Ihr Liebe
mich lässt dieses Thema nicht los.
Ich habe nun für den Gutachtertermin, angeordnet vom Sozialgericht, eine Begleitperson geordert. Leider verweigert mir meine Rechtsanwältin ja immer noch die Unterstützung zu einem Beistand. (Als wenn es nicht genügend andere Baustellen gibt, darf ich mich der auch noch rumärgern)
Für mich stellt sich nun folgende Fragen:
Wenn ich mich weigere mich ohne Begelitperson begutachten zu lassen, zusätzlich soll auch eine testpsychologische Untersuchung an einem zweiten Termin stattfinden, wird mir das dann vor Gericht negativ dargestellt? Was nützt es mir die entsprechenden Urteile parat zu halten wenn das Gericht auf der Seite des Gutachters steht?
Was ist wenn ich an dem Termin krank bin? Reicht da ein einfaches Attest? Welche Richlinien gelten dann? Ich weiß von Zeugenladungen in denen drinstand das man nicht einfach bei Gericht anrufen kann um sich krankzumelden. Und der Gutachtertermin gilt ja rechtlich gesehen als Teil einer Verhandlung.
Muß mich meine Rechtsanwältin nicht auch über diese Folgen beraten?
So langsam gehen mir echt die Felle schwimmen. es geht mir immer schlechter. Einen Traumatherapieplatz über die Krankenkasse ist nicht in Sicht. Als Privatzahler (100€/Stunde) ist es kein Problem, wenn die BG zahlt sowieso nicht, da gibt es sofort einen Platz. Solange dieses blöde Gutachten aber nicht erstellt ist läuft garnichts über die BG. Da es ambulant nicht geht bleibt nur die Option eines stationären Aufenthaltes. Tja und da beisst die Katze sich in den Schwanz. Wenn ich stationär bin gibts kein Gutachten. Mal abgesehen das mir ein Psychiater dringend abriet die Traumtherapie vor Abschluß des Gerichtsverfahrens zu machen. Das wäre kontraindiziert.
Schönen Abned Euch
Das ratlose Mitglied Chris1966
mich lässt dieses Thema nicht los.
Ich habe nun für den Gutachtertermin, angeordnet vom Sozialgericht, eine Begleitperson geordert. Leider verweigert mir meine Rechtsanwältin ja immer noch die Unterstützung zu einem Beistand. (Als wenn es nicht genügend andere Baustellen gibt, darf ich mich der auch noch rumärgern)
Für mich stellt sich nun folgende Fragen:
Wenn ich mich weigere mich ohne Begelitperson begutachten zu lassen, zusätzlich soll auch eine testpsychologische Untersuchung an einem zweiten Termin stattfinden, wird mir das dann vor Gericht negativ dargestellt? Was nützt es mir die entsprechenden Urteile parat zu halten wenn das Gericht auf der Seite des Gutachters steht?
Was ist wenn ich an dem Termin krank bin? Reicht da ein einfaches Attest? Welche Richlinien gelten dann? Ich weiß von Zeugenladungen in denen drinstand das man nicht einfach bei Gericht anrufen kann um sich krankzumelden. Und der Gutachtertermin gilt ja rechtlich gesehen als Teil einer Verhandlung.
Muß mich meine Rechtsanwältin nicht auch über diese Folgen beraten?
So langsam gehen mir echt die Felle schwimmen. es geht mir immer schlechter. Einen Traumatherapieplatz über die Krankenkasse ist nicht in Sicht. Als Privatzahler (100€/Stunde) ist es kein Problem, wenn die BG zahlt sowieso nicht, da gibt es sofort einen Platz. Solange dieses blöde Gutachten aber nicht erstellt ist läuft garnichts über die BG. Da es ambulant nicht geht bleibt nur die Option eines stationären Aufenthaltes. Tja und da beisst die Katze sich in den Schwanz. Wenn ich stationär bin gibts kein Gutachten. Mal abgesehen das mir ein Psychiater dringend abriet die Traumtherapie vor Abschluß des Gerichtsverfahrens zu machen. Das wäre kontraindiziert.
Schönen Abned Euch
Das ratlose Mitglied Chris1966