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Wie gefährdet ist unser Recht?

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,247
Ort
Bayrisch-Schwaben
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Ein Sprichwort.
Aus einer anderen Zeit?
Irrtümer in der Justiz gibt es heute noch. Nur Pech - oder führen Systemschwächen und Geldmangel zu menschlichen Tragödien?

Von: Thomas Hauswald, Stand: 22.02.2017
http://www.br.de/nachrichten/deutsche-justiz-recht-probleme-138.html

Man könnte ja auch mal einen Kommentar dazu schreiben.
 
OH,

Ich kann zwar eigentlich diesbezüglich nicht mitreden, aber als Außenstehender
gibt einem da schon einiges zu denken.
Wenn man bedenkt was heut zu Tage schon alles vor Gericht landet, ist anzunehmen
das hier schon einiges an Aufwand und Zeit wegfallen müsste!

Würde von jeder Seite die Arbeit so verrichtet werden wie es vorgesehen ist, würden auch
viele Verhandlungen eingespart werden, und die Klärung einen bedeutend kürzeren Weg
bedürfen.
Doch so wie man auch hier herinnen lesen kann, was alles verschwindet oder fehlt, trägt
dann meist noch dazu bei, vieles zu verdrehen.
Nur das die Verantwortlichen für diese ganzen Mängel und das fehlen/verschwinden
nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden, ist äußert bedauerlich.

Möglicherweise könnten sich die Verhandlungen dadurch um ein Drittel reduzieren.

LG
 
Hallo Hrc4Life,

solange z.b. bei den UV-Trägern der Verunfallte oder B-Kranke nicht die Möglichkeit hat, z.b. direkt beim Renten- btw Widerspruchsausschutz persönlich vor Ort zu sein, wird es zwangsläufig Gerichtsvorfälle geben.

Im SG Recht könnte wenn es denn jemand ehrlich will, etwas verändert werden. Will man das?

Aber wie schrieb vor kurzen ein GF einer KK:
Der BGH, das BSG hat schon so seine Vorschläge gemacht, aber das BVA bremst ungemein.
 
Wie gefährtet ist unser Recht

Hallo Oerni,

"unser Recht" vermisse ich und ich denke, das es vielen so geht, es spielt keine Rolle um welches Gerichtsverfahren es geht.
Will ein Richter überhaupt die Wahrheit herausfinden. Wenn ja, dann nur sehr sehr wenige,
denn es fängt bei der Wahl des Gerichtsgutachters an und hört bei der Urteilsverkündung auf. Ein "Experten Gutachten" wird als deskriptiv und unpräzise bezeichnet und ein Meinungsgutachten mit fehlenden wichtigen Sachlagen und Fachkenntnissen ist gut nachvollziehbar.
Es kann nur etwas gefährdet sein was überhaupt vorhanden ist, ich würde auch sagen manche Urteile und Gutachten erinnern mich an Roman George Orwell 1984.

kleine Schnecke
 
Hallo Hrc4Life,

solange z.b. bei den UV-Trägern der Verunfallte oder B-Kranke nicht die Möglichkeit hat, z.b. direkt beim Renten- btw Widerspruchsausschutz persönlich vor Ort zu sein, wird es zwangsläufig Gerichtsvorfälle geben.

Im SG Recht könnte wenn es denn jemand ehrlich will, etwas verändert werden. Will man das?

Aber wie schrieb vor kurzen ein GF einer KK:
Der BGH, das BSG hat schon so seine Vorschläge gemacht, aber das BVA bremst ungemein.

Hallo Oerni!

Mein Wissenstand ist betreffend UV-Träger und B-Kranke nicht sehr brauchbar.
Meine Anspielung bezieht sich eher im Zivilprozess um die Klage gegen eine Versicherung,
wo die Schuldfrage geklärt werden sollte.
Aus eigener Erfahrung hat man als Geschädigter nicht einmal das Recht auf eine einigermaßen wahrheitsgetreue Unfallrekonstruktion.
Das diese Rekonstruktion sehr mangelhaft war wusste der Gutachter und auch der Richter,
und selbst die Begründung für eine Teilschuld ist mehr als eine Frechheit.

Darum wollte ich erwähnen und fragen, das das Fehlen von gewissen Dingen die für eine Rekonstruktion nötig sind keinen interessiert und es auch keinen interessiert wer für diese Mängel verantwortlich ist.
Hätte ich jetzt keine Rechtsschutzversicherung müsste ich noch die ganzen Kosten für 25%
Schuld bezahlen.
Und genau darauf bezieht sich mein Post, das viele Gerichtsverfahren komplett unnötig wären, denn wenn es eine Unfallrekonstruktion gibt, wie man sich des vorstellt, würde schon im ersten Zivilprozess Klarheit herrschen.
Es würde der zweite Prozess entfallen, und auch eine Berufung!

Dazu kann ich noch sagen, wenn da was wäre das von meiner Seite eine Teilschuld berechtigt, müsste ich für Diese Verständnis haben.

Grüsse

Gery
 
wo das recht u.a. auf der strecke bleibt wurde sogar wissenschaftlich belegt (zumindest ein teilbereich). einige schriften dazu siehe

Zur Beziehung von Inertia Effekt und sequentieller Position widersprechender Ereignisse bei der Revision subjektiver Wahrscheinlichkeiten.
http://link.springer.com/article/10.1007/BF00424473

Trennung zwischen Eröffnungs- und Tatsachenrichter
http://www.kanzlei-traut.de/pdf/Trennung_Eroeffnungs-_und_Tatsachenrichter.pdf

Soziologie und Psychologie des Strafverfahrens - Der Schulterschlusseffekt mit Ergänzung durch den Prinzipal-Agent-Ansatz
http://www.anwaltsrecht.de/mediapool/138/1386140/data/Seminararbeit_Schabert.pdf

Die Wahrheitsfindung durch den Richter im Strafverfahren - Grundlagenseminar über die Soziologie und Psychologie des Strafverfahrens
http://www.anwaltsrecht.de/mediapool/138/1386140/data/Seminararbeit_Schoning.pdf

Mögliche Auswirkungen der Ermittlungsakte auf die Informationsverarbeitung und die Entscheidungsbildung im Strafverfahren
http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Material/Themen/Technik & Ueberwachung/35_blum_prn.html

auch wenn sich die untersuchungen primär auf strafrecht beziehen, sie sind prinzipiell in jedem verfahren anwendbar, da sie nicht auf fallspezifische belange, sondern auf die innere einstellung abstellen.


gruss

Sekundante
 
Wie gefährdet ist unser Recht?
Kurze Antwort: In der Tat sehr, theoretisch nicht. Die Decke der Geheimhaltung ist dick und schwer zu heben.
 
Einsichtnahme von Stellungnahmen im Petitionsverfahren

Der dt. Bundestag ist gemäß §1 Abs. 1 S.2 IFG zur Gewährung des Zuganges zu amtlichen Informationen verpflichtet,
soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
Nach der Gesetzesbegründung bleibt der Spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten
von der Anwendung des IFG ausgenommen.
Hierzu gehört insbesondere auch der Bereich der Petitionen!

Der Petitionsausschuss des dt. Bundestages handelt aufgrund der Regelungen der Art. 17 und 45 c Grundgesetz (GG).
Er erfüllt dabei keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, sondern Aufgaben, die er als Teil der Verfassungsorganes
dt. Bundestag wahrzunehmen hat.

Insofern fallen Stellungnahmen einer Bundesbehörde nicht in das IFG und werden dem Pedanten auch nicht zur Einsichtnahme zugesendet.

Ich verstehe es insofern nicht, da meine Petition zu Versicherungs- § weder gefährdungspotential noch sicherheitsrelevant sind.
 
Hallo Oerni

Ich habe da mal Nachfragen, weil mir noch nicht klar ist, wie der Sachstand des Petitionsverfahrens derzeit ist:

Läuft das Verfahren noch?

Von welcher Behörde willst du denn Einsicht in deren Stellungnahme?

Wenn du Einsicht in die Stellungnahme einer Behörde im Rahmen deines Petitionsverfahrens begehrst, dann müßtest du zumindest darüber in Kenntnis gesetzt werden bzw. worden sein, ob und welche Behörde eine Stellungnahme abgegeben hat. Hast du das so erstmal nachgefragt?

Dass Stellungnahmen einer Bundesbehörde unter das IFG nicht fallen, kann ich im folgenden Urteil nicht erkennen. Oder verstehe ich da grundsätzlich was falsch?

"Zur Information sind grundsätzlich nicht nur die Bundesregierung bzw. das zuständige Ministerium für die nachgeordneten Behörden zur Auskunft verpflichtet, sondern unmittelbar auch solche Behörden, die nicht der Aufsicht der Bundesregierung unterliegen (vgl. Bauer, in: Dreier, GG, Band II, 2. Aufl. Art. 45 c Rn. 21; Klein, in: Maunz/ Dürig, GG, Kommentar, Art. 45 c Rn. 49 f.). Da mithin auch eine andere Behörde als ein Bundesministerium durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Auskunft aufgefordert werden kann, zeigt dies ebenfalls, dass es sich nicht um eine spezifisch verfassungsrechtliche Aufgabe handelt, sondern um Verwaltungstätigkeit...." (Auszug)

OVG Berlin-Brandenburg · Urteil vom 5. Oktober 2010 · Az. 12 B 13.10
https://openjur.de/u/283363.html

Gruss von ************
 
Hallo ************,

"den §§ 204/205 Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der vollen Übergabe und Mitnahme der bis dato erworbenen Rückstellungen zu ändern"

Darum ging es, meine Petition wurde aufgrund der Stellungnahme des BuMi Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.

Ich wollte die Stellungnahme zur Einsicht, das ist Verweigert worden.
Meine Anfrage dazu ist bei Abteilung Datenschutz eingegangen, dort geprüft und dann kam eben das Schreiben u.a. wie zitiert.
Könnte jetzt Widerspruch einlegen, habe aber eMail geschrieben in dem sinngemäß steht:
Dem Burger wird vorgegaukelt, dass Behörden transparenz arbeiten, Kopie an MdB Künast und H. Maas (Minister Justiz).
Dazu geschrieben, ob es als Widerspruch gehandhabt wird oder nicht, ist mir egal, aber das intransparenz Unfair ist.
Mal sehen was passiert in Berlin.

Pet § 200 ist am Laufen, müssen einige ähnlich lautende Petitionen im BT eingegangen sein, werden alle in einem Aufwasch behandelt.
 
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