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Was passiert wenn der Gutachter die Begleitperson nicht zulässt und ich mich der Begutachtung verweigere

Hallo Chris,

die "schnüffeln" nicht nur bei Dir, die rufen auch bei mir an, mit falschen Namen und unterdrückten Nummer. Auch am WE, fangt um 8 Uhr die Arbeitszeit an, mit merkwürdige Geschichten und miserablen Angeboten.

Gruß

Transparenz
 
@ All
Zwei Neuigkeiten.
Der Gutachter bekam jetzt von mir das FAx in dem ich die Begleitperson ankündigte, wie von Sekundant empfohlen.
DA ich heute aus betrieblichen Gründen einen Termin bei der Rechtsanwältin ansagen musste konnte ich kurz mit ihr telefonisch sprechen.
Sie ist nach wie vor der Überzeugung das ich alle Pferde scheu mache, wozu es absolut keinen Grund gibt. Ihrer Erfahrung nach schreib der Gutachter ganz solide ordentliche Gutachten. Die Begleitung wäre selbstverständlich, das hätte auch das Gericht so geschreiben. Naja das konnte ich nicht herauslesen, aber wenn sie meint.
Sie will das Gutachten abwarten und sollte es nicht in meinem Sinne sein kommt alles auf den Tisch was am Verfahren unstimmig ist. Ich werde nun noch die Stellungnahme zu der BG Schnüffelei fertig amchen und dann mal abwarten was der BG mal wieder einfällt.

Danke noch mals an Alle,
eine etwas beruhigtere
Chris1966
 
Hallo Chris,
genau so weiter machen und ruhig auch nervig sein - “dir“ geht es um “dich“ - deiner Anwältin nur um “einen“ Fall von “vielen“.
Das Anwältinnen/Anwälte lieber eher “unwissende“ Klienten betreuen ist klar. So ist u.a. der Aufwand geringer bei gleichbleibender Bezahlung - so was kann und muss dir aber relativ.....:p
Gruß Prowler
 
Hallo Chris,

es ist wie Prowler dir schrieb, lass dich nicht beiiren. Ich habe schon viele Gutachten über mich ergehen lassen - die Methoden schreien zu Himmel. Aber warte nur, eines Tages fliegen sie auf! ALLE.
Wenn du im Rahmen von SG zum Gutachter geschickt wirst, dann hast du immer das SGB hinter dir. Die Gutachter mögen es nicht, wenn du einen Zeugen dabei hast. Ich habe meine Begleitung nie vorher angekündet und das war meine persönliche Prüfung, ob der Gutachter ein Parteigutachter ist oder nicht. Viele Gutachter behaupten nämlich, dass sie persönlich ja nichts dagegen hätten - aber das Gericht würde es nicht erlauben. Das ist Unsinn!
"Der generelle Ausschluss von Begleit und Vertrauenspersonen - ob Ehepartner oder Anwalt - ist nicht möglich".
Bitte im Internet recherchieren: Anwesenheit von Begleitpersonen bei Begutachtung.
VdK kann da auch weiterhelfen oder eine andere Organisation.


Richtig ist, dass du der Aufforderung des Gerichts nachkommst - das ist nämlich deine Pflicht im Rahmen der Mitwirkung.

In meinem Fall war es so, dass der Gutachter meine Begleitung ablehnte und mir ein auf seinem Schreibtisch vorbereitetes (!) laminiertes Schriftstück unter die Nase hielt mit der er behauptete, dass es ein neues Gesetz gäbe. Ich habe dann gelesen und sofort erkannt, dass das allenfalls eine Idee aber kein rechtsgültiges Gesetz war. Daraufhin habe ich dem Gutachter gesagt: Entweder mit Begleitung oder gar nicht und ich gehe und mache eine schriftliche Anzeige an das Gericht. Die Begleitung durfte bleiben - selbstverständlich darf sie nur zuhören und sich nicht in die Begutachtung einmischen. Das ist ganz wichtig. Dann bitte zu Hause sofort ein Gedächtnisprotokoll schreiben - du weißt ja nie ob und was das Gutachten für Folgen hat. Ich habe bisher bis auf 2 Ausnahmen noch nie feststellen dürfen, dass das Gesagte des Gutachters auch so im Gutachten steht. Auch wenn der Gutachter ein Diktiergerät benutzt - er interpretiert das Gehörte so wie es ihm erscheint, bzw. so, wie er glaubt, dass das Gericht es gerne hätte.

Ich mag dir keine Angst machen, denn du musst dich begutachten lassen, egal wie schlecht der Ruf des Gutachters bzw. Sachverständigen ist. Ein Gutachter ist nur SEINEM Gewissen verpflichtet und kann interpretieren was er will. Ich persönlich finde, dass ein Gutachter gar kein Gewissen hat - sonst ginge er ja einer ehrlichen Arbeit nach. Aber Gutachten sind schnell verdientes Geld. Einmal ein Konzept aus Bausteinen erstellt und einige Daten ergänzt - fertig. Ein Gutachter wird nicht nach Güte sondern nach Ablieferung eines Gutachtens bezahlt. Man merkt es, diese Spezies habe ich für mein Leben lang gefressen. Anstelle aufzuklären und richtigzustellen, sind wir alle automatisch Sozialschmarotzer und leichte Beute für seinen Geldbeutet. Ich kenne Gutachter die nichts anderes mehr machen als Gutachtengeschäfte. In einer total veralterten Praxis agieren und das Fachwissen von 1980 oder noch früher haben. Und das heißt dann: nach neuesten Kenntnissen der Wissenschaft....

Chris, bleib auf deinem Weg und lass dich nicht ins Bockshorn jagen und gehe auf jeden Fall nicht alleine hin - notfalls nimm deinen Pfarrer mit. Wenn er sich weigert, dann erinnere ihn an "Nächstenliebe". Auch das ist Dienst am Herren.....

Übrigens: Auch mein RA hat mir gesagt, dass eine Begleitperson bei SG-Begutachtung nicht möglich wäre. Ich kann dir nur raten, dein bester Schutz ist dein eigenes Wissen. Natürlich ist es schlimm, denn wir zahlen viel Geld an unsere Anwälte. Aber es ist wie hier ein Mitglied geschrieben hat: Du bist nur ein Fall unter vielen. Ich musste leider lernen: Du selbst musst dir der Nächste und Wichtigste sein - vertrauen und verlassen auf andere darfst du nicht und leider noch nicht mal dem Notarzt. Da muss man sich auch noch nach dem Facharztgrad erkundigen - könnte nämlich sein, dass du an den Azubi geraten bist.....der dich eigentlich gar nicht behandeln darf....

Ich wünsche dir alles Gute und bleib ruhig! Mach dich im Internet nach dem aktuellen Gesetzestext schlau, druck es aus und nimm es mit. Allein das nimmt dir die Angst. Ich füge 2 Links an und hoffe, dass das erlaubt ist.
OLG Hamm - Beschluss zu Begleitung (Beistand) - BG45
OLG Hamm: Bei neurologisch-psychiatrischer oder psychologischer Begutachtung ist dem Probanden die Anwesenheit einer Begleitperson zu gestatten!

Gruß Siegfried.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Lieber Chris und alle UOs,
habe nochmal nachgeschaut - das ist mein Wissenstand hierüber:
OLG Hamm Beschluss vom 3. Februar 2015 Az. 14 UF 135/14

Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten!

Ich bin aber kein Jurist - könnte sein, dass es eine neue Rechtsprechung gibt, die mir nicht bekannt ist. Bitte recherchieren. Sollte es eine Änderung geben, bitte weitergeben, damit wir UOs auf dem neuesten Stand sind und es der Allgemeinheit dienlich ist. Vielleicht äußern sich die erfahrenen Mitglieder unter den Juristen sich hierzu, damit hier nicht unrichtiges Halbwissen verbreitet wird.
Gruß Siegfried
 
Hallo Siegfried

Danke für deine Zeilen.
Bisher erhielt ich noch keine Antwort auf das Fax. Allerdings wurde ein Termin (testpsychologische Untersuchung) kurzfristig abgesagt. Morgen früh bekoomt die Praxis Terminvorschläge für die nächsten zwei Wochen, für diesen Termin zeitnah nachzuholen. Diese grosse Gemeinschaftpraxis ist tatsächlich telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Mal wieder eine Lachnummer, die nur von der Überheblichkeit des Praxisgründers und mein Gutachter zeugt. Die Praxis bekommt morgen auch meine Dienstnummer, zu HAuse bi ich ja nicht erreichbar, da arbeiten. Protokoll des Terminsplanungsdramas durch die Praxis ist erstellt. Begleitung steht Gewehr bei Fuß.
Das Problem mit meiner Rechtsanwältin ist nicht gelöst aber ich durfte mal mit ihr telefonieren. Die Wogen sind geglättet, sie war nei Patientin bei diesem Gutachter ist aber positiv von seinen Gutachten überzeugt. Ihr ist noch nie ein unfaires Gutachten untergkommen. Wenn es gegen den Probanten war dann aber auch berechtigt. So lies sie es durch die Blume blicken.
Über diesen Testpsychologen konnte in nun mal etwas im Internet finden was mich auch wieder etwas beruhigt. Er hat während seiner Klinikzeit eine Abhandlung über mein Problem geschrieben. Er beschäftigt sich also nicht ausschließlich um junge Suchtkranken oder mörderische Straftäter.

Freitag ist erstmals der ärtzliche Teil des Gutachtens. Dann habe ich es geschafft. Dann gehts wieder bergauf mit meiner Stimmung.

Und auch DAnke für die Urteile.
Da wollte ich mir noch was zurechtschreiben zum mitnehmen.

meine Rechtsanwältin steht ausdrücklich auf dem Standpunkt: Der Sachverständige entscheidet ob er das Gutachten mit einer anwesenden Begleitperson durchführt. Er darf nur den schwarzen Peter nicht mir zu schieben und muß sich dem Gericht gegenüber erklären. Das Gericht muß dann entscheiden ob der Sachverständige geeignete Gründe für die Ablehnung vorlegt. So habe ich das auch im Internet recherchiert.
Da ich ja die Begleitperson ankündigte wird es schwierig die Begutachtung am Freitag noch abzulehnen.

Gruß
Chris1966
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Chris,

ja sicherlich hat der Arzt das Hausrecht in seinen Räumen. Aber was ich meine ist, dass nicht von Vornherein einfach eine Begleitperson abgelehnt werden darf.

Was meinst du mit Testpsychologie? Bitte lies im Internet Psychologischer Test – Wikipedia
So viel mir bekannt ist, sind diese psychologische Testverfahren umstritten. Auf der Homepage von RA Büchner kannst du einiges darüber erfahren. Es gibt zahlreiche IMB-Institute die genau damit ihr Geld verdienen und höchst umstritten sind.

Egal was passiert, lass dich vom Gutachter nicht provozieren und bleib ruhig und sachlich. Rede nie mehr als dass die Frage beantwortet ist. Ich drücke dir die Daumen und hoffe dass deine RAin recht hat. Ich kann dich jedoch nur warnen, dem Gutachter vertrauen zu können - egal wie verständlichvoll und leutselig er dir erscheint. Am Ende wird im Gutachten was ganz anderes stehen als du gesagt hast und du wirst dich fragen, ob das was du liest deine Person betrifft oder ob er was verwechselt hat. Du hast keine Chance - nutze sie:confused:! und denke an das Gedächtnisprotokoll zu Hause am selben Tag für deine eigene Sicherheit!

Vielleicht berichtest du mal in einigen Monaten, wenn du das Gutachten gelesen hast. Eine Empfehlung hier zu posten wie die Begutachtung gelaufen ist kann ich dir nicht geben - denke an die vielen U-Boote die hier mitlesen! Vorsicht - ist besser als Nachsicht. Leider.

Ich kenne deine Gedanken und wie du dich fühlst sehr genau. Es ist ein richtiger Horrorgedanke. Aber auch dieser Tag geht vorbei und wir sind alle bisher lebend da heraus gekommen. Wenn der Termin vorbei ist fällt erstmal eine Riesen-Belastung von einem ab. Es ist nun mal so, du MUSST dort hin und es so pragmatisch wie möglich durchstehen. Und ich "warne" dich: Werde nicht laut - sonst bist du aggressiv! Verdrück keine Tränen - sonst bist du depressiv - und beschwere dich nicht übermässig über Vergehen der Anderen - sonst bist du verbittert (Verbitterungstendenz - Somatisierungsstörung). Glaube mir, ich hab das volle Programm schon durch und hätte vorher nie geglaubt, dass einem Verunfallten so Methoden angetan werden. Ich habe das vorher alles nicht gewusst - heute bin ich diesbezüglich schlauer und hätte ich vorher um dieses Forum gewusst - so wäre mir aus Gutgläubigkeit so manches Übel erspart geblieben.

Toi toi toi!

Gruß Siegfried.
 
Hallo Siegfried

es ist ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Daher diese Test. Scheint wohl Usus zu sein. Mein PSychiater brauchte das zwar nicht, aber es sollen andere "Störungen" ja ausgeschlossen werden. Es ist kein IMB-Institut. Sondern eine große renomierte Gemeinschaftspraxis. Der Gutachter und meine einmalig dort behandelnde Neurologin sind die einzigen die auf Jameda durchweg rot bewertet werden.
ICh habe mir vorgenommen bei jedem Test mir Notizen zu machen und den Beschwerdevalidierungstest zu verweigern. Das ist der Test bei dem dem Probanten von vorneherien Lügen unterstellt wird. ICh schreibe mir alles in der Praxis auf, Name des Test Zweck und Dauer. Da der PSychologe ja kein Gutachter ist sondern nur der Zuarbeiter brauche ich da eigentlich auch keine Fragen zu beantworten.
Aber darum ja die Begleitperson. Wenn ich alleine bin kann ich nicht ruhig bleiben. Heulen wäre ja gut aber ich werde passiv und unsachlich.
Wenn ich mich über die anderen zuviel beschwere bin ich narzisstisch. So stehts in einem psychologischen Bericht aus der BGU.

Ich bin ja selbst hin und her gerissen. Meckere ich zuviel rum wird mir das negativ ausgelegt. Was passiert wenn ich diese Test verweigere? Kann ja nur gegen mich ausgelegt werden.
ICh habe weniger Angst wegen der U-Boote hier, sondern das was die Verwaltungsangestellten während der Arbeit gegen mich agieren. Und die BGU die wohl nicht will das ich erfahre was die Ärzte so über nicht in die Akte geschreiben habe. Aber das wesentliche und wichtigste weiß ich ja, steht ja in der Verwaltungsakte. Reicht für eine Anzeige bzgl des Verdahctes auf Körperverletzung.

Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris,

aber es sollen andere "Störungen" ja ausgeschlossen werden

Na klar, es wird nach "VOR-Störungen" gesucht, welche man auf den Unfall schieben kann.

Also, keine Fragen beantworten welche vor Deinem Unfalltag waren!!!!
Nix zur Kinderkrankheiten, Voroperationen, Kindheit, Jugend, Ausbildung, Eltern, Geschwistern, Familie - Einfach nichts beantworten was vor dem Unfalltag war.

Im jetzigen Zeitalter kannst Du doch alles was Du ankreuzt mit dem Smartphone abfotographieren - GRINS..

Und es ist natürlich zu prüfen ob alle validiert ist und wie medizinisch anerkannt.

Die Versicherungen und versicherungsfreundlichen Ärzte haben sich doch selber ihre tollen Tests ausgedacht - aber nix validiert.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra

in meinem Fall wäre der Vorschaden sogar hilfreich. Da in der BGU ja nur ein Psychologe ein Gespräch geführt hat (natürlich unter der Vorgabe das ich nichts habe) wurde dieser Vorschaden gar nicht berücksichtigt.
Und zum Vorschaden hat mich der BG GUtachter garnicht gefragt. Brauchte er ja eh nicht hatte ja nicht vor in meinem Sinne ein Gutachten zu schreiben. Anderseits habe ich den BG Ärzten nichts verschwiegen. Aber das wissen die BGler ja darum schnüffeln die ja in meinem Privatleben rum.

Morgen bin ich beim HA, werde mich da mit ihm nochmals besprechen.

Neuer Termin ist immer noch nicht da. Weder postalisch, noch telefonisch. Habe ja heute mit meinen zeitnahen Terminvorschlägen ( damit der Gutachter nicht in die Fristverlängerung muss, oder gar noch ein Ordnungsgeld zahlen muß) auch meine Dienstnummer per Fax mitgeteilt. Darf ja während der Arbeit weder Handy noch Internet nutzen. -Doppelgrins-

Grüsse
Chris1966
 
Hallo Chris,

bitte schau mal unter neueste Beiträge von Seenixe. Sie hat das Urteil das ich dir gestern genannt habe eingestellt. Lass dich nicht beiiren und nimm dir eine Begleitperson mit. Auch wenn es immer wieder dementiert wird: Spätestens ab Betreten der Praxis wirst du beobachtet - oftmals schon - soweit einsehbar auf dem Parkplatz. Auch im Wartezimmer können Personen sitzen die dich beobachten und dem Gutachter berichten. Auch die Praxisdamen schauen und berichten dem Doc über dich. Also sei dir dessen bewusst. Dies ist keine Vermutung sondern traurige Realität.
Gruß Siegfried
 
in meinem Fall wäre der Vorschaden sogar hilfreich. Da in der BGU ja nur ein Psychologe ein Gespräch geführt hat (natürlich unter der Vorgabe das ich nichts habe) wurde dieser Vorschaden gar nicht berücksichtigt.

Ist der Vorschaden bereits aus einem anderen Unfall?

Ansonsten wäre mir Deine Antwort und Dein Verhalten nicht logisch.

Viele Grüße

Kasandra
 
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