• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Mehlallergie & Staffelung Übergangsleistung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Bäcker
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Bäcker

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und vielleicht ein paar Worte zu meinem Fall, ich habe Bäcker gelernt und habe nach 15 Jahren im Beruf eine dreifache Mehlallergie (Roggen, Weizen, Dinkel) bekommen, ich musste sofort meine Tätigkeit als Bäcker beenden (laut BGN) und durfte einen neuen Beruf lernen, was ich auch tat, es wurde mir eine Übergangsleistung zugesichert die auf 5 Jahre gestaffelt wurde.
Jetzt wollte ich wissen weshalb die Berufsgenossenschaft das Geld Staffelt und ob es Möglichkeiten gibt die Staffelung zu umgehen?

Vielen dank im voraus!
 
Hallo Bäcker,

nachfolgend ein Auszug aus der Kommentierung zu den Übergangsleistungen und zur Staffelung:

Der Begrenzung auf fünf Jahre liegt der Gedanke zugrunde, dass der Versicherte sich in diesem Zeitraum auf die neue, wirtschaftliche Lage umgestellt hat. Es entspricht dem Sinn der "Leistung zum Übergang", den Versicherten allmählich auf diese wirtschaftliche Situation hinzuführen und die Leistung während ihrer Laufzeit stufenweise zu verringern. Anderenfalls würde eine erhebliche, von dem Versicherten möglicherweise nur schwer in zumutbarer Zeit zu überwindende, plötzliche und wirtschaftliche Zäsur eintreten. Die in der Praxis gebräuchliche und von der Rechtsprechung (BSG, SozR Nr. 3 zu § 3 der 7. BKVO; SGB 1977, 350; LSG Rheinland Pfalz, Breithaupt 1986, 123, 124; LSG NRW, Breithaupt 1992, 648) gebilligte Staffelung (5/5 im ersten Jahr bis 1/5 im fünften Jahr) darf jedoch nicht ohne eine laufende Prüfung vorgenommen werden, ob nicht besondere Umstände (z.B. unverschuldete beträchtliche Erhöhung des Mindereinkommens im Laufe von fünf Jahren, nur bedingt feststellbare wirtschaftliche Nachteile, wie schlechtere Versorgungsmöglichkeiten, fehlende Nebenerwerbsmöglichkeiten - auch der Ehefrau - und höhere Lebenshaltungskosten am neuen Wohnort), eine andere Beurteilung oder ein Abgehen von der sonst gerechtfertigten allgemeinen Praxis gebieten.

Darüber hinaus endet der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, wenn ein Minderverdienst nicht mehr besteht. oder der Versicherte die gefährdende Tätigkeit wieder aufnimmt."

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen. Im Grunde wird es diese Staffelung immer geben.

Viele Grüße
Fender01
 
Vielen Dank Fender01! Also ich habe während meiner Umschulung zum Audio Engineer schon meine Selbstständigkeit vorbereitet, das heisst: ein Tonstudio aufgebaut.
Bis jetzt habe ich einen fünfstelligen Betrag investiert ausserdem habe ich noch zusätzlich laufende Kosten wie Miete, Strom usw. Während der Zeit bin ich auch umgezogen was zusätzlich eine höhere Miete bedeutet, wären das Argumente um auf eine Staffelung zu verzichten? Ich mein ich gliedere mich praktisch selbst ein...
 
Danke euch! Ehrlich gesagt bin ich müde, die BG macht einen Fertig, man muss alles über einen Anwalt klären, erst verlangt die BG die sofortige Aufgabe vom Beruf, man hat finanzielle Einbußen OHNE ENDE, dann muss man jede Kleinigkeit über einen Rechtsanwalt einfordern, die versuchen sich um alles zu drücken.
Es ist zwar schön das es all diese Möglichkeiten gibt, aber man muss sich echt viel von denen gefallen lassen, das kann doch nicht sein....
 
Hallo Bäcker,

warum versuchst Du es nicht einfach mal mit einem Antrag in dem Du genau das schreibst, was Du hier gepostet hast.
Ob das Gründe genug dafür sind die Staffelung auszusetzen weiß ich nicht, aber jedenfalls müssten Deine tatsächlichen Einnahmen (abzüglich Deiner dafür erforderlichen Aufwendungen) mit Deinem fiktiven Einkommen aus der Tätigkeit vor dem Unfall gegenüber gestellt werden. Damit kämst Du im ersten Jahr nach der Tätigkeitsaufgabe zumindest schon auf den vollen Ausgleich.

Warum man bei einem solchen Erstantrag schon einen Anwalt braucht weiß ich nicht. Wenn dann abgelehnt wird, kannst Du das ja immer noch einem Anwalt übergeben.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo zusammen, habe jetzt wieder mit der BG geschrieben, mein Antrag wurde abgelehnt, eine Investitionshilfe gibt es nicht, alle total Unfreundlich, ich gehe zum Rechtsanwalt, echt Schade!
 
Back
Top