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Wie wäre die Berechnung?

Jakobus

Mitglied
Registriert seit
4 Dez. 2013
Beiträge
54
Hallo liebe Forenmitglieder,

nachdem ich mein Problem mit der Übergangsleistung Dank eurer Hilfe lösen konnte, habe ich eine erneute Frage!

Ich soll nun laut BG Verletztengeld plus Übergangsleistung erhalten. Die Übergangsleistung soll laut Gesetz den Minderverdienst, entstanden durch das Verletztengeld, ausgleichen.

Wie würde nun mein monatliches Nettoeinkommen (verheiratet, Kinderlos, Steuerklasse drei) unter folgenden Voraussetzungen aussehen?

Mein Jahres-Bruttoeinkommen (mit allen Sonderzahlungen) betrug vor dem Versicherungsfall 46.614,21 Euro. Mein jetziges Verletztengeld beträgt monatlich Brutto 2.374,20 Euro.

Ich hoffe ich habe alle benötigten Daten genannt!

Vielen dank im Voraus.
 
Hallo Jakobus,

die Berechnung der Übergangsleistungen ist sehr komplex. Es kommt dabei nicht darauf an, was Du vor dem Eintritt der Berufskrankheit (Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit) tatsächlich verdient hast, sondern was Du beim Verbleib in Deinem Beruf in den nächsten 5 Jahren verdient hättest. Dies bedeutet, dass die BG jährlich bei Deinem bisherigen Arbeitgeber nach dem fiktiven Verdienst nachfragen muss.

Im Wesentlichen solltest Du im ersten Jahr nach Aufgabe der Beschäftigung bzw. der gefährdenden Tätigkeit den vollen Ausgleich zwischen dem Verletztengeld und Deinem fiktiven Nettoverdienst erhalten. Im 2. Jahr dann 4/5, im 3. Jahr 3/5 usw.

Eine genaue Berechnung kann hier mit Sicherheit niemand abgeben, da dazu sehr viele Faktoren zu berücksichtigen sind.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Jakobus,

ja auch die Lohnerhöhungen.

Viele Grüße
Fender01
 
Wird dann jährlich der Gesamtbetrag des monatlichen Einkommens (Verletztengeld plus Übergangsleistung) um ein Fünftel gekürzt, oder "nur" die Übergangsleistung?
 
Hallo Jakobus,

selbstverständlich wird nur die Übergangsleistung gekürzt.

Aber seien wir mal ehrlich, glaubst Du wirklich, dass Du 5 Jahre Verletztengeld erhältst?

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Jakobus,

selbstverständlich wird nur die Übergangsleistung gekürzt.

Aber seien wir mal ehrlich, glaubst Du wirklich, dass Du 5 Jahre Verletztengeld erhältst?

Viele Grüße
Fender01

Nein das glaube ich nicht Aber durch meinen GDB von 50 könnte ich im Juni 2016 in Rente gehen. Das würde ich dann auch machen, vorausgezetzt die BG zahlt eine Rente.
 
Hallo Jakobus,

die Berechnung der Übergangsleistungen ist sehr komplex. Es kommt dabei nicht darauf an, was Du vor dem Eintritt der Berufskrankheit (Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit) tatsächlich verdient hast, sondern was Du beim Verbleib in Deinem Beruf in den nächsten 5 Jahren verdient hättest. Dies bedeutet, dass die BG jährlich bei Deinem bisherigen Arbeitgeber nach dem fiktiven Verdienst nachfragen muss.

Im Wesentlichen solltest Du im ersten Jahr nach Aufgabe der Beschäftigung bzw. der gefährdenden Tätigkeit den vollen Ausgleich zwischen dem Verletztengeld und Deinem fiktiven Nettoverdienst erhalten. Im 2. Jahr dann 4/5, im 3. Jahr 3/5 usw.

Eine genaue Berechnung kann hier mit Sicherheit niemand abgeben, da dazu sehr viele Faktoren zu berücksichtigen sind.

Viele Grüße
Fender01
Hallo, kann man deine Beschreibung irgenwie rechtlich erklären bzw zuordnen


die Berechnung der Übergangsleistungen ist sehr komplex. Es kommt dabei nicht darauf an, was Du vor dem Eintritt der Berufskrankheit (Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit) tatsächlich verdient hast, sondern was Du beim Verbleib in Deinem Beruf in den nächsten 5 Jahren verdient hättest. Dies bedeutet, dass die BG jährlich bei Deinem bisherigen Arbeitgeber nach dem fiktiven Verdienst nachfragen muss.
 
Hallo caki, willkommen im Forum.

Kannst du deine Frage konkret stellen / dein Problem benennen?
Fender01 hat die Regelung soweit erklärt, wie sie allg. gilt bzw. vom TE wegen seines Falls nachgefragt wurde.

LG
 
Wie kann ich Fender01 direkt anschreiben, ich habe keinen E-Mail Button gefunden

Hallo,
erstmal sorry ich konnte mich nicht eher melden.

also mein Problem ist das ich meine Tätigkeit aufgeben musste, bin aber intern in der Firma versetzt worden.Hierbei ist mir der sogenannte Minder-verdienst entstanden, den die BG auch ausgleichen soll, das Problem ist das ich in meinem Beruf zum Zeitpunkt der Aufgabe ein Angebot einer Tätigkeitserweiterung mit einem höherem Entgeld bekommen habe was ich aber aufgrund einer langen Krankheitsphase und Versetzung nicht wahrnehmen konnte. Die BG fragt diesbezüglich bei der Firma an wie hoch denn das Entgeld gewesen währe, mit dem Hinweis es müsste das Entgeld eine sogenannten Vergleichsperson genommen werden, dies ist aber nicht möglich weil ich im Jahre 2012 keine Vergleichsperson hatte, und es damals auch keine gab.
Zu berücksichtigen sind entsprechend So, Sa, Feiertag Nachtschichtzuschläge usw, die Firma hat dann einfach eine Person die im dez 2015 so eine Tätigkeitserweiterung erhalten hat genommen und sie mit mir verglichen obwohl die Person einen anderen Schichtrhythmus usw hat, ich habe mich auf den §3 BKV bezogen mit dem Grundsatz

(2) Versicherte, die die gefährdende Tätigkeit unterlassen, weil die Gefahr fortbesteht, haben zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderungen des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile gegen den Unfallversicherungsträger Anspruch auf Übergangsleistungen.

Die Firma meint, das die Vorgabe der BG die ist das eine Vergleichsperson wie oben beschrieben genommen werden muss.

Ich habe eine anerkannte BK 5101

WAS KANN ICH TUN?

LG UND DANKE
 
bk 5101

hallo und guten tag hast du wegen deiner bk 5101 schon eine mde berechnung bekommen ? gruss thomas schmidt
 
Darf ich hierzu auch etwas fragen bitte ?

Mein Unfall war vor 8 Jahren. Ich hab noch keine MDE fix es wurde lediglich eine Abschlagzahlung auf das Verletztengeld geleistet.

Ich hab vor dem Unfall ein bestimmtes Gehalt Verdient nehmen wir mal an EUR 4000,00. Natürlich wäre bei Vollbeschäftigung mein Lohn heute nach 8 Jahren schon viel höher.

Bekomme ich jetzt wenn denn mal die Verletztenrente fix wäre
diese auf der Grundlage dieser EUR 4000,00 oder nimmt man da auch das
fiktive Gehalt von heute ? z.b. wenn man von einer geringen Inflationsanpassung bei der Rente aus geht von je Jahr 2 % + das wären dann nun nach 8
Jahren ca, 4.700,00

Wo finde ich Rechtsgrundlage ?
 
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