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Wie Abfindung ablehnen?

Hallo ,

nun hat die Gegnerische bei der OLG Berufung eingewendet: das LG hätte fälschlicherweise die Bruttolohnmethode zum Erwerbsschaden angewendet... natürlich geht das nicht - das LG muß die Sozialabgaben abziehen - so sehen wir dass auch!

Nur, das LG hat die Sozialabgaben abgezogen ! Doch scheinbar , hat die Gegnerische dies nicht gelesen ( sie haben nur einen SG) , die Großkanzlei verläßt sich auf den SB ?!

Auch kommen wieder Gutachterinstitut IMB _Krumbiegel von vor 8 Jahren ins Spiel: die sind sich für nix zu Schade!

Bitte tröstet mich, wie lange muß ich / wir den Schwachsinn (staatlich geduldet) noch ertragen?

LG
Anja / Aramis
 
hallo Aramis,


dann dürfte das auch in einer stellungnahme erklärt und damit die zurückweisung/ablehnung der berufungsannahme begründet werden. im übrigen scheint es mir schwer über die dummheiten/uneinsichtigkeiten/frechheiten von dritter seite hinwegzutrösten, ausser dasselbige als solches anzuerkennen ;)


gruss

Sekundant
 
hallo Aramis,

zur abwechslung mal etwas sarkastisch

Doch scheinbar , hat die Gegnerische dies nicht gelesen

das ist dann wohl der, der des lesens unkundig ist? ein krasses organisationsversagen, aber das kann man dir/euch ja schliesslich nicht anlasten. es sei denn, beim gericht bestehen ähnliche defizite :cool: dann wäre das natürlich ausreichende begründung.


gruss

Sekundant
 
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