• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

welche Forderungsablehnungen sind einklagbar? gesetzliche Fristen?

bull-it

Mitglied
Registriert seit
11 März 2016
Beiträge
38
Ort
Bayern
Hallo,
ich wüsste gerne, ob sich Forderungen gegen den Versicherer sinnvollerweise bündeln lassen bei einer Klage oder ist es gängige Praxis, jede einzelne Position einzuklagen?

Beispiel 1: Sachschaden UND Personenschaden gleichzeitig?
Besipiel 2: Klage S.schaden mit Anwalt A und P.schaden mit Anwalt B wg. jeweiliger Spezialisierung darin?
Beispiel 3: die Erstattung der (zugesagten) Mietwagenkosten MIT der Forderung des anschließenden Nutzungsausfalls oder besser getrennt?

Oder auch: kann in der Gerichtsverhandlung eine ganze Liste von Forderungen bzw. alle vorgetragen werden, unabhängig von der Klageschrift?

Und noch was: welche Forderungen aus Unfällen verfallen wann gegenüber dem Schädiger, wenn sie nicht (rechtzeitig) gestellt wurden und wie sieht die Beweisführung aus (sollte jedes Schreiben des Anwalts sicherheitshalber per Einschrieben Rückschein geschickt werden...macht doch keiner)?

Wieder wüsste ich eure Meinungen zu schätzen, um mich aufs nächste Anwaltsgespräch vorzubereiten.

Danke,
bull-it

-------------------------------------------------------

INFO ZUM FALL: unverschuldeter Verkehrsunfall, Sach- und Personenschaden (Tinnitus beids. chronisch/HWS II/Muskelkette chronisch entzündet v. li.- re. Ellbogen sog. Tennisarme), vertreten durch "Fach"-Anwalt / rechtschutzversichert, gewerblich tätig in Abfallwirtschaft, kein Jurist, >30 Jahre / 1.95m / 99 kg, nix BG, nix KV, nix anderes, keine Guthaben / Kredit, Schädigerversicherung richtig groß & mächtig! - zahlte kleckerhaft Almosen
 
Hallo bull-it,

ist nur so eine Meinung von mir!
Ich an deiner Stelle, würde mir einen Fachanwalt suchen und einen Termin für eine Beratungsgespräch ausmachen!
Vergiss den Preis nicht auszuhandeln!

Sollte dabe nicht all zufiel rüberkommen, gehe in die nächste Bücherei und mach dich schlau!
Jeder von uns hier hat irgend wann mal eine Bücherei von innen gesehen, weil die Fragen zu sehr ins Detail gegangen sind!
 
hallo bull-it

also normalerweise gehst du zu einem Anwalt, der sammelt alles was zur Klage gehört, Personen-, Sachschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden etc. Er fordert die Gegenseite zur Zahlung/Abwicklung der einzelnen Posten auf, anhand der Liste, die dir zustehen und welche Forderungen von deiner Seite aus bestehen. Das ist erstmal ein Akt zwischen dir und deinem Anwalt und der Gegenseite. Wollen die dann nicht, bezweifeln sie Ansprüche, die aber berechtigt sind, dann kannst du Klage erheben.

Also was von den Nichtzahlenwollenden noch fehlt, kann eingeklagt werden. In der Verhandlung wird alles aufgezählt, was eingeklagt worden ist, da kann man nicht mit nochmal etwas anhängen oder ummodeln oder dies und das auch noch anhängen. Man kann aber vor Verhandlung Klagepunkte nachreichen, also sowas wie eine Erweiterung, aber dazu müssen alle schon mal Stellung nehmen können, soviel ich weiß. In einer Gerichtsverhandlung kann nur das verhandelt werden, worauf geklagt wurde.

Ein Verkehrsanwalt kennt sich normal in allem aus. Wir hatten keinerlei Eigenkosten, denn die Rechtsschutz hat die des Anwalts voll übernommen.

Die Rechtsschutz übernimmt die Deckung, wenn sie selber mit einem guten Ausgang rechnet. Wenn es positiv ausgeht, dann muss die Gegenseite auch deine Anwaltskosten tragen und sie deiner Rechtsschutz erstatten.

Im Verwaltungsrecht für mein Ruhestandsgehalt aus Dienstunfallgründen hat die Rechtsschutz auch alles übernommen. Jedoch habe ich eine private Vereinbarung mit meinem Topanwalt abgeschlossen, weil der Aufwand das Normale weit überstiegen hat, egal ob es gut oder schlecht für mich ausgeht. Aber ich habe gewonnen und von den Nachzahlungen konnte ich das gut stemmen. Er hat es auch echt verdient und war jeden Cent Wert.

LG Teddy
 
Top