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Wann und Wo wird bei mir Gutachten erstellt?

Hallo Buchfreundin,

da passiert rein garnichts :D. Wir reden ja von Zivilrecht und jede Seite muss nur das vortragen, was für sie von Vorteil ist.
Die Gegenseite muss immer das beweisen, was sie vorträgt. Kann sie das nicht und man kann die "Beweise oder Beweiskette" der Gegenseite entkräften, dann ist das unsubstantiierter Vortrag (Beispiel, die Gegenseite behauptet "Vorinvalidität bzw. andere Ursachen", kann das aber nicht belegen - dann sollte das im Beweisbeschluss dann nicht mehr auftauchen).

Ist aber selten von Vorteil (es sei denn man weiß von vornherein, wie es endet) - manchmal haben auch die beschrängtesten SB nen Lichtblick und man kann sich wider jeglicher Vorahnungen doch noch einigen.

(Ich sage nur Thema Borreliose)
 
Danke Ihr beiden für die informativen Antworten.:)
Ich werde aber wohl alles dransetzen das die Gutachter (Neurologe,Neuropsychologe,Chirurg,HNO-Arzt) die notwendigen und richtigen Unterlagen vorliegen. Mein Hausarzt stellt eine Kopie meiner Krankenakte inkl.aller Facharztbefunde zusammen die ich Donnerstag abholen kann und diese werd ich denn zur PUV weiterleiten.
Und der Chefarzt der Unfallchirugie der Uniklinik hat eigentlich auch gute Arbeit gemacht mit dem Fragebogen der PUV(z.B.schreibt er das ich vor meinem Unfall keinerlei Einschränkungen hatte und die körperlichen Schäden zu 100% Unfallfolgen sind):).
Bloß je öfter man den liest um so mehr wird einem klar das da irgendwo ein falscher Aufnahmebericht in seinen Unterlagen gewesen sein muß(er hat den Fragebogen(14 Seiten) ja erst 4 Monate nach dem Unfall ausgefüllt). Jetzt liest sich das nämlich so als ob ich fast kerngesund in die Uniklinik gekommen bin und ich meine ganzen Verletzungen erst im Krankenhaus bekommen hab und das kann ja so auch nicht im Interesse des Chefarztes sein....;)
 
Moin in die Runde,ich hab da mal wieder ne neue Baustelle und bräuchte mal euer Wissen.
Ich hatte mich schon gefreut das das mit meiner EMR so schnell und problemlos klappte(auf Aktenlage entschieden),aber die Freude währte nur kurz,hab Sie jetzt einmal bekommen und nun hab ich Post bekommen das ich im Februar zur ärztlichen Begutachtung beim solzialmedizinischen Dienst zu erscheinen hab:( Den Termin mußt ich auch gleich verschieben weil ich an dem vorgegebenen Termin der RV schon einen stationären Aufenthalt(10Tage) in einer Neuroklinik hab.
So ich hab mir hier im Forum denn mal die GDS Tabelle runtergeladen:) und wenn ich bei meinen ärztlich dokumentierten Behinderungen/Einschränkungen immer die kleinste Prozentzahl nehme komme ich auf 160% (angemessen gerechnet sogar das doppelte)
Nun habe ich keine Ahnung was diese Prozentzahl aussagt:confused:
Ist das so wie bei der PUV das bei 100% Schluß ist ?
Was sagt diese Prozentzahl über die EMR aus da gehts doch um Arbeitsstunden die man evtl. noch leisten könnte ?

LG Hotte
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hotte,

du meinst sicher die schwerbehinderung vom Versorgungsamt.
Auch hier gibt es nur 100%, dazu dann Merkzeichen.

Reiche deine Diagnosen ein und warte ab. Es sagt nichts über deine EM-Rente aus. Es gibt genug Schwerbehinderte mit 80, 90 oder 100% die noch voll arbeiten.

Wie weit bist Du bei deiner PUV?

mfg Sturm
 
Das geht erstmal alles seinen Gang,sammel noch reichlich Befunde,Richtigstellungen und Arztberichte die ich (als Kopie) an die PUV weiterleite.Diese sollen denn den Gutachtern des BG Krankenhaus als Grundlage dienen,wo ich denn im Mai begutachtet werden soll (4 Tage für 4 Teilbereiche Chirugie,HNO,Neurologie,Neuropsychologie).
Die Rentenkasse schafft das Gutachten (sozialmedizinischer Dienst)ja angeblich an einem halben Vormittag...;)
 
Die Rentenkasse schafft das Gutachten (sozialmedizinischer Dienst)ja angeblich an einem halben Vormittag...;)

Das geht auch noch schneller bei denen, keine 15 Minuten incl. EKG und Lungenfunktionsuntersuchung, nur das Ergebnis ist dann auch dementsprechend die schau :mad:

Bedauerlicherweise erst nach meinem Erlebnis, mit denen, erfuhr ich das mir 3 Gutachter zur Auswahl hätten gestellt werden müssen.

Mein Fall liegt jetzt beim Sozialgericht.
 
Hallo welchunsinn,

Bedauerlicherweise erst nach meinem Erlebnis, mit denen, erfuhr ich das mir 3 Gutachter zur Auswahl hätten gestellt werden müssen.

Das wäre mir neu, sofern es um eine Erwerbsminderungsrente der DRV geht! Bist du dir wirklich sicher bzw hat sich am Gesetz was geändert? Wenn ja: wann und in welchem Paragraphen und SGB wird dieses Auswahlrecht jetzt zugestanden?

Mir ist lediglich bekannt, dass die DRV 3 Gutachter vorschlagen muss, sofern es um die Bewilligung von Reha-Leistungen geht.

In Rentenfragen gibt es dieses Auswahlrecht eigentlich nur bei der gesetzlichen Unfallversicherung!

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

ich werde von einen Rechtsanwalt vertreten:)

Das ist nichts neues, auch im Rentenverfahren gilt:

3 Gutachter müssen zur Auswahl gestellt werden.
 
:confused:...3 zur Auswahl...:confused:
Hab das Schreiben der DRV vor mir liegen,da steht wörtlich:
"Sie werden gebeten sich am ..2.2015 um 9 Uhr bei uns zur ärztlichen Begutachtung vorzustellen.
Die Begutachtung wird ca 3 Std in Anspruch nehmen,je nach Aufwand.
Ort Deutsche Rentenversicherung Nord,Sozialmedizinischer Dienst"

Hab keine Ahnung wer mich da begutachtet und was da begutachtet wird...:confused::(

Da sind die Ansagen meiner PUV schon wesentlich genauer,dort hab ich schon Namen(4 aber nicht zur Auswahl,jeder nur für verschiedene Teilbereiche zuständig) und Abläufe und die Begutachtung ist erst im Mai....
 
Hallo Hotte,

in etwa das gleiche Schreiben hatte ich damals erhalten. Weit gefehlt, eine fachliche Kompetenz war nicht gegeben - völlig fachfremde Begutachtung - wenn über haupt noch von Begutachtung in meinem Fall gesprochen werden kann.

Der Gutachter muss fachlich geeignet sein, auch die Fachrichtung des Gutachters ist Dir mitzuteilen.

Denke mal darüber nach, m.E. irgendwie ein Parteigutachten ...


Aus eigener leidvollen Erfahren kann ich nur empfehlen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
 
Danke für die Antworten:)
Kann gut angehen,das Schreiben sieht mir auch aus wie son 0815 Formblatt wo nur Datum und Name von der DRV eingesetzt wird .....
ganz klar wird das mit der Liste die drunter steht was ich mitzubringen hab:
u.a.
-Ihre Brille/n ( hab noch nie eine gehabt)
-wenn vorhanden Rötgenaufnahmen (hab ich mittlerweile 15 CDs voll inkl.MRT und CT Befunden)
-wenn vorhanden Krankenhausberichte der letzten 2 Jahre (hab im letzten halben Jahr 8 Krankenhausaufenthalte und 2 stationäre Rehas gehabt Akten füllen 2 große Ordner)
usw......
Naja,bin ja mal gespannt auf was fürn Wundergutachter ich da treffe und was der aus dem Hut zaubert,ein "normaler" Mensch bräuchte schon 3 Std um die Befunde zu lesen(ich brauch dafür 2 Tage;)).
Und eigentlich liegt der DRV ja auch alles vor,deswegen hatte der Sachbearbeiter die EMR auch gleich genehmigt. Aber dann sind meine Akten wohl aufn falschen Schreibtisch gelandet wo wohl einer saß der meint das man unbegutachtet(persönlich) keine EMR bewilligen kann...:(.

Habe schon 2 Fachanwälte um eine Rechtsauskunft kontaktiert,waren jedoch beide der gleichen Meinung das die Ansprüche die ich stelle gegenüber PUV und DRV bei der Aktenlage kein Thema sind. Und wenn ich nicht mehr verlangen würde(was mir beide empfehlen) bräuchte ich keinen Rechtsbeistand. Sollte ich jedoch das verlangen was mir zusteht (PUV 100% Invalidität/ DRV volle EMR) würden mich beide gerne vertreten.
Ich habe allerdings keine Zeit(bleibt wohl nicht viel),Lust(will noch so viel wie möglich mit meiner Familie genießen) und Kraft mich ewig mit den auseinander zu setzen und deswegen werde ich mich mit der kleinsten Prozentzahl pro Behinderung/Einschränkung zufrieden geben.
Sollten die Versicherungen die Grenze jedoch unterschreiten nehme ich natürlich einen Anwalt.
 
Hallo Hotte,

auch mir wurde von zwei Rechtsanwälten bestätigt, sowie von mehreren Ärzten ich sei zu 100% für immer Erwerbsunfähig :eek: Daraufhin stellte ich erst freiwillig den Antrag, damals hatte ich selber jedoch noch die Hoffnung wieder Arbeitsfähig zu werden.

Ja, auch Ärzte brauchen in meinen Fall über 8 h die gesamten Unterlagen zu studieren.

Naja, wie bereits erwähnt die DRV sieht das anders und ich muss einsehen das ich Erwerbsunfähig bin und es keine Chance auf Heilung für mich gibt.
 
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