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Wie wäre die Berechnung?

Hallo Espresso,

Berechnungsgrundlage für die Rente ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV); das ist der Verdienst in den 12 Kalendermonaten vor dem Unfall, also bei Dir die angegebenen 4.000,00 Euro.
Spätere Gehaltssteigerungen oder Minderungen sind nicht mehr maßgebend.

Dieser JAV wird aber jährlich mit den Rentenanpassungsgesetzen ein Jahr nach dem Unfall erhöht.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo, nein ich habe eine mde 0 laut SG und 2. Instanz LSG, es geht hier aber um die Übergangsleistung nach wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz der sogenannte Minderverdienst nach Paragraph 3
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
§ 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
(1) Besteht für Versicherte die Gefahr, daß eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken. Ist die Gefahr gleichwohl nicht zu beseitigen, haben die Unfallversicherungsträger darauf hinzuwirken, daß die Versicherten die gefährdende Tätigkeit unterlassen. Den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(2) Versicherte, die die gefährdende Tätigkeit unterlassen, weil die Gefahr fortbesteht, haben zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderungen des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile gegen den Unfallversicherungsträger Anspruch auf Übergangsleistungen. Als Übergangsleistung wird
1.
ein einmaliger Betrag bis zur Höhe der Vollrente oder
2.
eine monatlich wiederkehrende Zahlung bis zur Höhe eines Zwölftels der Vollrente längstens für die Dauer von fünf Jahren
gezahlt. Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit sind nicht zu berücksichtigen.
 
mde 0 dann ist es auch keine bk5101 anerkannt oder? gruss thomas schmidt
 
Das ist ja die Problematik dabei, alles anerkannt ect ect
 
Hallo caki,
wie ist das begründet worden, eine Mde mit 0 und trotzdem eine BK 5101 anerkannt?

Gruß
Fuchs
 
Die bk ist anerkannt worden, weil ich meine Gefährdende Tätigkeit aufgegeben habe, das istj a die Anforderung dafür, ich bin zwei mal Gutachterlich untersucht worden, der 1 von der BG angeordnet hat nichts zu der mde gesagt und der 2 Gerichtlich angeordnent hat nur gesagt es währe keine Allergie demzufolge auch keine mde, das lsg hat demzufolge die Klage abgewiesen........ und jetzt stehe ich da.
 
auch nach irrativer schädigung gibt es eine mde nach anerkennung der bg sogar noch mehr das weiß ich ganz genau weil es bei mir auch eine irrative schädigung ist schau mal im bamberger merkblatt nach da steht das genau drin gruss thomas schmidt
 
Genau das habe ich auch argumentiert aber leider, Klage abgewiesen, hast du denn nen Gerichtsverfahren gehabt wenn ja mit welchem Ergebnis oder welche mde?
 
ich habe noch ein laufendes verfahren bei bg habe aber schon berufsaufgabe und damit alle merkmale für eine bk5101 erfüllt wart jetzt noch auf bescheid von bg ob anerkennung oder AUCH NICHT muß aber dazu sagen bei mir war es an händen und füssen sehr heftig jetzt geht es etwas besser seit versetzung an einen anderen arbeitzplatz inerhalb im betrieb
 
Bist du zerspanungsmechaniker? Hast du einen Minderverdienst? Bist du schon ärztlich begutachtet worden und wie lange hat du die Erscheinungen schon, bist du zur Zeit in ärztlicher Behandlung usw vielleicht kann ich dir Informationen geben
 
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