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Was tun wenn Richter fehlerhaftes Gutachten zuläßt!

Hallo Pussi. hallo Hera,

Du schreibst, man muss dem Gutachter Vorsatz nachweisen:

Opitimist/Optimistin, so weit kommst Du doch gar nicht erst. Deine Klage wurde vorher schon wegen Nichteinlegung eines Rechtsmittels abgewiesen.

Hera, Du fragst warum handeln diese Menschen so?

Die Antwort ist ganz einfach, sie haben kein Gewissen!

Im übrigen versichere ich Dir, dass auch nicht aufgebe. Ich glaube, dass es in diesem Forum kaum jemanden gibt, mit dem eine BG mehr Terz hat als mit mir.

Bezüglich der Frage, was alles ist ein Rechtsmittel, werde ich versuchen mit meiner Klage (im Rahmen des § 839a BGB), die jetzt beim OLG anhängig ist, bis zum BGH zu kommen, damit hier eine Klärung (im Interesse aller, durch Gutachter Benachteiligten) herbeigeführt wird. An den Kosten wird diese Klage, aus meiner Sicht, mit Sicherheit nicht scheitern.

Man wird sehen.


Gruß
ht5028
 
Hera, Du fragst warum handeln diese Menschen so?

Die Antwort ist ganz einfach, sie haben kein Gewissen!

ht5028

das alleine kann es nicht sein. aus bequemlichkeit und ohne gewissen könnte ein gutachter auch für einen geschädigten eintreten ...?

also muß der druck (welcher könnte das sein ? ) oder der anreiz von der anderen seite größer sein als der druck oder das leiden auf der patientenseite ?
 
hallo, hera

gutachter haben alle ihren eid vergessen!
da es aber der gesetzgeber denen es so einfach macht, kann man auch nichts anderes erwarten.
alles rausgeschmissenes, schwer verdientes geld.

die meisten ga arbeiten in einem extra dafür angelegtem institut. sie leben davon.
was glaubst du, wie schnell der geldhahn abgedreht wird, wenn es gutachten pro patient gibt.
ich erinnere an castro/mazotti u.a.

da sind die gutachten-institute nur so aus dem boden geschossen.

ich wüsste auch gerne, wie man einem ga den hals umdrehen kann, ohne, dass es konsequenzen gibt.

wenn du versuchst, ein gutachten zu wiederlegen, kostet es gleich wieder dein geld, denn umsonst rechtfertigt er sich nicht.

mfg
pussi
 
Hallo zusammen,
wie versprochen, teile ich euch das Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit. Der Richter hat sich wahrhaftig auf das Gutachten berufen und gegen mich entschieden. So das die Beschwerden seit 10/2006 nicht mehr unfallbedingt sind. Eine Behandlungsbedürftigkeit besteht daher über die BG nicht mehr. Da die Gutachterin mir 10% zugesprochen hat, bekomme ich eine Einmahlzahlung von 6000 Euro.
Somit hat er keine Rücksicht auf die Befundberichte der behandelnden Ärzte genommen und dem beweisbar fehlerhaftem und lückenhaftem Gutachten gefolgt. Das Gutachten des OLG Düsseldorf sowie das Gutachten der DRV fand ebenso keine Berücksichtigung. Den Befundbericht der Reha aus 6/2008 fand er zu theatralisch geschrieben. Jetzt der Hammer, die Befundberichte der behandelnden Klinik könnte man keinen Glauben schenken, da dies eine Privatklinik ist und diese nur aus Finanziellen nutzen arbeiten würden. Das diese Klinik bei mir gar nicht den privatärztlichen Satz genommen haben, scheint ihn wohl gar nicht interniert zu haben. Das seine Gutachterin, eine Begutachtungsverlängerung bei ihm beantragt hat, weil sie wie sie mir selbst gesagt hat (Mitschnitt der Aussage liegt vor) es wegen der noch anderen zu beendenden Gutachten, in der vorgegeben Zeit gar nicht schafft, ist wohl ehr ein finanzielles Interesse als das der Privatklinik. Jetzt warten wir mal auf das schriftliche Urteil. Mal schauen, was er dort so schreibt.

Gruß an alle
 
Hallo rthenrw :)

so wie ich aus einem Deiner letzten Beiträge ersehen konnte, warst Du also gar nicht bei der Verhandlung dabei. Konntest Du denn ein paar Deiner Freunde mobilisieren an dem Termin dabeizusein ?

Ich habe festgestellt, daß mögen die Damen und Herren auf den erhöhten Plätzen so überhaupt nicht.

Wie sieht Dein Anwalt die Angelegenheit ? Und was sagt er dazu, wenn Du dem Gerichtspräsidenten einen persönlichen Brief schreibst ?

Mir persönlich hat es sehr geholfen, als ich Namen genannt habe ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo RTHENRW,

Ich würde auch erst einmal das genaue Urteil abwarten, aber auf keinen Fall die Flinte wegwerfen. Das was Du schilderst reicht alle male für eine Revision. Dieses heißt zwar wieder weiter, aber.... Du bist es ja inzwischen gewohnt.

Mache Dir jetzt schon Deine Notizen. Jetzt ist alles noch frisch.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo fliedertiger, Hallo Senixe, Hallo ihr anderen Leser,
ja es ist richtig, aufgrund einer Stellungsnahme meines Arztes, wäre die Gefahr einer Retraumatisierung, bei einer erneuten Verhandlung sehr groß (nicht geschützter Raum). Es war auch richtig, das ich nicht dort hin musste. Denn heute geht es mir besser, als nach den ersten beiden Verhandlungen.

Freunde waren leider nicht dort, da es eine nicht öffentliche Verhandlung war.

Mein Anwalt sieht es für die zweite Instanz sehr gut, da die erste Instanz sehr lückenhaft war. Zudem hat die Gutachterin ja auch ein wenig Gutes getan. Denn sie hat keine Verbindung zu früheren gesundheitlichen Problemen festgestellt. Also klare Ursache für die PTBS ist der Unfall aus 2003.

Das mit dem Gerichtspräsidenten habe ich auch schon überlegt. Aber ich werde den Richter direkt anschrauben.

Fragen zur Diskusion!
Was ist denn mit dem Mitschnitt der Begutachtung. Dachte schon daran die Gutachterin anzuschreiben und sie darum zu bitten, ob ich den zufälligen unbeabsichtigten Mitschnitt an den Richter mit ihrer Einverständnis weiter leiten darf. Denn Sie hat doch nichts zu verheimlichen. Grins

Nein Seenixe, die Flinte werde ich bestimmt nicht ins Korn werfen. Denn ich habe recht und zudem ist mir klar, dass ich ohne die Unterstützung der BG nie wieder gesund werde. Denn versuch zum Beispiel einmal einen Traumatherapeuten als Kassenpatient zu bekommen. Mir hat man dort gesagt, dass ich auf einer Warteliste stehe und das dauert ca. 1 Jahr.


Gruß an alle
 
Hallo rthenrw,

Kopf hoch, der Zug ist noch nicht abgefahren. Du hast noch jede Chance.

1. Berufung gegen das Urteil beim LSG
2. Klage ohne Anwalt dort führen (Gericht muss Dich auf Fehler hinweisen,
und Die machst DU garantiert. Falls das Gericht das nicht tut, hast DU
einen Revisionsgrund wegen eines Verfahrensfehlers.
3. Ladung des gerichtlichen Sachverständigen (ganz wichtig, das ist ein
Rechtsmittel).
4. Unbedingt die Ladung der eigenen Gutachter beantragen. Wahrscheinlich
wird das Gericht dem Antrag nicht stattgeben. DU hast aber kein Rechts-
mittel ausgelassen.
5. Ganz wichtig, dem Gericht signalisieren, Du beabsichtigst ein 109er Gut-
achten zu beantragen (kostet viel Geld!), Gericht wird wahrscheinlich
noch weiter im Rahmen des 103 ermitteln.
Wenn nicht, dann erst in der Verhandlung den Antrag nach 109 SGG
stellen. Den Antrag kannst DU jederzeit zurücknehmen.

Achtung!
Der Antrag auf Einholung eines Gutachten nach § 109 SGG ist auch ein
Rechtsmittel. Vergisst man diesen zu stellen, kann man den § 839a BGB auch schon deswegen vergessen.

Bedenke auch folgendes, Fehler die Dein Anwalt macht, gehen immer
zu Deinen Lasten, Du musst letztendlich schlauer als Dein Anwalt sein.
Schon ist es aus mit Schadenersatz. Bei Fehlern die DU machst ist man gnädig.

Noch ein Tip!

Ist das Gutachten des Sachverständigen wirklich Mist, Strafantrag wegen Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse stellen. Gutachten muss dann im Rahmen des Ermittlungsverfahren geprüft werden.

Vorteil ist, es kostet nichts und der Gutachter wird wahrscheinlich bei weiteren Begutachtungen besonders sorgfältig arbeiten!

mfg
ht5028
 
ht
danke für die wertvollen tipps (an alle anderen natürlich auch mein dank) - es lohnt sich immer wieder, hier im forum vorbeizuschauen
 
hallo seenixe! du hast mir das letztemal auf meinen bericht noch ein Kopf hoch gewunschen ,das hat mich wieder etwas aufgebaut, wie gesagt hat mein Anwalt nun die Klage beim SG in der BG sache zurückgenommen ,nun steht die klage mit der DRV noch offen,wie ich schon alles beschrieben hatte.Es hat sich nun die DRV bei mir doch noch überraschend gemeldet,da mein SG gutachten nicht wie erwartet zu meinen gunsten ausviel, es ging um den folgeschäden von BG und Rente von DRV, kam folgende Stellungsnahme zu meinen Klageverfahren gegen der DRV beim SG. Vorgelegt wird aktuell ein REHA-Entlassungsbericht von - bis ,. Diese Behandlung erfolgte nicht auf Kosten oder Veranlassung des Rentenversicherungsträgers und bei ganauer Lektüre des Berichtes offenbar auch nicht auf Veranlassung der KK,offenbar erfolgte die rehamaßnahme auf Veranlassung des Hausarztes oder sonstiges..Entscheidend ist aber das nach der REHA gemachte Gutachten vom SG, meine einstufung vom Rehabericht mit 3 bis unter 6 std Leistungsvermögen und weitere AU muss entschieden zurückgewiesen werden, soll das etwa bedeuten das ein rehabericht nicht mehr anerkannt wird ! .in diesen schreiben ist alles eine Lüge! gruss n.
 
Bezüglich der Frage, was alles ist ein Rechtsmittel, werde ich versuchen mit meiner Klage (im Rahmen des § 839a BGB), die jetzt beim OLG anhängig ist, bis zum BGH zu kommen, damit hier eine Klärung (im Interesse aller, durch Gutachter Benachteiligten) herbeigeführt wird. An den Kosten wird diese Klage, aus meiner Sicht, mit Sicherheit nicht scheitern.

Hallo ht5028,

dazu wünsche ich dir viel Erfolg und würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst.

Gruß
Cindy
 
Strafantrag gegen ausstellen eines falschen GA

Hallo ht5028,

Noch ein Tip!

Ist das Gutachten des Sachverständigen wirklich Mist, Strafantrag wegen Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse stellen. Gutachten muss dann im Rahmen des Ermittlungsverfahren geprüft werden.

Wie geht sowas vor sich?
Ich gehe zur Polizei?
Ich muss einen Anzeigeschrift mitbringen, in der steht, um was es geht?
Die Polizei nimmt Protokoll auf?

Hopla, höre gerade im NDR einen Kommentar eines Staatsanwaltes, dass 'Sterbehilfe ungesetzlich sei, und wir das Leben des Menschen zu schützen sei!' - Dabei viel Gesabbel um Ethik, Moral .... !

Na, dann weren wir mal sehen, wie wir unser Leben geschützt sehen, vor so Falschgutachtern, wenn wir zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, gegen Lebenswertauslöschenden Gutachtern.

Entschuldigung für diese Zwischenbemerkung! War halt gerade aktuell, Sterbehilfe in Hamburg!

Also, die Polizei, wenn sie sich gnädig erweist, das Protokoll aufzunehmen, gibt das dann an die Staatsanwaltschaft und die prüft dann , ob diese Anzeige es wert ist, sich mit Zeitverschwendung dran zu machen.

Zuerst wird geprüft, ob ein öffentliches Interesse besteht, dieser Anzeige nachzugehen. Also Arbeitsaufwand daran zu setzen.
Dazu fällt mir wieder meine Zwischenbemerkung von oben ein: ""Wir sind dazu das, Leben zu schützen"

Meine Neugier, wird das Leben erst geschützt, wenn es unwertes Leben ist?
Oder könnte ein öffentliches Interesse geweckt werden, den Lebenswert vor Entwertung zu schützen?
Falschgutachten entwerten den Lebenswert vorsätzlich, ein Unfall nur versehentlich.

Was wir alles unternommen, den Menschen vor Unfällen zu schützen!
Aber was wird unternommen, den Verunfallten vor kriminellen Machenschaften zu schützen, damit er seinen Lebenswert und damit seinen Lebenswillen behält?

Grundsätzlich wäre eine Gemeinschaftsanzeige, von Betroffenen mit dem selben Falschgutachter sicher aussichtsreicher auf Erfolg!
Meine Bemühungen sind bisher gescheitert, was mir schon sehr, sehr zu denken gibt!

Gruß Ariel
 
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