Hallo Espresso,
Berechnungsgrundlage für die Rente ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV); das ist der Verdienst in den 12 Kalendermonaten vor dem Unfall, also bei Dir die angegebenen 4.000,00 Euro.
Spätere Gehaltssteigerungen oder Minderungen sind nicht mehr maßgebend.
Dieser JAV wird aber jährlich mit den Rentenanpassungsgesetzen ein Jahr nach dem Unfall erhöht.
Viele Grüße
Fender01
Berechnungsgrundlage für die Rente ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV); das ist der Verdienst in den 12 Kalendermonaten vor dem Unfall, also bei Dir die angegebenen 4.000,00 Euro.
Spätere Gehaltssteigerungen oder Minderungen sind nicht mehr maßgebend.
Dieser JAV wird aber jährlich mit den Rentenanpassungsgesetzen ein Jahr nach dem Unfall erhöht.
Viele Grüße
Fender01