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Bänderriss im Sprunggelenk -- Invalidität ?

wintergarten9999

Mitglied mit negativem Renomee
Hallo zusammen,

ich habe in den nächsten Wochen ein Gutachten von der privaten Unfallversicherung.

Bin vor ca. 1 Jahr mit dem Fuss massiv umgeknickt, bin damals leider nicht
rechtzeitig zm Orthopäden gegangen. Laut Orthopäden kann man nun nichts mehr machen, dass heisst der Zustand wird so bleiben :-(

Nun sind die Bänder im Sprunggelenk nicht mehr richtig zusammen gewachsen und sehr locker, dass heisst ich knicke regelmäßig mit diesem Sprunggelenk um, besonders im unebenen Gelände.

Wer hatte schon mal einen solchen Fall und wie wird circa eine solcher
Fall nach der Gliedertaxe (Fuss) bewertet ? - Es reicht mir schon eine
grobe Hausnummer.

Vielen Dank fürs antworten !

wintergarten9999
 
Hallo Wintergarten!:)

Ich kann Dir nur soviel sagen, dass bei mir nach einer Sprunggelenkfraktur mit Bänderriss und eines daraus entstanden Morbus Sudeck eine Beurteilung von erst 20% u. später dann mit 30% GdB bekommen zu haben.

Sicherlich ist eine Beurteilung von Fall zu Fall unterschiedlich und so kann man schwer Sagen, was bei Dir zutrifft.

Gruß Frank
 
Hallo Frank Mühe,

GdB ist etwas ganz anderes als die Gliedertaxe der PUV.

Es kommt darauf an wieviel (%) Invalidität der Gutachter für lockere Bänder im Sprunggelenk gibt.

Ich denke das keiner voraus sagen.

Viel Glück

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Wintergarten :)!

Ich hatte als Schüler vor nummehr 16 Jahren einen ähnlichen Unfall und auch Verlauf wie du.
Damals habe ich bzw. meine Eltern der Unfaallversicherung gemeldet und ich habe 1/10 Beinwert als Entschädigung bekommen.
Ob das genügend war, kann ich nicht sagen, würde aber fast denken, dass es dies nicht war.
Denn später musste ich noch mehrfach operiert werden (Bandplastiken), die jedoch nicht lange gehalten haben.
Heute habe ich Arthrose in dem Sprunggelenk und muss orthpädische Schuhe tragen.
Deshalb mein Rat an dich: suche dir auf jeden Fall einen vernünftigen Arzt und versuche wenigstens, die Instabiltät durch eine Op und natürlich KG in den Griff zu bekommen. Meistens klappt das, ich habe halt (wieder mal) Pech gehabt....
 
Hallo wintergarten,

da der Unfall erst 1 Jahr her ist, würde ich mir noch keine Gedanken über die Höhe der Invalidität machen. Dein Gedanke bei der Fragestellung richtet sich bestimmt auf die Höhe der Entschädigung die du von der PUV bekommst.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur berichten, dass bei mir 3 mal im Jahresabstand begutachtet wurde und der Grad der Invalidität jedesmal höher lag als vorher. Hätte ich mich mit dem Zustand nach dem 1. Jahr abfinden lassen, hätte ich der Versicherung ne Masse Geld gespart.

Da noch nicht abzuschätzen ist, wie der Zustand in 2 Jahren aussieht, würde ich die Zeit abwarten. Sollte sich der Zustand bessern, würdest du vielleicht weniger bekommen als jetzt, aber glaub mir, das Geld wäre dir dann nicht so wichtig. Ich würde lieber auf die Versicherungssumme verzichten, wenn ich die Einschränkungen und Schmerzen los wäre.

Gruß Jens
 
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