reithose56
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- 2 Sep. 2015
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Hallo ,
es geht sich um folgendes und zwar habe ich durch den VdK im Mai Widerspruch eingelegt gegen Bescheid bezüglich der Berechnung des Übergangsgeldes sowie dem Verpflegungskostenmehraufwand, da ich der Meinung bin das mir mehr zu steht.
Die DRV hat sich über 6 Monate nicht mit dem Widerspruch beschäftigt erst als ich über den VdK eine Sachstands anfrage inklusiver einer Frist von 2 Wochen bis zum 15 diesen Monats an die DRV gesendet habe, reagierte die DRV nur mit einen Schreiben, in dem man mir mitteilte man würde voraussichtlich noch 8 tage mehr brauchen als die Frist die wir gesetzt haben.
Ich bin mehr als sauer darüber das sich der VdK das gefallen lässt, wir haben unter anderem auch mit einer Untätigkeitsklage gedroht. Ich habe auf gut deutsch gesagt die Schnauze voll, erst ist die Rentenversicherung ganz offensichtlich zu faul den Widerspruch zu bearbeiten und dann lässt sich der VdK auch noch ganz offensichtlich auf der Nase rumtanzen von der DRV, in dem uns mitgeteilt wird man schaffe es angeblich nicht den Widerspruch absichtlich nicht zu bearbeiten.
Deshalb stelle ich mir die Frage ob der VdK überhaupt zu etwas taugt oder dieser eher mit der DRV sympathisiert.
es geht sich um folgendes und zwar habe ich durch den VdK im Mai Widerspruch eingelegt gegen Bescheid bezüglich der Berechnung des Übergangsgeldes sowie dem Verpflegungskostenmehraufwand, da ich der Meinung bin das mir mehr zu steht.
Die DRV hat sich über 6 Monate nicht mit dem Widerspruch beschäftigt erst als ich über den VdK eine Sachstands anfrage inklusiver einer Frist von 2 Wochen bis zum 15 diesen Monats an die DRV gesendet habe, reagierte die DRV nur mit einen Schreiben, in dem man mir mitteilte man würde voraussichtlich noch 8 tage mehr brauchen als die Frist die wir gesetzt haben.
Ich bin mehr als sauer darüber das sich der VdK das gefallen lässt, wir haben unter anderem auch mit einer Untätigkeitsklage gedroht. Ich habe auf gut deutsch gesagt die Schnauze voll, erst ist die Rentenversicherung ganz offensichtlich zu faul den Widerspruch zu bearbeiten und dann lässt sich der VdK auch noch ganz offensichtlich auf der Nase rumtanzen von der DRV, in dem uns mitgeteilt wird man schaffe es angeblich nicht den Widerspruch absichtlich nicht zu bearbeiten.
Deshalb stelle ich mir die Frage ob der VdK überhaupt zu etwas taugt oder dieser eher mit der DRV sympathisiert.