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EM-Rente, Gutachten Sozialgericht

Hallo zusammen,

am 15. Januar 2010 hatte ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt, da ich von der Reha-Klinik am 12.1.2010 "arbeitsunfähig mit einem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden" entlassen wurde. (CRPS).
Im Juli 2010 wurde der Antrag abgelehnt und im Dezember 2010 wurde mein Widerspruch zurückgewiesen.
Im Januar 2011 hat mein Anwalt Klage beim SG eingereicht.
Seither werde ich von einem Gutachter zum nächsten geschickt. 2x Neurologe, 2x Orthopäde und nun ein Internistisches Gutachten.
Jeder Gutachter berücksichtigt angeblich alles nur eines nicht: Ich nehme Oxycodon, Venlafaxin, Limpar N, L-Thyroxin und Tolperison. Alle diese Medis machen unwahrscheinliche Nebenwirkungen und da mein Körper auf eine niedrige Dosis so reagiert wie andere auf eine höhere Dosis sind meine Nebenwirkungen ziemlich extrem.
Zwar wird mir durch den Neurologen bescheinigt dass ich eine Depression habe, aber die ganzen Nebenwirkungen und die daraus resultierenden Auswirkungen werden von keinem der o. g. Gutachten auch nur in geringster Weise berücksichtigt bzw. anerkannt.
Was kann ich bzw. der Anwalt weiter tun (Gutachten nach § 109 ist eh klar), falls die Klage auch negativ ausgeht?

LG
Tina
 
Hallo sonnenschein112002,

es ist schwierig von der Ferne eine ordentliche Aussage zu treffen:o

Sind die Neurologen auch Psychiater?

2x Neuro 2x Orth. und nun Intern. ist eigentlich nicht die Regel in erster Instanz:o hat das Gericht €€ zu verschenken, oder sind dem Gericht seine
"Hof und Haus- Gutachter" zurzeit geistig umnachtet:D

Du kannst ggf. auch gleich ein Gutachten nach 109 bei einem Prof. anfordern, oder später beim LSG. Wiederum wenn aber mit der Zeit "viele" negativ Gutachten in der Akten sind und darauf noch ein verlorener SG-Prozess kommt:confused:

Ja, was meint denn dein RA ? kennt er sich mit medizinischen Gegebenheiten überhaupt ein wenig aus:confused:

Ein RA der das Sozialrecht macht muss zwar kein Dr. med sein, aber
sich doch soweit auskennen, dass er gegenhalten, widersprüche aufdecken
und auch das ganze "adequät" aufs Papier bringen kann.


Grüße

Siegfried21
 
Guten Morgen Sonnenschein,

so wie ich Deine Beiträge verstanden habe hast Du 2011 eine Arbeit angenommen.
Du schreibst, das Du einen stehenden PC-Arbeitsplatz hattes und nur wegen BSV/Rückenschmerzen wieder AU wurdes.

Wie konntest Du stundenlang stehen wenn:

Dieses Chronische Schmerzsyndrom bezieht sich einzig und allein auf meinen linken Fuß.
Und Du darauf Deinen EM-Rentenantrag begründest?

Oder hattest Du einen erneuten EM-Rentenantrag mit Reha-vor-Rente gestellt?.

Gruß
Kai-Uwin
 
@Kai-Uwe,

folgende Frage verstehe ich nicht:

"Oder hattest Du einen erneuten EM-Rentenantrag mit Reha-vor-Rente gestellt?.

Den Job hatte ich Ende Februar d. J. angenommen und bin nun seit 29.4. durchgehend AU. Die Arbeitszeit betrug 5,5 Stunden und waren nur mit sehr viel Schmerzmittel und noch mehr Schmerzen zu bewältigen. Die HWS-Probleme kamen dann noch dazu.
Angenommen hatte ich den Job, weil wir mittlerweile finanziell am Ruin sind. Der Zahltag meines Mannes reicht alleine nicht aus. Seit Mai d. J. (aber das ist ein anderes Thema und muss hier nicht erläutert werden) verweigert die KK das KG. Die finanzielle Situation wird immer schlimmer und die psychische Belastung auch. Durch die ewigen Querelen mit Rentenversicherung und KK kann man ja nicht gesund werden (was bei Sudeck eh nicht mehr möglich ist). Es macht alles nur noch schlimmer. Die Medis werden immer mehr und somit auch die Nebenwirkungen und deren Auswirkungen.

@Siegfried21

der RA ist schon soweit i. O. auch was das zu Papier bringen angeht. Nur er ist einfach zu langsam.

Aber es kann doch nicht sein, dass die Gutachten immer negativ ausfallen bzw. nicht zur Rente reichen, nur weil keiner der Ärzte eine Ahnung von CRPS hat und auch nicht weis, was die Medis mit dem Körper anstellen, nur weil man organisch nichts findet.

Gruß
Tina


 
Hey Tina,
Du schriebst, Dein R.A. hat im Januar 2011 die Klage beim SG eingereicht und Ende Februar hast Du dann einen Job mit 5,5 Std. Arbeitszeit
angenommen. Wenn man vor dem SG klagen will, ist das doch taktisch nicht besonders klug, weil Du damit ja eine gewisse Arbeitsfähigkeit signalisiert hast. ( u.a. schriebst Du, dass Du mal in der Postsortierung gearbeitet hast)
Wurden eigentlich zwischenzeitlich irgendwelche Sozialleistungen gezahlt?
Wie liefen die Gutachten im einzeln ab, bist Du dort mit Deinem Mann gewesen, wer hatte Dir die Gutachter genannt?

Leider können die Verfahren sehr lange dauern, bis zu 2 Jahre kann man da rechnen. Wenn sehr viel Zeit ohne Schriftverkehr verstreicht, könntest Du mit Deinem Anwalt ggf. eine Untätigkeitsklage rausgeben.
Zu den ganzen Medikamenten, wobei ja auch starke Psychopharmaka bei sind, würde ich Dir raten alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, auch die Kleinigkeiten, genau aufzuschreiben und diese Notizen dann während des Verfahrens oder während eines Gutachtentermins zu nutzen, damit alles konform bleibt und damit es nachher keine Widersprüche bei der Krankheit gibt. Hilfreich ist es, wenn die Entwicklung des Krankheitsbildes chnonologisch notiert, laufend ergänzt und auch so vorgetragen wird.
Eventuell kann Dein Mann Dir bei der Erstellung der Notizen helfen.
Die Bescheinigung des Neurologen mit der Depression ist doch ein positiver Gewinn auf dem Weg zur EMR.
Kopf hoch, alles Gute,

Gruss Jan
 
@Jangun,

bisher habe ich bei allen Gutachten - es waren seit 2010 mittlerweile 5 Stück - immer die komplette Krankengeschichte (ergänzt) mitgenommen und sie auch dem jeweiligen Gutachter ausgehändigt. Ebenso alle Beschwerden - komplett aufgelistet nach Fuß, HWS, Magen, Psyche...
Leider finden sich die Aufstellungen in keinem der Gutachten wieder.

Was mir halt das wichtigste ist, dass die ganzen Medis zwar in den Gutachten aufgeführt werden, letztendlich aber keinerlei Beachtung finden.
Das letzte Gutachten vom 07.12.2011 führt zwar die Krankheiten auf, jedoch die ganzen Beschwerden (Nebenwirkungen und die damit verbundenen Auswirkungen) werden noch nicht einmal ansatzweise erwähnt.

Hier nur mal der Befund meiner HWS:

asbmevkz.jpg



Meine ganzen Beschwerden finden keinerlei Beachtung:

Beschwerden Magen


- Appetitverlust – mit der Folge starker
- Gewichtsabnahme (10 kg bis jetzt)
- Druckgefühl im Magen, Blähungen
- Sehr schnell entstehendes Völlegefühl im Magen (auch bei sehr wenig Essen)
- Häufig Verstopfung (schmerzhaft)
- Durchfall, verbunden mit anschließendem Schwächegefühl

Nach dem Essen beginnt es so, dass ich im Magen ein sehr starkes „Grummeln“ bekomme. Dies geht so lange, bis die Schmerzen einsetzen. Diese Schmerzen steigern sich innerhalb ½ Stunde ins Unerträgliche. Danach bekomme ich Durch-fall. Erst wenn dann alles entleert ist werden die Schmerzen langsam wieder we-niger. Es entstehen Gefühle einer Abneigung gegen Essen.

Bedingt werden diese Beschwerden sehr stark durch die ganzen Medikamente wel-che ich nun seit 2007/2008 einnehmen muss. Ich bin aufgrund des Chronischen Schmerzsyndrom und den damit verbundenen, sehr starken Schmerzen auf die Medikamente angewiesen. Zu Beginn der Einnahme gab es noch keine diesbezüg-lichen Nebenwirkungen; diese haben sich erst im Laufe der Zeit entwickelt.

Ein Reduzieren oder Weglassen der Medikamente ist nicht möglich, da aufgrund der langen Einnahme sofort Entzugserscheinungen bemerkbar machen; es ent-steht Übelkeit und Unwohlsein, starker Drehschwindel in den Augen und unruhige Beine beim Einschlafen.

Diese ganzen Nebenwirkungen und zusätzlichen Schmerzen belasten mich sehr, nehmen mir die Lust und Freude sowohl am Essen als auch am Leben.


Beschwerden COPD und den Medikamenten Inuvair u. Spiriva

- Starker Husten (besonders am Morgen)
- Atemnot unter Belastung (ab und zu auch im Ruhezustand)
- Innere Unruhe mit steigendem Blutdruck
- Häufig Erhöhung des Blutdruckes
- Unscharfes Sehen /Sehstörungen
- Mundtrockenheit

Beschwerden im psychischen Bereich

- Psychosoziale Beeinträchtigungen als Hindernis zum Aufbau und zur Gestaltung eigener Lebensperspektiven; auch im partnerschaftlichen Zusammenleben in mei-ner Ehe
- Langwieriges und zähes Rentenverfahren (geht im Januar 2012 ins 3. Jahr) nimmt zusätzlich meine Freude und die Kraft zum Leben, da damit vor allem meine Grundstimmung sich für mich sehr belastend und hemmend auswirkt.
- Durch meine skizzierten krankheitsbedingten Einschränkungen leide ich auch sehr unter den damit entstandenen Einschränkungen, dem Abbau ,meiner ehemals vorhandenen sozialen Kontakten
- Ich leide auch sehr stark darunter, dass meine Mobilität eingeschränkt ist, da ich mich weder in der Lage sehe, noch es ärztlicherseits ratsam ist, mein vorhande-nes Auto selbst zu fahren da z. B. die Medikation meine Reaktionsfähigkeit dras-tisch mindert.

Beschwerden in der Halswirbelsäule

- im Sitzen Schmerzen im Genick, welche bis in den Hinterkopf ziehen
- Beim Drehen des Kopfes (nach links oder rechts) nach ca. ½ Minute Schmerzen
- In geneigter Haltung (beim Lesen oder Schreiben) nach ca. 15 Minuten massive Schmerzen im Genick
- Schon beim Aufwachen morgens Schmerzen im Genick
- Kribbeln von den Fingern bis zum Ellbogen (meistens links, ab und zu auch rechts)
- Zeitweise gänzliches „ Einschlafen“ der Hand (rechts)
- Pelziges Gefühl in den Fingern mit Ausstrahlung in die gesamte Hand (rechts; ab und zu auch links)
- Ziehende und lähmende Schmerzen im linken Oberarm, welche bis zu den Fingern ausstrahlen und lang andauern können
- Stechen im Kopf - auch über den ganzen Tag – was sehr nachhaltig beeinträchtigt


Beschwerden linker Fuß

- Starke Schmerzen beim Gehen; aber auch bei längerem Stehen
- Immer wiederkehrende, starke Schmerzen im Operationsbereich (5 Operationen)
- Immer wiederkehrende, sehr stark schmerzende und meist bis zu 20 Minuten an-haltende Krämpfe im linken Fuß, welche mich komplett „ausser Gefecht“ setzen
- Probleme in geschlossenen Schuhen; starkes, sehr unangenehmes belastendes Engegefühl
- Schmerzen beim Berühren (auch in Schuhen, öfters mal auch in Strümpfen)
- Massive und ständige Bewegungseinschränkungen
- Dauerhafte Belastungsschmerzen, welche das Gehen u. Stehen fast unmöglich machen
- Nächtliches (beim Einschlafen) unkontrolliertes Bewegen der Füße: Führt auch zu Einschlafschwierigkeiten, lange Wachzeiten


Beschwerden durch Nebenwirkungen meiner verordneten Medikamente

- gestörter Schlaf- / Wachrhythmus: Oftmals mehrere Tage und Nächte am Stück nur schlafen; dann wieder trotz totaler Müdigkeit kein Schlafen möglich).
Vor allem am Tage nur selten und unter Aufwendung größter Anstrengung mög-lich, vereinbarte Termine und Tätigkeiten (wenn überhaupt) wahrzunehmen.
- Benommenheit
- Depressionen, Angstzustände auch Zukunftsängste, Grübeln über diese Probleme
- Vergesslichkeit, Erinnerungslücken, Sprach- u. Wortfindungsschwierigkeiten
- Konzentrationsstörungen
- Appetitverlust, Gewichtsabnahme, Sehstörungen
- Sehr häufig Durchfall; Druckgefühl im Magen; Völlegefühl auch bei wenig Essen und Trinken
- Hitzewallungen oder Schüttelfrost
- Starke Gereiztheit, auch mit aggressiven Ausbrüchen


Frage des Sozialgerichts: Welche Krankheiten oder Gebrechen liegen bei der Klägerin vor?

Antwort des Gutachters:
1. Bewegungs- und belastungsabhängige Schmerzen linker Fuß bei Z. n. mehrmaliger Intervention, initial bei V. a. Morton Metatarsalgie, Hypersensibilität, ohne Einschränkung des Abrollvorgangs.
2. Chronisches HWS-Syndrom mit muskulären Verspannungen und leichtgradiger Bewegungseinschränkung bei kernspintomographisch gesicherten cervikalen Bandscheibenprotrusionen C5/C6 und C6/C7. keine radikuläre Symptomatik.
3. Muskel-/Sehnenansatzreizung beide Schultergelenke ohne Funktionseinschränkungen
4. Radiologisch gesicherte Hüftdysplasie beidseits ohne Funktionseinschränkungen bei subjektiver Beschwerdefreiheit.


Was soll man dazu noch sagen. Und dies ist nur das Orthopädische Gutachten.
Kann man dagegen Einspruch erheben?
Sorry, dass es jetzt so lang geworden ist, aber ich musste das einfach mal loswerden und vielleicht versteht dann jemand was ich meine.

LG und noch einen schönen Abend
Tina
 
Nábend Tina,
leider bist Du nicht auf meine Fragen eingegangen die ich eingangs in meinem letzten Posting zum Ablauf der Gutachten und wer sie damit beauftragte und wie die im einzelnen abliefen.
Diese Gutachten sollte nur jemand übernehmen, der die notwendige Sachkunde nachweisen kann. Denn problematisch wird es, wenn Gutachter die Entwicklungen der Schmerztherapie und deren Symphtomatiken, speziell auch bei der Medikation, in den letzten Jahren nicht mitbekommen haben und somit auf dem Stand geblieben sind, der zur Zeit ihrer ärztlichen Prüfung ausgereicht hat.
Gutachter müssen auch die Konsequenzen bedenken, die ihre Beurteilung für den jeweiligen Patienten haben kann. Algesiologische Kenntnisse sind noch nicht Allgemeingut. Es ist bekannt, das Schmerzkranke nur ausnahmsweise einen Behandlungsplatz finden.
Krankenkassen, Versicherungen und Gerichte, lassen immer noch zu, dass chronische Patienten von Ärzten begutachtet werden, die nicht eine einzige Stunde schmerztherapeutische Fortbildung nachweisen können, geschweige denn eine kontrollierte Weiterbildung in der Schmerztherapie.
Als Beispiel-mein Psychologe bei dem ich in Behandlung bin, sagte mir bei der letzten Therapiestunde, das er kürzlich bei einer Weiterbildung in Berlin war und was es für neue Forschungsergebnisse in der Neurologie gibt.
Auch im MDK gibt es keine Algesiologen. Jene Gutachten aus ausschliesslich monodiziplinärer Sichtweise sind leider oftz genug aus dem Kenntnisstand, dem sie seit dem Studium nicht mehr aufgefrischt haben.
Manchmal hat man auch den Eindruck, das Vorurteile gegenüber der Schmerztherapie und Behandlungsverfahren eine gewisse Handlung spielen könnten.
Gutachten über Patienten mit chronischen Schmerzen und depressiven Episoden, sollten neben den allgemeinen Anforderungen, bestimmte Grundvorraussetzungen erfüllen, neben der eigentlich selbstverständlichen, algesiologischen Qualifikation des Gutachters.

Gutachten über Schmerzpatienten, die diese Anforderung nicht erfüllen, sind nicht nur wertlos, sondern auch gefährlich-weil sie dem Patienten zusätzlich Schaden zufügen können, das Gutachtenbedingte Psychosyndrom. Jeder Gutachter muß sich dieser Gefahr bewußt sein.
Oft merkt man schnell bei der Begutachtung-ist es die Medizin mit Menschlichkeit, oder Auftrags und Erfüllungsmedizin.

Eine Sache noch, ich setze mich hier mit Deiner Problematik intensiv auseinander und überlege sehr genau, so gut ich kann und es mir möglich ist.
Das schreiben dauert lange und braucht je nach Umstand schonmal 1 Stunde oder länger.
Darum würde ich mich herzlich mal über den einfachen Klick auf´s Danke Button, (der mit dem Daumen hoch-rechts neben zitieren), freuen!:)
Das hält die Nachdenker und Schreiberlinge bei Laune.
Viel mir auch schon bei anderen Beiträgen von Dir auf, das Du Dich leider nie bedankst.

Gruss Jan
 
Hallo jangun,

sorry, dass ich mich noch nie bedankt habe, aber irgendwie ist mir der Button bisher wohl noch nie aufgefallen. War aber mit Sicherheit keine Absicht. Werde ich auch nachholen. Versprochen
Zu Deinen Fragen:

Beauftragt wurden die Gutachter anfangs von der Rentenversicherung und auch die Gutachter wurden von der Rentenversicherung ausgewählt.
Seit Klageerhebung werden die Gutachter vom Sozialgericht vorgeschrieben. Auffällig hierbei ist, dass dies Gutachter sind welche für den "Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft-Bahn-See (Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) arbeiten. Wie soll hier ein neutrales Gutachten zu Stande kommen?

Das Orthopädische Gutachten lief z. B. so ab:

Zuerst die Anamnese, dann die Fragen nach den jetzigen Beschwerden, Fragen nach bisherigen und derzeitigen Therapien. Danach kam die Arbeits- und Sozialanamnese und zum Schluss die Untersuchung.
Untersuchung heisst: Vermessen, Arme und Beine, sowie den Kopf ein paar Mal in sämtliche Richtungen drehen, Hacken- u. Zehenstand, bei durchgedrückten Knien mit den Fingerspitzen zum Boden; Blutdruck, Gewicht und Größe feststellen und das war es dann.

Desweiteren gehe ich auch davon aus, dass dieser Orthopäde - genauso wie der Internist - von Chronischen Schmerzen und Schmerztherapie Null Ahnung haben.
Es fand bei dem Internisten auch eine Lungenuntersuchung statt (ich habe COPD - Chronisch obstruktive Lungenerkrankung). Ist zwar i. O., hat haber mit den Chronischen Schmerzen auch nicht das geringste zu tun. Von daher bin ich mal auf das Gutachten (dieses fand nur 1 Woche später als das Orthopädische statt) des Internisten gespannt.

Frage: Ist es sinnvoll (wir werden auf Jeden Fall noch ein Gutachten nach § 109 beantragen) auch ein Gutachten von einem Schmerztherapeuten oder Schmerzarzt zu haben? Ich denke schon, oder?

So, für heute mache ich mal Schluß, da ich schon fast beim Schreiben einschlafe.
Im voraus erst mal recht herzlichen Dank. Und falls wir uns vorher nicht mehr lesen:

Ich wünsche Dir und allen anderen einen wunderschönen Silvester, einen guten Rutsch und alles, alles Gute für das NEUE JAHR 2012; vor allem eine schmerzfreie Zeit.

LG
Tina
 
Hallole Tina,

jangun hat dir zu einem algesiologischen bzw. Schmerzgutachten schon viel geschrieben

... und ja, es wäre wichtig, dass so ein Gutachten gemacht wird. So ein Gutachten darf auch nur von einem erfahrenem Schmerzarzt durchgeführen werden.

Normalerweise veranlasst der Hauptgutachter die sogenannten Nebengutachten wie z.B. ein neurologisches GA und dazu gehört eigentlich auch ein algesiologisches GA, wenn man chronischer Schmerzpatient ist.

Bei deiner Medikation bist du doch bestimmt auch in schmerztherapeutischer Behandlung?

Spreche mal mit deinem Anwalt. Vielleicht hat er die Möglichkeit ein Schmerzgutachten per Gericht noch zu erwirken.

Wünsche dir alles alles Gute.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Guten Morgen Sonnenschein (hört sich gut an:D)

mehr als das was der orthopädische Gutachter geschrieben hat, wirst Du kaum von Orthopäden bekommen.

Antwort des Gutachters:

1. Bewegungs- und belastungsabhängige Schmerzen linker Fuß bei Z. n. mehrmaliger Intervention, initial bei V. a. Morton Metatarsalgie, Hypersensibilität, ohne Einschränkung des Abrollvorgangs.
2. Chronisches HWS-Syndrom mit muskulären Verspannungen und leichtgradiger Bewegungseinschränkung bei kernspintomographisch gesicherten cervikalen Bandscheibenprotrusionen C5/C6 und C6/C7. keine radikuläre Symptomatik.
3. Muskel-/Sehnenansatzreizung beide Schultergelenke ohne Funktionseinschränkungen
4. Radiologisch gesicherte Hüftdysplasie beidseits ohne Funktionseinschränkungen bei subjektiver Beschwerdefreiheit.

Bei Kai-Uwe kommen auch nur so nüchterne Antworten und eine Anmeldeformular für das Sportabzeichen.:eek:

Die Medikamente werden z.K. genommen, aber alleine das Du sie nimmst wird Dich nicht weiterbringen.

Wie meine Vorschreiber schon beschrieben haben, Du brauchst ein Schmerzgutachten.

Eine ganz andere Sache, versuche doch mal ALLE Milchprodukte, Fertigkost...alles wo Laktose drinnen sein kann, wegzulassen.
Probiere das mal eine Woche.....bei mir waren auf dem Schlag alle Deine beschriebenen Magen/Darmbeschwerden weg. Vielleicht hast Du eine Laktoseintoleranz.
Dann wäre wenigstens eine Baustelle weg.

Viel Glück
Kai-Uwin


 
Da hat Kai-Uwe nicht ganz unrecht. Vom Beschwerdebild klingt es fast genauso, wie eine Laktoseintoleranz. Was noch sein koennte ist das Präparat Omeprazol Ich konnte es unter Deinen Medis nicht entdecken. Omeprazol hat bei mir diese Befindlichkeiten noch verstärkt gehabt. Dadurch bin ich erstmal darauf gekommen, das es eine Intoleranzerscheinung sein könnte.
 
Hallo sonnenschein112002,

wegen orthopädischen Gegebenheiten alleine bekommt man heute i. d. R keine
EMR mehr Begründung: > 6 Std. leichte Tätigkeiten sind möglich.

Danach sagen Diagnosen und Beschwerde-Aufzählungen im ersten Augenschein wenig über die Leistungsfähigkeit aus.


dein
Ich leide auch sehr stark darunter (psychosomatischer Bereich)

Reicht nicht aus bzw. es müssen spezifische Leistungseinschränkungen vor liegen (ärztlich begründet) < 3 Std. oder 3 -6 Std. z. B. als Arbeitsmarktrente des weiteren z.B.
"Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" .

Info:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_13_RJ_38.05_R.htm


Frage:
Was sagen deine Ärzte zu der Angelegenheit?
(Sie wurden ja auch vom SG angeschrieben)

Bist du bei einem Neuro/Psychiater / Psychologen / Schmerztherapeut in Behandlung?


W. Info:

Zumutbare Arbeitstätigkeit nach Unfall und bei Krankheit:
(aus der Schweiz)
http://www.suva.ch/vm36-sim-auf-ii-2008.pdf


Grundsätze der ärztlichen Beurteilung der Zumutbarkeit und Arbeitsfähigkeit:
(zwar aus der Schweiz aber mit unserem System vergleichbar und sehr informativ)

http://www.medicalforum.ch/pdf/pdf_d/2006/2006-18/2006-18-003.PDF

http://www.medicalforum.ch/pdf/pdf_d/2006/2006-19/2006-19-341.PDF


Grüße und einen guten Rutsch:D!


Siegfried21
 
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