alschbieta
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- 31 Jan. 2017
- Beiträge
- 16
Hallo zusammen hat jemand Erfahrungen oder habt einen Rat für mich?
Ich bin durch meine Arbeit erkrankt. Ich bin ausgesteuert und bekomme nun Arbeitslosengeld.
Ein Gutachten liegt vor, darin habe ich 30% Mde bescheinigt bekommen. Leider verschleppt die BG nun die Bescheiderteilung. Mündlich wurde mir alles zugesichert. Nun muste ich für zwei Wochen zu einem Berufsförderwerk zur Berufsfindung. Dort wollte man mir, mit einem zu Hilfe geholten BG- Mitarbeiter, eine Wiedereingliederungmaßnahme aufschwatzen… bei der das Förderwerk gut verdient hätte, ich für mich aber keinen Nutzen gesehen habe. Mir wurde zugesagt, dass nach diesem zweiwöchigem Kurs der Bescheid erteilt werden soll. Vorher hat meine Anwältin mit einer Untätigkeitsklage gedroht. Ein Schreiben kam zurück, dass die Bescheiderteilung bald erfolgt. Nun hat der Berufshelfer verkündet, erst bei Zusage zur einer Bildungsmaßnahme kommt es zur Bescheiderteilung.
Meine Frage: Was steckt hinter dieser Verschlepptaktik. Warum soll ich den Bescheid erst nach meiner Zusage für eine Fortbildung oder Umschulung bekommen. Ich trau dem Frieden nicht. Kann ich was falsch machen? Zwischenzeitlich habe ich mir selbst ein paar Bildungsgespräche organisiert von neutralen Bildungseinrichtungen und bin aktiv auf Arbeitssuche. Rückwirkend habe ich Verletzengeld erstattet bekommen.
Ich freue mich über gute Tipps, Danke
Gruss alschbieta
Ich bin durch meine Arbeit erkrankt. Ich bin ausgesteuert und bekomme nun Arbeitslosengeld.
Ein Gutachten liegt vor, darin habe ich 30% Mde bescheinigt bekommen. Leider verschleppt die BG nun die Bescheiderteilung. Mündlich wurde mir alles zugesichert. Nun muste ich für zwei Wochen zu einem Berufsförderwerk zur Berufsfindung. Dort wollte man mir, mit einem zu Hilfe geholten BG- Mitarbeiter, eine Wiedereingliederungmaßnahme aufschwatzen… bei der das Förderwerk gut verdient hätte, ich für mich aber keinen Nutzen gesehen habe. Mir wurde zugesagt, dass nach diesem zweiwöchigem Kurs der Bescheid erteilt werden soll. Vorher hat meine Anwältin mit einer Untätigkeitsklage gedroht. Ein Schreiben kam zurück, dass die Bescheiderteilung bald erfolgt. Nun hat der Berufshelfer verkündet, erst bei Zusage zur einer Bildungsmaßnahme kommt es zur Bescheiderteilung.
Meine Frage: Was steckt hinter dieser Verschlepptaktik. Warum soll ich den Bescheid erst nach meiner Zusage für eine Fortbildung oder Umschulung bekommen. Ich trau dem Frieden nicht. Kann ich was falsch machen? Zwischenzeitlich habe ich mir selbst ein paar Bildungsgespräche organisiert von neutralen Bildungseinrichtungen und bin aktiv auf Arbeitssuche. Rückwirkend habe ich Verletzengeld erstattet bekommen.
Ich freue mich über gute Tipps, Danke
Gruss alschbieta