Parkplatzunfall
Hallo stepnogorsk,
eigentlich bin ich schon im Urlaub, aber aufgrund eines Verkehrschaos bei den Öffentlichen hier in Berlin mussten wir umbuchen, und daher habe ich noch ein bischen Zeit bis der nächste Flieger geht Dir Deine Frage aus meiner Sicht zu beantworten.
Interessant wird die Frage sein, ob tatsächlich Dein Unfallgegner aussagt, dass er gefahren ist und nicht vielleicht stand, weil er die Gefahr erkannte bzw. vorgibt, die Gefahr erkannt zu haben.
Ich rekonstruiere schon seit Jahren Verkehrsunfälle, auch solche, und berate Rechtsbeistände innerhalb der Gerichtsverhandlung und da habe ich schon einiges an erwähnenswürdigen Unfallschilderungen gehört.
Also, einerseits wird es darauf ankommen, was Dein Unfallgegner zur Unfallsituation aussagen wird und zum zweiten bist Du leider in der Situation beweisen zu müssen, dass die Aussage des Unfallgegners unter Umständen falsch ist.
Selbst, wenn die Aussage lautet, dass sich beide Fahrzeuge in Fahrt befanden, dann heißt es noch lange nicht, dass es nicht doch zu einer 50 zu 50 Aufteilung der Schuld kommt, auch, wenn der Rückwärtsfahrende eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen muss.
Herzliche Grüße vom RekoBär
