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Wie Abfindung ablehnen?

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Hallo,

unsere gegnerische HPV wollte uns schon beim Regulierungsgespräch Ende 2014 abfinden ( 100% unschuldiger Personengroßschaden).
Wollen wir nicht!
Nach Klageeinreichung -vor knapp einem Jahr - wird das Ziel der Gegnerischen immer klarer : billigste Abfindung, unwürdige Anschuldigungen, Versuche das Gericht gegen uns zu beeinflußen.
Zwischendurch kam es mir echt so vor, dass das Gericht uns auch den Vergleich aufdücken wollte!
Dank der Reaktion unseres Anwaltes waren die Schreiben des Gerichts dann wieder einsichtiger...
Nur wie können wir verhindern, dass das Gericht uns einen Vergleich aufzwingt?

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

ganz einfach: Vergleich ablehnen. Ein Vergleich ist immer auch von Deiner Zustimmung abhängig.
Weshalb will das Gericht einen Vergleich? - Es spart das Urteil. Ein Urteil ist immer angreifbar und macht arbeit. Also wird versucht dies zu umgehen....


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Aramis,

auch bei mir wollte der Richter mir die(von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angebotene, komplett lächerliche) Abfindung, für schwerste körperliche Schäden, aufs Auge zu drücken.

Zum Glück hatte mein Anwalt sehr gut reagiert und diese Farce rundum abgelehnt(natürlich in Rücksprache mit mir).

Bei mir wird es, so sehe ich das, noch ein längerer Kampf gegen die Versicherung werden. In meinem jetzigen Prozess wird von der Versicherung Gutachten um Gutachten gefordert. Langsam habe ich da aber keinerlei Geduld mehr. Die wollen mich komplett mürbe machen.:mad:

VG pswolf
 
Hallo zusammen,

es gibt noch einen weiteren Aspekt!
Eine Richterin/Richter bekommt ja auch immer wieder eine Beurteilung, intern!
Spricht er eine Urteil, eine Partei geht in die Revision, dann ist das schlecht für Ihn!
Macht er eine Vergeblich, passiert Ihm das nicht und er hat weniger Arbeit!
Er kann mehr Fälle bearbeiten!
Bessere Beurteilung!
Hinzu kommt, dass die Anwälte eine erhöhte SR stellen können!
 
Dank Euch!

@ hoffentlich ist es so einfach;)

@ pswolf, ja, es nervt! Uns - dir wie uns anderen hier- wird nur Geduld helfen:eek: ey, wenn die geringsten Zahlungen schon bezweifelt werden...

@ ptpspmb, um so schlimmer, dass wir an / bei einem Gericht klagen, dessen Urteile öfter vom OLG "kassiert" werden!

Wir haben halt Kopfkino, solange nur aussenstehende Richter und Anwälte Gedanken austauschen:eek:

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

kein Kläger muss einen Vergleich annehmen. Das Gericht möchte sich einfach Arbeit sparen. Aufpassen müsst ihr bzw. muss euer Anwalt ¨nur¨, dass das Gericht das Verfahren nicht verschleppt, um den Vergleich zu erzwingen. Ich wünsche dir bzw.euch deshalb sehr, dass das Gericht noch Lust zur Arbeit bekommt.

Eigentlich kann man auch nicht verstehen, dass das Gericht auf einen Vergleich drängt - immerhin bringt sich auch ein Gericht (wie ein Anwalt) ggf.in Gefahr, für Nachteile haften zu müssen, die einen Kläger durch den Vergleich treffen.

Ich wünsche euch viel (Widerstands-)Kraft. Bitte nicht zermürben lassen und Kopf oben behalten. Alles Gute.

LG
Lindgren
 
Hallo,

ein gewisser "Vergleich-Abfindung-Kapitalisierung" ist nicht
grundlegend Kontraproduktiv!

Man muss auch mal an die "gewisse Vorteile" denken, man hat die
Schweinepriester vom Hals, was ist das für ein Gefühl:D

Gerade bei einem jahrelangen-nervenaufreibenden Hack-Mack!

Natürlich spreche ich hier nicht von hingeworfenen €€€ Hunde knochen!

Darum..... ab einem gewissen Alter ;)

Nehmt die Kohle, lebt und geht verantwortungsvoll damit um!

Herzinfarkt-Schlaganfall-Krebs-Magengeschwür-posttraumatische Verbitterungsstörung usw. lassen Grüßen:eek:

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

natürlich hast du Recht.

Leider kam bisher nur billigste Hundeknochen und dummes Gerede, so wie man es mittlerweile kennt!

Nach Klageeinreichung alle Frechheiten nochmal... nee, wir wollen ein Urteil.
Mir ist klar, wenn das Gericht den bisherigen Gutachten glaubt, dass die Gegnerische in Berufung geht.
Sollte das Gericht unsere Ansprüche verneinen oder ins Horn der Gegnerischen Blasen werden wir in Berufung gehen!
Das dauert weitere xxx Jahre - schon klar!

Sag, wie geht man mit einer Abfindung verantwortungsvoll um? In Zeiten von Null-Zins?
Wie erklärt man dem Finanzamt, das die Kohle bis zum Grab reichen muß?

Nein, wir können uns eine Abfindung nicht leisten.

:rolleyes: ausserdem ist dieser Krampf mit der Versicherung eine Art Therapie :
wir sind gelassener bei den alltäglichen Sorgen - der Feind ist sichbar ( die Gegnerische) und nachher gibt es mehr "Weisheit", bei denen, oder bei uns:eek:

LG
Aramis
 
Hallo,
auch ich hab am Ende einen Vergleich gemacht. Es ist nur ein Hundeknochen geworden.
Doch ich konnte mit meinen körperlichen Problemen SHT-ähnlich, PTBS u.m. diese Jahre nicht mehr weiterhin durchstehen. Auch mein Anwalt rechnete mir vor, das nach dem evtl Gewinn, die Versicherung in Berufung gehen würde, es zum Landgericht, dann zum Bundesgericht gehen würde. Es wären viele quälende Jahre geworden. Ich hab es aufgegeben.
Einerseits tut es mir weh, wenn ich höre, andere mit weniger Problemen bekommen 10.000 bis über 100.000 Euro Schmerzensgeld, andererseits hat es mein Kopf bedeutend besser.
Trotzdem habe ich noch ein Verfahren gegen die BG laufen. Da weiß ich noch nicht, wie es weitergeht.
Es ist immer einen individuelle Sache. Wenn Dein Kopf es durchhält, Du Deine Sache auch bestimmend vortragen kannst, Dich nicht einschüchtern läßt und einen guten Anwalt hast, dann würde ich es auf jeden Fall durchziehen. Denn wie es auch schon gesagt wurde, ist es auch eine Geldfrage, denn du musst mit der Krankheit und und ohne Verdienst ein Leben lang auskommen.

LG, Tetsche
 
Danke Tetsche!
Du hast es genau getroffen!

Nach der Abfindung hat man nur Ruhe vor dem Gegner, aber das "hätte, wäre, wenn" wird immerwieder hoch kommen:(

Viel Glück und Kraft für das BG- Verfahren!

LG
Aramis
 
Liebe Aramis,

Entscheidungen im Leben trifft man immer mit den derzeitigen

Informationen - Möglichkeiten - Gegebenheiten - Meinungen - Vorstellungen

..........diese einmal dann getroffene Entscheidung ist die Wirklichkeit...........

Es gibt dann nicht mehr:

.........................hätte ich damals anders gehandelt.........................
Die Entscheidung wurde getroffen und sie war nicht leichtfertig getroffen, sondern
"wohlüberlegt".

So wie ihr es jetzt wollt geht die nervenaufreibende Zeit weiter und ihr Beide
verpasst wertvolle, wundervolle Lebenszeit.

Zu Geld hat jeder Mensch seine eigene Vorstellung, glücklich macht Geld nicht.

Mit Richtern/Prozessen habe ich schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen gemacht!
Habe mich immer zu 100 % im Recht gefühlt und doch keines bekommen.
(hatte nichts mit Versicherungen zu tun)

Bitte lese den Beitrag von Siegfried21 nochmals und vielleicht auch meinen.


Wünsche Euch alles Liebe und Gute

Meggy
 
Hallo liebe, tapfere , immer hilfsbereite Meggy,

was wenn mich Schlag-, Herz-, Krebs trifft? Seine Familie und Freunde sind mit sich selbst überlastet- seit er ausfiel!
Dann kann mein Lebensgefährte ins betreute Wohnen:confused:
Viecher ins Tierheim, die billige Abfindung und sein Elternhaus werden dann sehr schnell aufgebraucht sein!
Es hängt z.Z immernoch Alles an mir. Die DRV-Rente reicht grad zum überleben:mad:

LG
Aramis
 
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