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Wie Abfindung ablehnen?

Hallo,

uns wurde vom Gericht gesagt: "entsteht nicht auch ein Rentenschaden? Dann würde man persönlich auch eine Abfindung ablehnen!"

Nun warten wir auf die Berechnung der DRV, weil sich Anwälte und Richter so gar nicht mit Personengroßschäden auskennen:confused:

Ansonsten läuft die Wartezeit auf das Obergutachten! Irgendwie lag dem Gericht ein Schlußsatz einens Rehaberichtes nicht vor " Arbeitsunfähig entlassen!
Nur ein IMB- Gutachter behauptet mehrfach, dass mein Lebensgefährte
arbeitsfähig ist (er schreibt extra nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern umschreibt die Möglichkeit im Fachbereich mit geeigneten Maschinen). Auch nur als Beratungsarzt in Beurteilungen!

Uns wurde am Ende noch mitgeteilt, das es mit dem Urteil 2 Jahre dauern könnte... wir haben Zeit!

LG Aramis
 
Hallo,
die Berechnung des Rentenschadens ist gekommen:
über 600,-€ werden bei der Altersrente monatlich fehlen!

Die Gegnerische reguliert auch nur 50% der DRV-Beiträge, weil sie die Kausalität nicht anerkennen ( Personengroßschaden, 100% unschuldiges Verkehrunfallopfer, strafrechtlich geklärt !)
Die Zeit in der sie regulieren beschränken sie bis zum 55 Lebensjahr!

Als wir vor 2 Jahren das Regulierungsgespräch hatten, meinte der gegnerische RA noch, über die Rentenregulierung dürfe man nicht mit uns sprechen!

Meine Gedanken hierzu sind: die wollten uns voll verars..... , abfinden, dann wäre uns die Galle nach Ablauf aller Fristen übergelaufen!
Habt ihr eine ander Erklärung?

Nochmal zum dem Abfindungsangebot vor 2 Jahren- ALLE Schadenspositionen zusammen wären grade die Summe, die mein Lebensgefährte bis zur Altersrente an Lohn bekommen hätte:eek:

Schreibt bitte, wie wir damit umgehen sollen.... wenigstens ist unser RA nu wieder aktiv, meine zig Anfragen wegen des Rentenschadens wurden vom aktuellen RA so belächelt wie vom Vorgängeranwalt!

Haltet die Ohren steif!
LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

dein:
die Gegnerische reguliert auch nur 50% der DRV- Beiträge, weil sie die Kausalität nicht anerkennen ( Personengroßschaden, 100% unschuldiges Verkehrunfallopfer, strafrechtlich geklärt !) Die Zeit in der sie regulieren beschränken sie bis zum 55 Lebensjahr!

Joooo, ich weiß nicht... warum dies bei euch so ein "Hack-Mack" ist............:rolleyes:

Dein Mann ist doch wegen den Unfallfolgen z. B. Behindert-MdE-GdB-Aufgabe vom früheren Beruf, nicht mehr arbeitsfähig auf dem all. Arbeitsmarkt
oder nur Std. weiße und und und.

Hier ist doch die volle Kausalität gegeben u. a. auch für Folgewirkungen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=32860&pos=0&anz=1
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/5_O_228_10_Urteil_20120830.html

Ob jetzt die DRV für "Altschaden" noch ein "Teilungsabkommen" inne hat und z. B. 50 % reguliert, könnte auch egal ein, aber ein Rentenschaden darf euch wegen der Beitragshöhe nicht entstehen.
(Berechnung der DRV vom fiktiven Brutto)

Danach ist die DRV auch verantwortlich s. u.. Ich denke die Haftungsquote der geg. Versicherung ist bei euch bei 100%?
Sollte diese z. B. bei 50:50 sein könnte es schon Auswirkungen
auf den Beitrag (§ 119 Altersrente) haben:confused:

Wie gesagt, ich bin definitiv nicht gegen Abfindungen, aber die Summe muss stimmen!
Denne kann man durch das jahrelange "Geschieße" zusätzlich noch sehr sehr krank werden. (psychosomatisch und körperlich)

§ 119 SGB- (§ 116)
Der Rentenversicherer muss seinen Aufgaben als „Treuhänder“ (§ 119 SGB X) nachkommen.
Macht er dies nicht Umfänglich steht dem Geschädigten gegen
die DRV vor dem SG ggf. ein geltend zu machender Schadenanspruch zu.
(pVV des Sozialleistungsverhältnisses, § 839 BGB)

Teilungsabkommen:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6823.php
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_116R15
http://www.rechtslupe.de/wirtschaft...licher-unfallversicherung-334987#.UTtfXPkTBMk

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

scheinbar ist unser Gegner jede Rechtsprechung egal!

Danke für deine Links und Einschätzung!
Ich brauch Zeit das Alles zu lesen und zu kapieren....:rolleyes:

Ein gutes hat dieser Rentenschaden: jeder in unserem Umfeld kapiert nun, warum wir uns nicht Abfinden lassen (können)!

Alles Gute für dich!
Aramis
 
Hallo Aramis,

ich greife mal zwei stellen auf, die mir auffallen und die ich gut nachvollziehen kann.

du hast bedenken - und anscheinend nicht zu unrecht (unten mehr) zu der unabhängigen position des gerichts

Mir ist klar, wenn das Gericht den bisherigen Gutachten glaubt, dass die Gegnerische in Berufung geht.
Sollte das Gericht unsere Ansprüche verneinen oder ins Horn der Gegnerischen Blasen werden wir in Berufung gehen!

dann meinst du weiter

scheinbar ist unser Gegner jede Rechtsprechung egal!

welche einstellung der gegner zur "Rechtsprechung" hat ist eigentlich schnuppe, wichtig ist, das gericht vom recht, das es oft selbst nicht kennen will und der eigenen position zu überzeugen.

mir ist jetzt nicht gegenwärtig, welche instanz gerade zuständig ist, aber ich denke/vermute, die 2. instanz ist das OLG bamberg.
ich bin sicher, dass sich nachgeordnete gerichte an gewisse "vorgaben" der nächsten instanz richten. im bereich ufr wurden gerichte schon mehrfach von BGH, BVG etc. regelrecht richtig abgewatscht. und trotzdem - wider besseren wissens - legen sie es darauf an und handeln nach dem motto "weiter so". daran ändert auch mollath&co nichts.

ein richter beim OLG bbg ging zb bei mir so weit, dass er daten manipulierte, nachdem das LG sich anhand der vorgelegten fakten nicht mehr zu helfen wusste. man lässt es sadomaso-mässig auf weitere watschen ankommen.

das gejammere der richter wegen überlastung muss irgendwie auch mit fakten belegt werden, hier ist ufr ganz vorne.
es wird wohl so sein, sich auf weitere instanzen einzustellen. aber ablehnen ist der einzige weg. dass ein schwindsüchtiger vergleich nicht angenommen werden kann, ohne in ausweglose situationen zu kommen, ist vielen wohl verständlich.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nein, die Klage wurde zuständigen Gericht des Unfallortes eingereicht. Westliches Bundesland von uns aus ;-)
Leider werden Urteile dieses Gerichts oft vom OLG "berichtigt"!
In unserem Fall schien der Richter im Moment unseres erscheinens aufzumerken.
Die abwehrende Haltung aus dem gerichtlichen Schriftverkehr war verschwunden. Scheinbar kamen wir sympatisch und autentisch rüber.

Mein Lebensgefährte unterbrach eine meiner Aussagen, der Richter befragte dann ihn, kurz drauf unterbrach mein Lebensgefährte denn Richter :" ich darf doch garnix sagen?" Es war sehr entspannt, ohne unseren und den gegnerischen Anwalt, hätte uns der Richter womöglich deutlich weitergeholfen!

Ich berichte weiter
lG
Aramis

Nein, vor dem Gericht habe ich nun weniger Angst, Herr Mollath hätte diesen Richter gebraucht!

Die Entscheidung des Gerichts an die zuständige Landesärztekammer zu schreiben um einen geeigneten Gutachter zu benennen fand ich gut;-)
Von der Landesärztekammer kamen aber ausser Kö-ludwighaus und Ju-Spital auch noch ein Augenarzt:eek: , klar, ein Augenarzt kann die Einschränkungen von Amputation und Bauchverletzung beurteilen:rolleyes:
 
au weia, Amaris

ich gebe dir mal mein GA vom K-L-Haus, Rudert (übrigens mitglied der Landesärztekammer) - ganze 31 zeilen lang zu den eigentlichen fragen, kein einziger bezug zu befunden und unterlagen, einzig ein resumeartiges fazit! dafür aber voll im widerspruch zu dem, was er dort an der uni lehrt und in der literatur schreibt und finden kann.


gruss

Sekundant

PS: ach ja, der GA weigerte sich dann auch vor gericht zu erscheinen! hat das GA ohnehin nachweislich nicht selbst gemacht, auch bei dr untersuchung glänzte er mit abeesenheit. kein wunder also.
 
Hallo Sekundant,

habe erst seit heute wieder Internet:mad:

Keine schöne Nachricht!
Noch haben wir keine Bestätigung. Ferienzeit :rolleyes:

Da müssen wir jetzt durch....

LG
Aramis
 
Hallo,

dank euch !

Es gibt nichts Neues:mad:

Wir haben eine grobe Berechnung des Schadens als Abfindungssumme genannt: 2 Monate keine Antwort.

@ Siegfried: ein uns bekannter Versicherungsvertreter sah sich die veröffentlichten Zahlen unserer gegnerischen Versicherung an und erklärte uns, dass die Gegnerische wohl den Jahresumsatz hat, den uns bekannte Versicherungen in einer Woche haben...

LG
Aramis
 
Hallo Freunde!

Nun liegt uns das erste gerichtlich angeordnete Gutachten vor. Äh, tatsächlich ist mein Mann seit dem Unfall Arbeitsunfähig. Zwar will der Gerichtsgutachter noch weitere Einschätzungen zu den weiteren unfallbedingten körperlichen Einschränkungen
( immernoch lebenensbedrohlich), doch schon sein Gutachten gibt uns Mut, weil er alle bisherigen Gutachten bestätigt ( auch das der DRV). Das Geschreibsel des -von der gegnerischen Versicherung eingeschalteten Versicherungsinstitus degradiert er zu dem was es ist : versicherungsfreundlicher Verniedlichung....

Wir wissen wohl, dass uns noch ein langer Weg bevorsteht, nur nun wurden unsere Schäden anerkannt!
Klar kann das LG noch irgendwie anders entscheiden, die gegnerische noch zum OLG gehen,etc. doch wir lehnen uns jetzt mal zurück und warten ab!

Sagt nicht:" Glück gehabt!" - Wär der Unfall nie passiert, könnte man von " Glück" sprechen !
LG
Aramis
 
hallo aramis,

ja, erstmal durchschnaufen, eine Hürde ist geschafft. Es ist ein bischen Balsam für die Seele, wenn jemand die verunglimpfenden Versicherungsgutachten zurechtweist und ins wahre Licht rückt.

Welche Steine einem noch in den Weg gestapelt werden, lässt sich nur spekulieren. Das Aufregen darüber hat Zeit, für dann, wenn und falls es nötig wird.

Wie es so schön heißt: nur die Hoffnung stirbt zu letzt. Das jetztige Gerichtsgutachten ist eine schlagkräftige Waffe in der Arena Gerichtsverhandlung.

Jetzt könnt ihr ersteinmal die verdiente Ruhe nach dem Stress und Anstrengung eines Gutachten marathons genießen.
LG Teddy
 
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