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Was kostet eine Klage vor dem Sozialgericht?

sasu

Nutzer
Registriert seit
25 Aug. 2007
Beiträge
17
Hallo ans Forum,
von meinem "Fall" hatte ich an anderer Stelle berichtet...
Jetzt habe ich einen neuen Bescheid von der BG, wonach nun keine Erwerbsminderung mehr vorliegt.
Entschieden wurde nach Aktenlage.
Der letzte Gutachter hatte zwar erklärte, er könne mich nicht begutachten und mich daher nach 15 Min. rausgeschmissen, gab der BG aber die Empfehlung die MDE auf Null zu setzen, da ich eine Simulantin sei.
Dagegen hat mein Rechtsanwalt in meinem Auftrag Widerspruch eingelegt.
Mein Arbeitsunfall war auch ein Autounfall und der Rechtstreit wurde bisher von meiner Verkehrsrechtschutz gedeckt.
Dies sagt aber nun, ein Prozess vorm Sozialgericht wird von ihr nicht gedeckt - also müsste ich selber zahlen, weil eine andere Rechtschutzversicherung habe ich nicht.
Was kann mich denn nun so ein Prozess kosten?
Ich müsste doch den Rechtsstreit selbst bezahlen, wenn ich den Prozess verlieren würde, oder?
Wird beim Sozailgericht auch nach Streitwert berechnet?
Wäre sehr dankbar für Informationen
Sasu
 
Kosten Sozialrericht

Hallo Sasu,

die Kosten sollte Dir Dein Anwalt sagen können.

Sicher sind sie hier auch nicht endgültig zu beantworten, kommt ja darauf an, ob Du noch selber einen Gutachter beauftragen möchtest, oder das Gericht.

Beim zuständigen Gericht kann man Dir sicher darüber Auskunft geben.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück. Und Du solltest, auch wenn ein Verlieren von Dir in Betracht gezogen wird, nicht vorher aufgeben.

Reikja
 
Hallo Sasu,
Du wirst die Kosten Deines Anwalts tragen müssen, wenn Ihr nicht gewinnt.
Ansonsten im Verhältnis des Sieges.
Es soll zwar auch Gerichtsgebühren geben, aber die sind Verschmerzbar. Wenn ein Gutachten nach § 109 SGG angefertigt wird, dann kommen diese Kosten auch noch dazu. Der Anwalt wird nach BRAGO berechnet oder nach entsprechender Vereinbarung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Sasu,

das Gerichstverfahren kostet für den Betroffenen nichts, selbst wenn die Klage nicht erfolgreich ist.

Nur die Kosten deines Rechtsanwaltes musst du tragen, wenn du nicht erfolgreich bist. Seine Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/ ).

Danach betragen die Gebühren für den Widerspruch ca. 240,00 Euro, für das Verfahren vor dem Sozialgericht ca. 200,- mit den Pauschalen für Kopien und Telefon. Dazu kommt noch die Mehrwertssteuer in Höhe von 19 %, so dass da schnell rund 750 Euro entstehen. Gebühren für einen selbst beauftragten Gutachter nach § 109 SGG müssen extra bezahlt werden.

magnus
 
Danke für die Antworten, das hilft mir schon weiter.
Und wenn ich bedenke, dass es hier ja irgendwie um meine Existens geht, werde ich das Risiko eines eventuellen Verlustes in Kauf nehmen.
Meine Gesundheit ist im Eimer, ich muß Schmerzen ertragen, muss meine Behinderung akzeptieren....muss lernen trotz Einschränkungen und Unbeweglichkeit das Leben geniessen zu können.
Ich habe echt keine Lust mich nun widerspruchslos zu ergeben.
Habe inzwischen mit meinen behandelnden Ärzten gesprochen und auch mit meinem Anwalt. Auch die haben mir auch Hoffnung gemacht, das eine Klage für mich positiv ausgehen könnte.
Da die Entscheidung der BG absolut und total rätselhaft und unverständlich ist und die " Aktenlage " die absolute Ablehnung einer MDE auch nicht hergibt.
Gestern war ich total niedergeschlagen,frustriert und hoffnungslos...
Heute denk ich, was sind schon 750,00 €, wenn es um die Anerkennung der Folgen eines Arbeitsunfalles geht und damit auch um eine monatliche Rente auf unbestimmte Zeit.
 
Hallo sasu,

wenn du hier im Forum schon ein bisschen gestöbert hast, weisst du es evtl. bereits, aber dennoch der Hinweis:

Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es in den ersten beiden Instanzen keinen Anwaltszwang. Du kannst dich z.B. selbst vertreten oder auch durch Mitgliedschaft beim VdK oder SoVD dich durch diese Vereine vertreten lassen. Rechtsanwaltskosten würden dadurch entfallen, auf dich würden somit lediglich die Mitgliedsbeiträge des Vereins (ca. 5 Euro/Monat) sowie die eventuellen Kosten eines 109-er Gutachtens zurückfallen.

Aber bitte beachte: die Qualität der Rechtsvertretung und/oder -beratung der o.g. Verbände scheint regional stark zu schwanken. Wenn deine Angelegenheit nicht zu kompliziert sein sollte, wäre es evtl. einen Versuch wert.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker
Danke für den Hinweis, aaaaaber......
eigentlich ist mein Fall absolut eindeutig ( unverschulderter Autounfall)
und auch die Aktenlage ist eigentlich eindeutig...
Unmengen an Berichten und Gutachten von Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten,Osteopathen, hab ich wen vergessen?
die meine verbliebenen Schäden als ausschliesslich unfallabhängig erklären.
Aber dennoch behauptet die BG: " Es gibt sie nicht"
Von daher finde ich es schon kompliziert.
Da ich mit meinem Anwalt mehr als zufrieden bin
- ich könnte ihn küssen, wenn ich hier lese, was manche Leidensgenossen zusätzlich zu allem Übel mit, bei und durch ihre Rechtsvertreter noch erleiden -
werde ich diese Kosten aus "Sicherheitsgründen" lieber in Kauf nehmen.
Da habe ich jetzt keinen Nerv für Experimente.

Liebe Grüße sasu

PS Dein Motto ist wirklich wahr
 
ich habe gegen die bg und bfa vorm dem sozialgericht geklagt und habe prozesskostenhilfe bewillt bekommen mit der begründung das beide durchaus erfolgreich seinen..musste also nix zahlen...war auch nach bei hartz4..hätte garnicht können,keine wunder das man dort landet..die zwei sachen haben 3 jahre gedauert..da sind reserven alle..gruss michel
 
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