Deiner gesundheitlichen Situation um eine Vorauszahlung (Vorschusszahlung) auf die zu erwartende und die Todesfallsumme bei weitem übersteigene Invalidität gemäß Punkt 9.3 AUB (müßte das auch bei Dir sein) in Höhe der Todesfallsumme.

9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde
nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene
Vorschüsse.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme
beansprucht werden.


Im Normalfall muss man dafür eigentlich nichts unterschreiben, ausser das man diese beantragt.
 
Danke :)
Ok,ich werd denn kommende Woche diese Vorschußleistung beantragen und mal gucken was da kommt....;).
Hab dabei auch ein besseres Gefühl als so wie das vorher lief da wurde mir (Büro Schadensregulierer und Makler) immer ein recht dickes Papier (sah aus wie ein kompletter Versicherungsantrag) vorgelegt das müsse ich "nur" unterschreiben und dann bekäm ich die Todesfallleistung.
Besser das ich den Stein ins Rollen bring und keine Unterschrift unter vorgefertigte Anträge mach.
Hatte ja gehofft das ich den Mist schnell über die Bühne krieg,aber jetzt dauerts halt doch länger und da kommt der Vorschuß (übrigens ein viel schöneres Wort als Todesfallleistung;)) schon richtig gut:)
 
Ganz simpel, Du schreibst die Gesellschaft an und bittest auf Grund Deiner gesundheitlichen Situation um eine Vorauszahlung (Vorschusszahlung) auf die zu erwartende und die Todesfallsumme bei weitem übersteigene Invalidität gemäß Punkt 9.3 AUB (müßte das auch bei Dir sein) in Höhe der Todesfallsumme.

Hotte, das was Rajo schrieb kannst Du sofort tun, dann hast Du das Geld nächste Woche schon auf dem Konto.

Natürlich ist bei der gutachterlichen Bemessung der Höhe der Invalidität das aktuelle Erscheinungsbild eines Verunfallten
außer acht zu lassen, es wäre allerdings trotzdem anzuraten sich so zu verhalten wie es dem Krankheits-Verletzungsbild
entspricht (wer krank/verletzt ist ist nicht sehr fit) und ja, ich weiss, Männer haben damit ein Problem.


Alles Gute

Meggy
 
und ja, ich weiss, Männer haben damit ein Problem.

Da hast Du wohl mal wieder recht, das Jammern ist mir nicht gegeben...:rolleyes:.
Und es fällt mir immer noch schwer mich damit abzufinden nicht mehr zur Leistungsgesellschaft zu gehören das muß ich noch lernen. Ich schreib hier lieber nicht was ich vor meinem Unfall von Leuten wie mir(kein Aua zu sehen und jammern wie die Großen) gehalten habe. Manchmal denk ich das mein Unfall die Strafe für meine damalige Arroganz gegenüber Menschen mit Einschränkungen ist..:(
 
Moin ich mal wieder;) Hab da schon wieder ne Frage: In wieweit kann man sich rechtlich auf Fachlektüre berufen?
Hab mir das Buch "Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung -Rechtsgrundlagen und ärztliche Begutachtung-von Rolf Lehmann/Elmar Ludolph" zugelegt.
Nach dem komm ich,immer ausgehend von der kleinsten Prozentzahl auf 83% Invalidität (Bewegungseinschränkungen beider Schultern ,Hirnblutungen ,mehrere Wirbelbrüche,Geruchsinneinschränkung,Tinnitus) für Schäden die jetzt schon abschließend dokumentiert sind. Dazu kommen noch Neurologische Befunde(Lähmungen),Bandscheibenschäden,Ausfallerscheinungen(SHT) und Lungenschäden die noch nicht abschließend dokumentiert sind.
Wenn die Bemessungsgrundlagen des Buches rechtlich haltbar sind brauch ich mir jedenfalls um unsere finanzielle Zukunft keine Sorgen mehr machen:eek:
 
Moin moin!

1) Natürlich kannst du dich immer auf Fachliteratur berufen. Das Problem ist nur vorallem, ist es die Richtige und legt sie das Recht korrekt aus. Sprich, wie aktuelle ist sie? Gibt es aktuelle Urteile, die gegensprechen? Etc., ich denke, du verstehst was ich meine.
2) Ohne dich entmutigen zu wollen, ich kann dir jetzt schon sagen, die 83% kannst du knicken. Warum? Weil Probleme subsummiert werden. Was heißt das? Ich versuche dir, daß an einigen Beispielen aus deinem Post zu erklären. Und das sehr grob vereinfacht, damit es verständlicher wird. Die Detailausführungen wird dir die PUV dann schon machen:

Bewegungseinschränkungen beider Schultern
mehrere Wirbelbrüche
Neurologische Befunde (Lähmungen)
Bandscheibenschäden
Hört sich erst einmal nach 4 verschiedenen Erkrankungen an. De facto führt dies aber zusammengefaßt zu einer Bewegungseinschränkung der oberen Extremität.
Daß heißt grob vereinfacht, es wird die "schlimmste Einschränkung" genommen, ich postuliere mal in Unwissenheit deiner Einzelsymptome die Bewegungseinschränkung der Schultern. Und dann diese bewertet als Funktioneinschränkung beider Schultern und ggf. (hängt von den Symptomen dann ab) der Arme.
Vergleichbar der Situation eines an Knie, Oberschenkel und Hüfte Geschädigten, der unter Schmerzen und nur noch humpelnd durch die Gegend läuft. Da er beispielhaft wegen der Hüfte sowieso das Bein nicht nutzen kann, verändert es am Ergebnis nichts, ob das Knie und der Oberschenkel ebenfalls bestroffen sind. Sie sind in ihrer Auswirkung geringer eingestuft und entfallen daher.
Das Endresultat ist die nicht die Einzelsummierung der Problemzonen, sondern das Endergebnis: Das Bein ist geschädigt und der Patient kann nicht mehr schmerzfrei und ungehindert gehen. Und damit wird der gesamte Funktionsausfall darunter subsumiert.
Grob verstanden?

Hirnblutungen
Geruchsinneinschränkung
Tinnitus
Neurologische Befunde
SHT
Ebenfalls als Beispiel.
SHT wäre meines Wissens nach hier die übergeordnete Erkrankung mit dem höchsten Schädigungsgrad. Denn ein SHT kann alle diese Symptome haben. Es würde wahrscheinlich noch nach Grad/Funktionsausfällen speziell geschaut.
S.o. zum Bein, es würde unter SHT subsumiert.

Lungenschäden
Stehen in entewder in keinem Zusammenhang zu den anderen oder doch. Hängt von der Ursache ab. Wenn die Lungenschäden durch die Haltungschäden der Schulter und die Wirbelbrüche verursacht sind, dann werden sie darunter subsumiert. Mit anderen Worten, sind durch die Bewegungseinschränkung der Scgulter schon abgerechnte.

Wenn die Lungenschäden isoliert und absolut ohne Bezug zu anderen Erkrankungen stehen, dann werden sie Einzelaufgeführt.

Nach dem OLG Köln soll bei der Bewertung der Invaliditätshöhe allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung abzustellen sein (OLG Köln VersR 2011, 789). Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 2006, 964) ist jedoch nach dem System der in § 7 Abs. 1 Nr. 2 AUB 88 vereinbarten Gliedertaxe nicht auf den Sitz der eingetretenen Verletzung, sondern auf den Sitz der Auswirkung der Verletzung abzustellen (vgl. Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 7 AUB, Rdnr. 21; Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung, 2. Aufl., 2012, § 5, Rdnr. 53).

Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einer Entscheidung vom 14.12.2011 (AZ: IV ZR 34/11 = Versicherung und Recht kompakt 2012, 77) festgelegt, dass es auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ankomme. Bei einer Mehrfachschädigung ein und desselben Gliedes sei die rumpfnächste Beeinträchtigung maßgeblich, da bei Mehrfachschädigung ein und desselben Gliedes eine Addition der Invalidität einzelner Gliedteile stattfinde, aber die höhere Invalidität des rumpfferneren Gliedteiles die Untergrenze der Entschädigung bilde (VersR kompakt 2012, 77).

Und das von dir zitierte Buch, wenn du dich darauf beziehst, kann für dich dann zum Bumerang werden. Denn ... Diese Meinung vertreten auch Lehmann/Ludolph unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (VersR 1989, 353)(zum ersten Urteil) Lehmann/Ludolph, Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung, 3. Aufl., Seite 10 (zum BGH-Urteil).

Grob verstanden.

So, dann komt noch dazu, ist es ein vollständiger Funktionsausfall oder nur ein eingeschränkter. Demenstsprechend wird dann noch einmal reduziert.
Lautet die Bewertung des Gutachters also 3/5 Armwert, dann ist hiermit gemeint, dass dein Arm um 3/5 gegenüber einem gesunden Arm eingeschränkt ist. Da der Arm nicht 100% sondern 70% Wert ist, muss daher auch von diesen 70% ausgegangen werden. 3/5 von 70% sind 42%. Dies ist dann der Invaliditätsgrad.
Dementsprechend kannst du dir grob ausrechnen, wieviel vom Invaliditätsgrad tatsächlich überbleibt, wenn du keinen vollständigen Ausfall hast (da oben steht öfter "Einschränkung" als "Komplettausfall").

Ich will dir nicht die Hoffnung nehmen. Sondern dir klar machen, wo die Probleme liegen bei der Bewertung. Damit du nicht hilflos aus allen Wolken fällst und geschockt nicht mehr reagieren kannst. Weil sie rechtlich so anwendbar sind, wenn keine rechtliche Gegenbegründung kommt. Und dazu mußt du die Denkweise verstehen.
Was sicher Sinn macht, ist hoch zu pokern und Entsprechendes als Einzelwerte anzugeben. Sich sozusagen erst einmal dumm stellen. Und dir im Hinterkopf schon eine gute Begründung zu überlegen, warum sie da auch bleiben müssen.

Gruß
 
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Hey Hotte
Das du als Selbstständiger drängst das du den Invaliditäsgrad fest zu stellen ist klar grad wenn du nicht Arbeiten kannst.
Du hast ja noch Glück im Unglück gehabt .
Das die dir den Gutachtentermin zum Mai 2015 besorgt haben ist ja richtig ,man kann dann ja erst die Invalidität prüfen aber die Endentscheidung gibt es erst zur 3 Jahresfrißt.Du brauchst dazu ja alle Fachrichtungen.
Ich hatte meinen Unfall schon 21.12.2013 und das Gutachten wird am 5.12.2014 gemacht und das in der Klinik wo ich damals operiert wurde.Erst dann können die abschätzen wie hoch der Invaliditätsgrad ist und zahlen bis zur Todesfallsumme Abschläge das sind bei mir leider nur 5000 Euro und das 2mal.Habe leider damals keine Ahnung gehabt wie die Unfallrente auf ne Unfallversicherung umgestellt wurde deshalb ist die Grundsumme nur 30000 Euro mit 525 Progrssion.Bei der ersten UV habe ich nur den normalen Vertrag gemacht und die Umstellung Dank meines Versicherungsberater mit Aktivschadenhilfe ,KH Tagegeld sowie Malteserhilfsdienst abgeschlossen.
Bei dir kommen ja andere Summen raus aber als Selbsständiger ist das natürlich klar.
Das KH Tagegeld wurde zügig bezahlt auch für die Zeit wo ich zur Reha war weil es eine stationäre Heilbehandlung war.Malteser Hilfstdienst wurde auch umgehen genehmigt.Essen und Haushaltshilfe für 5 Stunden die Woche bezahlt sowie Notruf und Taxi für 50 Kilometer in der Woche für Arzt und Behördenbesuche.Da ich schon schlecht Laufen konnte war ich froh wenn ich raus kam.
Wurde der Invaliditäsantrag anerkannt weil es nur der HA ausgefüllt hat? Ich denke das du deshalb erst im Mai zum Gutachten mußt .
Meine Versichrung wollte auch erst die Jahresfrißt verstreichen lassen.
Die haben dir einen Blödsinn von der Versicherung erzählt das die es ohne Gutachten machen und lieber sparen,die wollen uns nur hinhalten.
Bei Deinen Verletzungen ist ja klar das du Schäden zurück behältst sonst hättes du ja nicht die EMR so schnell durch bekommen. Ich denke auch das es auf alle Fälle über 50% kommst und dann die Unfallrente erhältst.Darf man fragen auf welche Summe du kommst und was du dafür monatlich hin blättern muß?.
Bin gespannt bei dir ob du Abschläge vor den Gutachtertermin bekommst denn du hast es ja dringend nötig.
Ich drücke dir die Daumen das die PUV ordentlich zahlt und möglichs schnell.
LG und gute Besserung SONJA
 
Hallo Ihr beiden danke für die Antworten:)
@ buchfreundin,ja so in etwa hab ich das auch verstanden das nur jedes Körperteil einmal gezählt wird und denn davon die größte Einschränkung deßhalb hat ich auch "nur" Kopf/Thorax/linker Arm/rechter Arm und Sinne aufgezählt,oder gibts bei den Gutachtern das Körperteil "ganzer Mensch"?;)
Also meine 83% setzen sich derzeit so zusammen:
Arm rechts (90° 2/10A) 14%
Arm links (90° 2/10A) 14%
Hirnblutungen (GewebezerstörendSAB/SHT 20-40%) 20%
Tinnitus (1/3G) 10%
mehrere Wirbelsäulenbrüche (20-30%) 20%
Geruchsinn (1/2G) 5%
Gesamt: 83%
Viele Verletzungen die schon abschließend behandelt worden sind,hab ich aus deinen oben genannten Gründen schon rausgelassen,weil die bei der Berechnung der einzelnen Körperteile wegfallen wie z.B. Schlüssel-,Schulterblattfrakturen,Rippenserienbruch,verkrümmte Wirbelsäule,Schädelbasisfraktur,Schädelkalottenfraktur etc. Die Lungenfunktion ist beeinträchtigt da sich beim Unfall die Rippen durch die Lunge gebohrt haben und diese Lungenabschnitte nicht mehr zu retten waren.
Naja mal schauen was die Gutachter draus machen...

@ Sonni,japp also den Antrag vom HA haben die ja voll anerkannt,war bloß blöde das wir die schon jetzt dokumentierte Dauerschäden mit welchen die noch nicht feststehen auf einen Antrag gemacht haben und so meint die PUV das noch kein Koplettgutachten erstellt werden kann. 20000,-€ (Todesfallleistung)Vorschuß haben Sie bewilligt, bei finanziellem Engpass würden Sie sogar weitere 20000,-€ vorschießen.
Meine Versicherungssumme ist 80000,-(500% Progression 400000,-) bei einer Invalidität über 50% würd ich dazu noch ne lebenslange Rente von 1500,-€ erhalten ab 90% 3000,-€ .
Für die Versicherug bezahl ich knapp 100,-€ im Monat (inkl. Familienversicherung Frau +2 Kinder)
 
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