Hallo
Hatte nie eine Gutachterauswahl erhalten.
ich auch nicht, stattdessen kommt dann irgendwann des langen Wartens und Bangens ein Brief von der DRV:
Sehr geehrte..
um über Ihren Rentenanspruch entscheiden zu können, haben wir heute den o.g Arzt beauftragt, ein Gutachten über Ihren Gesundheitszustand abzugeben.
ganz unten im Text noch die Belehrung der Mitwirkungspflicht nach §62 SGB1
Wer Leistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen usw.
Dann wieder Post-
der Rentenversicherungsträger hat mich beauftragt, Sie ärztlich zu untersuchen. Ich bitte Sie daher den nachfolgend genannten Termin wahrzunehmen und diese Mitteilung und Ihren Personalausweis mitzubringen. Briefkopf oben aber
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ich wette mit Euch, durch den ganzen Druck und auch durch die z.T. Verzögerungstaktiken und die ganze Zeit die da ins Land geht, weiß kaum ein Patient bescheid, sondern "freut" sich einfach nur auf einen "Begutachtungstermin"

Bei mir waren auch mehrere Anläufe nötig und heute weiß ich auch, dass ich es ohne meinen Fachanwalt für Sozialrecht noch viel schwerer gehabt hätte, dann hätte das wahrscheinlich noch viel länger gedauert mit dem Sozialgericht etc.
Ich habe 2013 bei der DRV einen EM Rentenantrag gestellt. Wurde vom Amtsarzt der DRV im gleichen Gebäude zur Begutachtung vorgeladen und durch diesen untersucht. Dieser lehnte dann den Antrag ab.
Grundsätzlich erfolgt eine Begutachtung bei der DRV durch einen Arzt der entsprechenden Fachrichtung, aber im gleichen Haus..

Direkt im Haus der DRV eine Begutachtung durchführen lassen? Was soll da neutral sein.
Ein Gutachter im Haus der Rentenversicherung ist immer auch Mitarbeiter des med./ärztl. Dienstes der RV und damit auch Angestellter der Rentenversicherung.
Dann geht wohl der Gutachter nach der Begutachtung eben in sein Büro nebenan und schreibt das Gutachten. Dann entscheidet er auch gleich alleine oder mit dem ihm gegenüber sitzendem Arbeitskollegen, ob aus ärztlicher Sicht z.B.eine EM-Rente gewährt weden kann oder nicht. Das heißt keine zweite Person oder nur eine dem Gutachter bekannter Arbeitskollege im Haus schaut da noch einmal rüber und korrigiert womöglich etwas. Das nennt sich dann ärztlicher Dienst im Haus der DRV. Ob man hier von einer loyalen,gerechten Beurteilung ausgehen kann bzw. eine neutrale Beurteilung erwarten kann...ich weiß ja nicht. Aus der Praxis heraus wohl eher nicht.
Eine Begutachtung im Hause der RV durch einen eigenen Mitarbeiter halte ich für äußerst fragwürdig. Hier kann und sollte man schon die Frage nach der gebotenen Neutralität stellen, wenn so etwas durch unter Umständen eigene Mitarbeiter erfolgt und eben nicht durch externe, "unabhängige"Gutachter.
Klar wissen wir alle, dass die genauso befangen sein können.
Trotzdem sieht es anders aus, wenn ein niedergelassener Facharzt als Gutachter beauftragt wird , so war das jedenfalls bei meinen diversen orthopädischen und psychologischen GA´s. Dann sind zumindest weitere Personen im Spiel, auch wichtig später beim SG.
Legt man nämlich Widerspruch ein, wird der Antrag ja wieder von denselben Ärtzen bzw. med. Dienst-Mitarbeitern bearbeitet und abgelehnt. Gleich mal 2 Fliegen mit einer Klappe fällt mir zu der Nummer so ein.
3 verschiedene Gutachter benennen heißt automatisch auch einen höheren Verwaltungsaufwand und Zeitverlust.
Ich bin mir auch nicht sicher ob jemand dann darauf einen Rechtsanspruch hat oder ob dies nur eine Kannbestimmung ist.
Jeder Regionalträger der RV wird da wohl auch, wie bei so vielen anderen Dingen unterschiedlich verfahren.
Auch immer interessant: Die Rentenversicherung verfügt über Listen in Frage kommender Gutachter, geordnet nach Fachrichtungen. Allerdings werden bestimmte Fachrichtungen dabei zusammengefasst. So werden zum Beispiel Neurologen und Psychiater in derselben Gruppe geführt. Und so passiert es zwangsläufig häufig das ein Gutachter Untersuchungen und Beurteilungen erstellt, die gar nicht 100%ig in sein Fachgebiet fallen.
Sollte die Rente dann aufgrund des Gutachtens abgelehnt werden und der Gutachter z.B. nicht Facharzt auf dem geforderten med. Fachgebiet sein, hat man dann im Widerspruchsverafhren wenigstens gute Argumente vorzubringen.
LG Lara