Hotte
Erfahrenes Mitglied
Moin liebe Forengemeinde,
ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte und zwar gehts um folgendes:
Ich war vor ein paar Monaten zu den Abschlußbegutachtungen meiner PUV (chirurgisch/orthopädisch, neurologisch/psychatrisch und HNO Zusatzgutachten), im großen und ganzen bin ich mit diesen Gutachten einverstanden,obwohl Sie immer in der untersten Kategorie mit den Prozenten sind bei den einzelnen Schädigungen,aber da ich ein Polytrauma Patient war summiert sich mein Gesamtinvaliditätsgrad auf 84 %.
So weit so gut damit könnte ich/wir leben. Jetzt hat aber meine PUV Ihre eigenen Gutachten in Frage gestellt und das Gutachteninstitut (in meinem Fall die BG Hamburg) um 10% (jetzt 74%) runtergehandelt und als einzige Begründung wurde "gutachterliche Fachliteratur" angegeben ohne Verweis auf welche denn.
Ich habe mich sofort bei der PUV gemeldet und wollte wissen welche "Fachliteratur" die denn meinen, darauf meinte der Sachbearbeiter das wüßte er auch nicht,aber er werde sich kümmern und sich postalisch bei mir melden.
Ich habe jetzt die Angst das die wieder auf Zeit spielen und evtl irgendwelche Fristen verstreichen lassen.
Gibt das da irgendwelche Fristen?
Sollte ich gleich einen Rechtsanwalt beauftragen das in die Hand zu nehmen?
Bisher hatte ich nur eine Rechtsberatung auf Stundenbasis, der sagte aber damals schon sollte es zu einem Rechtsstreit kommen wäre er bereit die Rechtsvertretung zu übernehmen das wird aber denn irgendwie anders vergütet (Streitsumme).
LG Hotte
ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte und zwar gehts um folgendes:
Ich war vor ein paar Monaten zu den Abschlußbegutachtungen meiner PUV (chirurgisch/orthopädisch, neurologisch/psychatrisch und HNO Zusatzgutachten), im großen und ganzen bin ich mit diesen Gutachten einverstanden,obwohl Sie immer in der untersten Kategorie mit den Prozenten sind bei den einzelnen Schädigungen,aber da ich ein Polytrauma Patient war summiert sich mein Gesamtinvaliditätsgrad auf 84 %.
So weit so gut damit könnte ich/wir leben. Jetzt hat aber meine PUV Ihre eigenen Gutachten in Frage gestellt und das Gutachteninstitut (in meinem Fall die BG Hamburg) um 10% (jetzt 74%) runtergehandelt und als einzige Begründung wurde "gutachterliche Fachliteratur" angegeben ohne Verweis auf welche denn.
Ich habe mich sofort bei der PUV gemeldet und wollte wissen welche "Fachliteratur" die denn meinen, darauf meinte der Sachbearbeiter das wüßte er auch nicht,aber er werde sich kümmern und sich postalisch bei mir melden.
Ich habe jetzt die Angst das die wieder auf Zeit spielen und evtl irgendwelche Fristen verstreichen lassen.
Gibt das da irgendwelche Fristen?
Sollte ich gleich einen Rechtsanwalt beauftragen das in die Hand zu nehmen?
Bisher hatte ich nur eine Rechtsberatung auf Stundenbasis, der sagte aber damals schon sollte es zu einem Rechtsstreit kommen wäre er bereit die Rechtsvertretung zu übernehmen das wird aber denn irgendwie anders vergütet (Streitsumme).
LG Hotte