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Wann und Wo wird bei mir Gutachten erstellt?

Oh man,jeden Tag was Neues:( Heut hat ich"nette" Post von meiner Krankenversicherung (Barmer). Mit der hat ich schon vereinbart das ich ab 1.1.2015 in der Familienversicherung meiner Frau mit unterkomm(ebenfalls Barmer),da ich ja ab dem Zeitpunkt keine Einkünfte aus Arbeit mehr hab(Abmeldung Gewerbe). So jetzt hat sich die Rentenkasse bei der Krankenkasse gemeldet und wollte die Zeiten haben in der ich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war.Das ist in meinem Fall 38Jahre und 10 Monate (41Jahre alt) mit Ausnahme von 2003-2006 da war ich für 29 Monate in einer priv. Krankenversicherung. Dieses reicht der Rentenversicherung aus um mich nicht in die KVdR aufzunehmen:(Zitat" Mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit müssen Sie mindestens 9/10 der 2.Hälfte des Berufslebens in eine gesetzliche Krankenkasse eingezahlt haben,diese Voraussetzungen erfüllen Sie nicht..." Boah,das gibt Regelungen da kommt kein Mensch drauf(Wer lässt sich sowas einfallen....?):eek:.
Naja das heißt das ich von meinen 610,-€ bewilligte Erwerbsminderungsrente 143,-€(Mindestbemessungsgrenze 922,-/15,5%) für die Krankenversicherung abdrücken kann:(
 
Moin moin Hotte!

Ich sag mal hmmm und ?

Bis vor etwa 1 1/2 Jahren war ich auch noch privat KK versichert. Davor seit etwa 2000 in der privaten KV.
Der Wechsel in die Familienversicherung meines Mannes lief dann Anfang 2013 völlig problemlos.
Da ich bis 1999 in der gesetzlichen KK war, hatte ich nachgefragt, ob es irgendwelche Probleme bei Wechsel geben könnte, weil ich irgendwelche Bedingungen nicht (mehr) erfüllen würde.

Die gesetzliche meines Mannes meinte, es gibt 2 Bedingungen für einen Wechsel aus der privaten in die gesetzliche:
1.) Ich muß unter 55 Jahre sein
2.) Ich habe im Jahr 2013 keine eigenen Einkünfte bzw. eine sozialabgabepflichtige Tätigkeit/Einkünfte und möglichst auch 2012 unter irgendeiner Grenze.

Nachdem dieses nachgewiesen war (Steuerbescheid), hat der Wechsel genau 1 Woche gedauert, dann hatte ich eine Gesundheitskarte.

Von daher kann ich die Auskunft deiner KK nicht nachvollziehen. Ich würde da mal bei der Verbraucherzentrale anrufen. Und das Problem mit denen klären. Vorallem, falls sich keiner aus dem Forum mit besserer Auskunft meldet.

Gruß
 
Hallo buchfreundin, der Wechsel in die Familienversicherung meiner Frau wäre ja auch kein Problem wenn ich keine Einkünfte hätte selbst als geringfügig beschäftigter(400,-€) wär ich da mit drin. Aber die Höhe der EWR ist halt etwas höher als Geringfügig also muß ich mich selbst versichern... wär ich nicht die paar Monate in der priv.Krankenenversicherung gewesen,hätte die Rentenversicherung gut die Hälfte des Versicherungsbeitrages übernommen. Kann man auch alles nachlesen,ist wohl so...:(. Wollte eigentlich mit meinem Beitrag nur darauf aufmerksam machen,was das nicht alles für "merkwürdige" Richtlinien gibt...
 
Hey Hotte
Das du als Selbstständiger drängst das du den Invaliditäsgrad fest zu stellen ist klar grad wenn du nicht Arbeiten kannst.
Du hast ja noch Glück im Unglück gehabt .
Das die dir den Gutachtentermin zum Mai 2015 besorgt haben ist ja richtig ,man kann dann ja erst die Invalidität prüfen aber die Endentscheidung gibt es erst .......

Woher habt ihr nur immer diese super falschen Informationen, glaubt ihr denn jeden Quatsch der Euch erzählt wird?

Sorry, aber das musste einfach mal so deutlich raus.

Wenn eine Invalidität nach dem ersten Jahr nach dem Unfall festgestellt wurde und der Höhe nach bezifferbar ist, dann hat die Gesellschaft genau 3 Monate und 14 Tage Zeit die Summe zu zahlen.
Jede Vetragspartei hat bis zum Ende der 3-Jahres-Frist das Recht auf eine Neubemessung, wobei der Versicherer dieses schriftlich bei der Erstausuahlung schriftlich ankündigen muss.
 
Moin bei mir hat sich seid dem letzten Post einiges getan und ich wollt euch auf dem laufenden halten.
Vor ein paar Wochen hab ich mich bei meiner PUV erkundigt wann die die Unterlagen von meinem Hausarzt und der UniKlinik anfordern für die Gutachter im BG Krankenhaus Hamburg die mich im Mai Begutachten sollen. Darauf erhielt ich die Antwort das diese Unterlagen nicht angefordert werden, die Unterlagen die der Versicherung vorliegen sind für eine "umfangreiche" Gegutachtung ausreichend. Diese Aussage hat mich doch etwas verstört,weils vorher hieß die Grundlage des Gutachtens ist die Krankenakte des Hausarztes,weil dort alles zusammengetragen wird....:confused:.
Daraufhin hab ich denn hartnäckig auf eine Kopie meiner Akten der PUV gedrängt,die ich denn auch erhalten hab und wie ich schon vermutet hatte es fehlt fast alles:(.
Der Oberkracher dabei ist das die Uniklinik irgendwie meinen Aufnahmebefund verwechselt haben muß,laut diesem wurde ich nämlich mit RTW eingeliefert,bei vollem Bewußtsein(GCS15),Thorax Schmerzfrei,einzige Verletzung eine kleine Kopfplatzwunde....häh:confused:.
Naja bin jetzt grad dabei das zu widerlegen dabei ist mir die Krankenkasse,Polizei,deutsche Luftrettung behilflich laut denen und auch einiger Augenzeugen(Arbeitskollegen,Anwohner),wurde ich nämlich in die UniKlinik geflogen(RTH),war Bewußtlos(GCS6) ,Thorax verformt,offener Schädelbruch,Zwangsbeatmung,2xreanimiert werden....
Ich selber kann dazu nix sagen weil ich die erste Zeit ja im künstlichen Koma lag und die ersten Bruchstückhaften Erinnerungen erst ca 3 Wochen nach dem Unfall hab.
Sachen gibts,aber gut das ich jetzt schon drüber gestolpert bin,mit den Unterlagen die die Gutachter von meiner PUV bekommen hätten,wär da garantiert nichts gescheites bei rausgekommen.
 
Moin moin!

Das Wichtigste aus meiner Sicht:
1) Hast du der PUV mitgeteilt, daß es bei der Datenübermittlung seitens des Krankenhauses zu einer Patientenverwechslung mit Datenvertauschung gekommen ist. Und damit die ihr vorliegenden Befunde die eines anderen Patienten sind.
Wenn nicht, dann aber hopp und per Einschreiben und ggf. sogar heute noch per FAX.

Aus mehreren Gründen:
a) Wenn die PUV dann ohne Überprüfung auf Basis der Befunde ein Gutachten erstellt hat, ist dieses schon im Ansatz ablehnbar weil falscher Patient
b) Wenn die PUV dann die Daten des fremden Patienten an den Gutachter zwecks Gutachten verschickt, trotz Wissen um falsche Daten, hat sie ggf. eine Verstoß gg. Datenschutzbestimmungen gemacht.
Ist nicht für dich wichtig, aber ich würde diesbezüglich der PUV mitteilen, daß du den anderen Patienten darüber in Kenntnis setzten wirst (ob du dies nun tust oder nicht deine Sache - ich würde es tun!).
Da die PUV sich damit nicht auf Unwissenheit zurückziehen kann, nun dann ist es zumindest ohne Überprüfung der PUV ein Verstoß.

2) Wenn die PUV trotz Wissen um falsche Daten ein Gutachten erstellt, hat sie einen Rechtsverstoß im Rahmen der Prüfung der Sachlage begangen.

3) Besorg dir alle Befunde:
Daß heißt, Kopie des Notarztprotokoll (die Klinik muß eine Kopie haben, gibt der Notarzt immer mit ab) ggf. die Luftrettung selber zusätzlich für alle Fälle, Kopie des Protokoll der Unfallambulanz in der Klinik, Kopie der Patientenakte des gesamten stationären Aufenthaltes etc. Und sieh zu, daß du alle Befunde in der Kopie des Originals bekommt nicht bloß die Befundung. Daß heißt z. B. Kopie aller Rö-Aufnahmen, MRT etc. Befundung ist die subjektive Interpretation des Arztes von objektiv vorhandenen Aufnahmen. Und wie wir alle wissen, es kann schon einmal etwas übersehen werden. Oder anders interpretiert.
Und laß dich nicht abwimmeln. Auch die Klinik hat einen massiven Fehler gemacht. Alleine schon durch die falsche Herausgabe von Patientenbefunden im Sinne des Datenschutzes. Von den möglichen Konsequenzen in deinem Fall mal abgesehen. Notfalls soll dein RA da einen kurzen Schrieb mit leicht drohendem Unterton aufsetzten.

Die juristische Versierteren werden dir das ggf. mit entsprechenden Paragraphen erklären können ( z. B. RAAAJOOOO1967 ... schiel rüber). Soviel ich im Hinterkopf habe, gibt es auch seitens der PUV da die zumindest die Pflicht, sich an Tatsachen zu halten oder so. Sprich, verwenden sie wissentlich und damit absichtlich falsche Daten, hat sie einen Rechtsverstoß begangen.


Gruß
 
Hallo buchfreundin,bin da ja grad bei,aber bei der PUV wollte ich mich eigentlich als letztes melden(hab ja noch bis Mai Zeit). Derzeit warte ich auf die Post der deutschen Luftrettung,die Bescheinigung der Krankenkasse das Luftrettung abgerechnet wurde und den Polizeibericht hab ich schon. Dann wollte ich mit den Unterlagen zur Uniklinik und mit dem Chefarzt schnacken der den Befragungsbogen meiner PUV falsch ausgefüllt hat und ob er den Aufgrund der Sachlage neu erstellen kann.
Dürfte ja normalerweise kein Problem sein(jeder macht mal Fehler) und damit würde ich denn zur PUV gehen und den einreichen,so ist jedenfalls mein Plan...
 
Moin moin!

Auch wenn du bis Mai Zeit hast zur Gegendarstellung, es ist jetzt schon klar, daß das Gutachten schlicht Schwachsinn ist. Weil der falsche Patient.
Und damit aus diesem Grunde eine Gegendarstellung sinnfrei, dafür muß erst einmal das Gutachten über den korrekten Patienten vorliegen.
Wenn du dies jetzt schon klar nachweisen kannst, weil eben eindeutig einem anderen Patienten zuordbare Befunde statt deiner vorliegen, ist das komplette Gutachten dem Grunde heraus ablehnbar.

Und ich weiß nicht, ob dir nicht später daraus ein Strick gedreht werden kann im Sinne irgendwelcher Mitwirkungspflichten zur Sachaufklärung bzw. deren Verletzung und damit ggf. auch schuldhafter Verzögerung etc.
Wie wir alle Wissen, ist im Zweifel immer der Patient Schuld, weil er etwas gemacht oder nicht gemacht hat. Sprich, beispielhaft, die PUV hätte keinen Verstoß gg. den Datenschutz begehen müssen, wäre sie nicht frühzeitig vor Gutachterbeauftragung durch den Patienten darüber informiert worden.
Von daher würde ich dieses mit meinem RA bzw. über entsprechende Hinweise aus dem Forum klären.

Wenn dem nicht so sein sollte, daß dir daraus ein Strick gedreht werden könnte, dann stimme ich deinem Weg zu, erst einmal die Befunde zu sammeln.
Vorallem weil du jetzt weißt, worauf du achten mußt, um jetzt schon die Grundlage zu legen es den Gutachtern später schwer zu machen, eine Ablehnung zu begründen.

Gruß
 
Hallo buchfreundin,ja da hast Du wohl recht das ich geflogen bin kann ich jetzt ja mittlerweile beweisen und auch das ich zwischenzeitlich nicht "umgeladen" (von RTH zu RTW)wurde auch weil ich laut Polizeibericht um 9.50 Uhr abgeflogen bin und um 10.10Uhr schon fürn Erstbefund in der Uniklinik in der CT Röhre lag (40km das schafft man nicht mal mitm Ferrari...;)). Mir fällt es halt schwer irgendwas bei meiner PUV zu "behaupten" an das ich keinerlei Erinnerungen hab,auch weil ein Arbeitskollege meinte das ich wohl unmittelbar nach dem Sturz relativ klar gewesen sein soll und sogar noch Arbeitsanweisungen für den weiteren Arbeitsablauf gegeben haben soll( Unfallstelle aufräumen,Loch im Dach abdichten),danach soll ich aber nur noch geschrien haben bis ich denn Bewußtlos wurde. Deswegen bin ich mir ja so unsicher kann ja evtl.sein das ich zwischendurch auch mal "klar" war.....?
Naja hab ja schon mit der Luftrettung telefoniert und die wollen mir jetzt schriftlich geben von wo bis wo ich geflogen bin und in welchem Zustand.
Achso und ein Gutachten gibts ja noch nicht(erst im Mai) es dreht sich ja "nur" um die Unterlagen die den Gutachtern als Grundlage für meine Begutachtung von meiner PUV vorgelegt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin!

Ok, dann erst einmal so etwas wie Entwarnung ;). Ich hatte dich so verstanden, daß du bis Mai Stellungnahme zum Gutachten geben mußt.

Thema Luftrettung, vorallem wenn dir das Krankenhaus den Notarztbefund dazu in Kopie nicht rausrücken will - ggf. weil sie ihn nicht mehr finden? - versuch wenn irgendmöglich den Notarztbefund, von dem eine Kopie entweder in der Leitstelle selber oder beim Heli-Notarzt oder in der Aktensammlung des Heli-Standortes sein muß, zu bekommen.
Sicher ist sicher und je mehr du hast, was nachher Fragen beantworten kann um so besser. Notfalls und sich dumm stellend, kannst du damit 2 verschiedene Dokumente nachweisen, die deinen damaligen Zustand bestätigen.
Auch wenn es unter uns Pfarrerskindern de facto streng genommen nicht so ist. Aber mit dem Argument muß die Gegenseite erst einmal ankommen. Falls es ihr auffällt.

Gruß
 
Hallo Hotte,

halte Dich genauestens an die Beschreibungen von Buchfreundin und die Tips die sie Dir gegeben hat.

Denn da ist so viel rechtlich relevantes für die Ansprüche auf Invalidität mit drinnen was Du Dir garnicht vorstellen kannst.

1. Aufnahmebericht = Nachweis des ersten Gesundheitsschadens (da wird aus dem Notarztprotokoll bei der Versicherung ganz schnell eine nicht ernstzunehmende erste Inaugenscheinnahme - sprich kein Nachweis)

2. auf der Grundlage des erstbehandelnden Krankenhauses wird der "Erstschaden" = Unfallumfang rekonstruiert (Strengbeweiß nach § 286 ZPO)
Stimmt da so einiges schon nicht, dann wird es unter Umständen sehr schwer den Kausalzusammenhang herzustellen

3. ist das dann ein Rattenschwanz das alles eventuell wieder entkräften zu können, deshalb hat Buchfreundin mehr als Recht, das Du das alles weit vor der Begutachtung schon geregelt und berichtigt haben solltest
(meine Frau hat ähnliches am Laufen, allerdings ist sie durch einen sehr nützlichen Tip in der laufenden Diagnostik bei einem Spezialisten)
 
Moin moin!

Da sich das Missverständnis meinerseites hier und ggf. bezogen auf die tatsächliche Möglichkeit, daß so etwas passieren kann gerade anbietet, die aufgeworfene Frage mal in die Diskussionrunde geworfen:

Was passiert, wenn ich Kenntnis davon habe, daß die Versicherung (egal ob nun PUV oder BG) die falschen Akten hat und darauf dann ein Gutachten erstellt wird? Habe ich dann Mitschuld an was? Prozeßverzögerung? Verletzung meiner Mitwirkungspflicht? Mitschuld am Verstoß gg. Datenschutzbestimmungen? Oder sonst etwas, was ich vergessen habe?

Oder ist das persönliches Pech der Versicherung und sie hat die Kosten und die Folgen alleine zu tragen?

Die Frage hat neben der juristischen auch eine ggf. praktische Seite.
Wenn ich dafür keinen drauf bekomme, daß ich meine Klappe gehalten und die Versicherung habe auflaufen lassen, wäre es doch ein "netter" Ansatz, um zum Einen einen Einblick in die Argumentation der Gegenseite zu bekommen und zum Anderen selber mehr Zeit und Hinweise zu haben, um eine Gegentaktik aufzubauen.
Unschuldig vor sich hin pfeifend ...

Gruß
 
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