felix_spiky
Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
erst einmal vielen Dank an alle, die mir in diesem Forum echt schon ordentlich weitergeholfen haben.
Ich bin seit nunmehr 5 Monaten AU durch meinen Hausarzt (Pschophysischer Erschöpfungszustand). Seit 3 Monaten bin ich in psycholgischer Behadnlung. Dort wurde eine leichte Depression festgestellt.
Nun hat mich meine private Krankentagegeldversicherung zu einem Gutachter geschickt. Das war echt unglaublich, was da abgelaufen ist. Gut, dass ich meinen Mann als Zeugen mit dabei hatte (Tipp aus Forum!).
Der Gutachter hat nun eine mittelschwere Depression festgestellt (wobei er sich null für das interessiert hat, was ich ihm erklären wollte, sondern immer nur Schlagworte hören wollte, die er dann direkt n sein Diktiergerät genuschelt hat). Er hält die bisherigen Maßnahmen nicht für ausreichend und empfiehlt eine medikamentöse antidepressive Behandlung.
Das hat mir meine Krankenkasse nun mitgeteilt und dazu noch folgenden Hinweis:
Die versicherte Person hat für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu sorgen; sie hat insbesondere die Weisungen des Arztes gewissenhaft zu befolgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Sie bzw. die versicherte Person darauf hinzuweisen, dass eine grob fahrlässig oder vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit zur Leistungsfreiheit fühen kann.
Das hört sich für mich jetzt so an, als ob ich die Pillen nehmen muss, damit ich wieder arbeiten gehen kann und die Krankenkasse ncht mehr zahlen muss. Nehme ich die Pillen nicht, muss Sie auch nicht zahlen, weil ich gegen die Vorgaben handle.
Mein Hausarzt ist überhaupt nicht der Meinung, dass ich einfach irgendwelche "Scheiß-Egal-Pillen" nehmen soll. Er meint, die psychologische Betreuung sei in jedem Fall die bessere Wahl.
Kann mir meine Krankenkasse nun das Krankentagegeld sperren, wenn ich mich weigere Pillen zu nehmen?
Danke an alle!
erst einmal vielen Dank an alle, die mir in diesem Forum echt schon ordentlich weitergeholfen haben.
Ich bin seit nunmehr 5 Monaten AU durch meinen Hausarzt (Pschophysischer Erschöpfungszustand). Seit 3 Monaten bin ich in psycholgischer Behadnlung. Dort wurde eine leichte Depression festgestellt.
Nun hat mich meine private Krankentagegeldversicherung zu einem Gutachter geschickt. Das war echt unglaublich, was da abgelaufen ist. Gut, dass ich meinen Mann als Zeugen mit dabei hatte (Tipp aus Forum!).
Der Gutachter hat nun eine mittelschwere Depression festgestellt (wobei er sich null für das interessiert hat, was ich ihm erklären wollte, sondern immer nur Schlagworte hören wollte, die er dann direkt n sein Diktiergerät genuschelt hat). Er hält die bisherigen Maßnahmen nicht für ausreichend und empfiehlt eine medikamentöse antidepressive Behandlung.
Das hat mir meine Krankenkasse nun mitgeteilt und dazu noch folgenden Hinweis:
Die versicherte Person hat für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu sorgen; sie hat insbesondere die Weisungen des Arztes gewissenhaft zu befolgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Sie bzw. die versicherte Person darauf hinzuweisen, dass eine grob fahrlässig oder vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit zur Leistungsfreiheit fühen kann.
Das hört sich für mich jetzt so an, als ob ich die Pillen nehmen muss, damit ich wieder arbeiten gehen kann und die Krankenkasse ncht mehr zahlen muss. Nehme ich die Pillen nicht, muss Sie auch nicht zahlen, weil ich gegen die Vorgaben handle.
Mein Hausarzt ist überhaupt nicht der Meinung, dass ich einfach irgendwelche "Scheiß-Egal-Pillen" nehmen soll. Er meint, die psychologische Betreuung sei in jedem Fall die bessere Wahl.
Kann mir meine Krankenkasse nun das Krankentagegeld sperren, wenn ich mich weigere Pillen zu nehmen?
Danke an alle!