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Zahlt die PUV hier mein erstes eigenes Gutachten ?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas MoPe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

MoPe

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

uns würde eure Einschätzung interessieren:

Ärztliche Gebühren

"Abweichend von § 9 Nr. 5 übernimmt der Versicherer die ärztlichen Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, in voller Höhe."


In den normalen AUB 2008 heißt es, dass die PUV max. 1 Promille der Versicherungssumme als Kosten für die Begründung des Nachweises ersattet (ca. 100 €). Durch einen Gruppenvertrag greift die oben anführte Regelung, die kein Kostenlimit hat.

Einschränkungen, dass z.B. die Versicherung den Betrag zunächst freigeben muß oder ähnliches gibt es in den AUB nicht. Ebenso keine Einschränkung in der Länge der Begründung.

Wäre es jetzt nicht sinnvoll die Begründung des Leistungsanspruches direkt von einem selbst beauftragten Gutachter erstellen zu lassen, idealerweise bereits mit Angabe von Prozentwerten bei den Einschränkungen.

Damit kann man ja quasi ein (kostenfreies) Gegengutachten vom Start weg erstellen lassen, denn die Versicherung wird auf ein ergänzendes eigenes Gutachten bestehen.

Der zweite Gutachter wird aber die bereits festgestellten Schäden nicht mehr einfach abtun können, sondern bestenfalls noch an den Prozentwerten etwas verändern können.

Damit hätten wir 3 Fliegen auf einmal erschlagen:
- Zwang für den Versicherungsgutachter auf alle festgestellten Schäden einzugehen.
- Druck nicht komplett von den Einschätzungen des ersten Gutachters abzuweichen.
- keine Kosten für ein (erstes) eigenes Gutachten.

Sind meine Überlegungen richtig oder interpretiere ich in diese Kostenübernahmeerklärung nur zu viel rein ?

Danke für Eure Meinung

Mope
 
Hallo Mope,

wenn Du Deine Invalidität bei Deiner PUV anmeldest wird sie Dich zu einem Gutachter ihrer Wahl schicken. Es bleibt Dir da immer noch der Einspruch und vielleicht läßt die PUV mit sich reden (muß sie aber nicht)

Ich gehe davon aus das es noch kein Gutachten (weder PUV noch von Dir) gibt.

Warum willst Du mit einem privaten Gutachten anfangen? Stell Dir vor dieser private Gutacher übersieht etwas, das Gutachten fällt nicht so aus wie Du es Dir vorstellst....wie wirst Du diesem Gutachten widersprechen? Du wirst wohl kaum ein ungünstiges Gutachten Deiner PUV vorlegen, also wirst Du es selber zahlen.
Gibt die PUV ein Gutachten in Auftrag, kannst Du immer noch mit einem privaten Gutachten gegensteuern.

Es steht viel in den Versicherungsbedingungen, wenn Deine PUV sich aber nicht daran hält wirst Du Deine Forderungen einklagen müssen:eek:.

Halte alle Fristen ein, aber überlege Dir jeden Schritt genau. Wir haben vor knapp 5 Jahren auch alles sofort klären wollen....nun sind fast 5 Jahre rum und wir haben gelernt abzuwarten.:rolleyes:

Viel Glück
Kai-Uwin

Ich habe mal nach Deinem Unfall gesucht. Es ist ja kaum ein Jahr her.
Da wird sich noch keiner zu 100% festlegen.
Die Invalidität wird danach bemessen was nach der 3-Jahresfrist noch an Invalidität bleibt.
Sollte der Unfall folgenfrei für Deine Frau ausfallen, fällt auch wohl kaum Invalidität an und dieses wird die PUV abwarten. Andererseits könnt Ihr noch nicht wissen was der Unfall für weitere Folgen hat.
Also....ABWARTEN!
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo mope,

eigendlich wird erst der behandelne arzt nach seiner diagnose befragt und wenn der versicherer das anzweifelt, geht es erst los mit weiteren gutachten. und wie kai-uwin richtig sagt ist es erst nach 3 jahren letztendlich festzustellen, ausser jetzt kann schon die invalidität letztendlich dargelegt werden.

lg
wiesem
 
Hallo mope,

Kai Uwin hat Recht. Abwarten. Die Mühlen mahlen sehr langsam. Mach nicht die Fehler, die wir begangen haben.
Ich hatte auch eine private Unfallversicherung(nur Krankengeld). Ich musste zu 2 Gutachtern. Diese waren tatsächlich unabhängig, objektiv.
Bewerteten mich unter 3 Stunden.
Die GKV nicht. Widerspruch 15! Monate. Gutachten hat das MDK nicht respektiert.
Klage liegt seit dem mitte 2008 beim SG. Der Richter verfügte ende letzten Jahres
ein neues Gutachten. Da sollte der Gutachter meine AU für 2007, 2008 feststellen.

Obwohl meines Wissens nicht relevant, da ich 5 Atteste, 2 ärztliche Stellungnahmen, sowie mittlerweile 3 Gutachten vorgelegt habe.
Wahrscheinlich bin ich ein Fusionsopfer. Die BG und meine Krankenkasse fusionierten in der Zeit. Aufgrund der starken Medikamente war ich auf Hilfe angewiesen.
Weder der Sozialverband, noch RA wurden tätig Immer hinhalten. Ich erwog in der Zeit Akteneinsicht beim SG(wie man mir dort versicherte ungewöhnlich). Damals lagen dem SG keine Dokumente für meine Entlastung vor.

Also ein bischen Geduld, dann wird es schon

Liebe Grüße
Norbert
 
Hallo zusammen,

zunächst danke für Eure Antworten.
Es ist einfach schön, wie schnell man in diesem Forum Antworten bekommt.


Uns ist uns schon bewusst ist, dass wir sehr früh mit allen Vorbereitungen und Überlegungen sind, aber Fehler, die man am Anfang macht, kann man hinterher, speziell im Versicherungsrecht, nur noch schwer wieder ausbügeln.
Hinzu kommt, dass ein Fremdverschulden die Unfallursache war (PKW übersieht beim Abbiegen vorrangberechtigten Fußgänger) und zivilrechtliche Verhandlungen bzw. die Ansprüche zeitnah diskutiert/abgerechnet werden, da es hier auch um die Übernahme laufender Kosten, Schmerzensgeld etc. geht.
Wir müssen also sowieso schon jetzt aktiv sein und schauen dabei einfach nur nach rechts und links.

Dass solche Verfahren in der privaten Unfallversicherung, gerade wenn es, wie in den meisten Fällen, Ermessensspielräume in der Bewertung gibt, sehr lange andauern, ist uns durchaus bewusst. Gerade deswegen trägt ein frühes Sammeln von Fakten vielleicht dazu bei, unser Verfahren zu beschleunigen, da die Argumentationskette vom Beginn an schlüssig und gut ist.
Wegen möglicher Dauerschäden wollten wir auch nicht schon heute auf die Versicherung zugehen, sondern werden das erste Jahr entsprechend der AUB abwarten.
Die Frage, die wir in diesem Thread stellen, braucht aber vielleicht schon etwas Vorbereitung/Planung, u.A. deswegen, weil man einen geeigneten Gutachter finden müsste.

Aus Euren Antworten schließen wir zum Teil aber auch, dass unsere Idee mit dem „1. Gutachten durch uns“ vielleicht nicht ganz verstanden wurde.

Daher vielleicht hier nochmals eine kleine Schleife:

In den AUB heißt es:
„Die Invalidität ist
– innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
– innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.“
Und an anderer Stelle wird ergänzt:
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe.“
Diese 1 ‰ werden dann wieder durch den Gruppenvertrag aufgehoben und auf „unbegrenzte Gebührenübernahme“ erweitert.

Der Normalfall bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls dürfte sein, dass nach einem Jahr ein Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung raus geht, wo man der Versicherung mitteilt: „Da tut noch was weh und es wird nicht besser.“, also dem „Grunde nach“ den Dauerschaden begründet.
Dann geht man innerhalb 3 weiterer Monate zum Hausarzt, der versucht in orthopädischen Spezialgebieten den dauerhaften Schaden zu begründen, weiß aber gar nicht so genau auf was er, wegen der versicherungsrechtlich komplizierten Lage, so formulieren muss, damit sein Patient und Unfallopfer eine gute Startposition für die weiteren Gespräche hat. Wir sind auch sicher, dass so manche gut gemeinten Formulierung eines Hausarztes in der Vergangenheit genau das Gegenteil bewirkt hat.

Die Versicherung wird auf jeden Fall ein ergänzendes Gutachten veranlassen und dessen Ergebnis wird dann irgendwie die Basis aller folgenden Gespräche und Folgegutachten sein, wobei wir davon ausgehen, dass dieses Gutachten versicherungsfreundlich ausfallen wird und eventuell unvollständig ist, da genannte Punkte aus Sicht des Gutachters unerheblich waren und weggelassen wurden.
Jedes weitere Gutachten, das dann vielleicht auch patientenfreundlicher sein könnte, wird irgendwie erklären müssen, warum man von den ersten Ergebnissen aus dem Gutachten abweicht und wird an vielen Stellen nicht mehr komplett das Gegenteil aussagen können.
Damit ist zunächst die Versicherung und nicht das Unfallopfer in der starken Startposition. Das Unfallopfer kann also nur noch reagieren statt selbst zu agieren.

Unsere Überlegung ist jetzt, ob wir anhand der oben zitierten AUB-Formulierungen dieses Spiel umdrehen können, wobei wir diese ärztliche Stellungnahme nicht als Gutachten, sondern als die laut AUB angebotene „Begründung des Leistungsanspruches“ formulieren würden.
Konkrete Umsetzung:
Hausarzt macht, da er fachlich für die (detaillierte) Begründung nicht in der Lage ist, eine Überweisung zu einem Facharzt für Unfallmedizin, der (zufällig) auch als Gutachter zugelassen ist.
Dieser nimmt die vorhandenen MRT; CRT, Röntgenbilder und sonstige Arztberichte und macht weitere eigene Untersuchungen.
Danach formuliert er die Begründung des Leistungsanspruches und darf hierbei sicherlich auch Abschätzungen zum Grad der Invalidität einzelner Gliedmassen abgeben, zu denen er als zugelassener Gutachter ja fähig ist. (Ist bis dahin ja nur seine persönliche Einschätzung.)
Dass innerhalb von 3 Jahren bis zur Endfestlegung noch weitere Beschwerden hinzu kommen können, ist natürlich klar, ebenso wäre es schön, wenn es zu einer echten Verbesserung (auch aus Sicht des Unfallopfers) kommen könnte.

Auf jeden Fall wird nach dieser aussagefähigen Begründung der von der Versicherung benannte Gutachter, in seinem Bericht einzelne Punkte nicht mehr ganz abtun, vergessen oder runterspielen können, auch wenn er in der Einzelbewertung zu reduzierteren Werten kommt. Der Versicherungsgutachter wird also nicht aus einer ersten 60 % Schadeneinschätzung nur auf 20 % kommen können, zumindest müßte er dies sauber begründen können, was, da der Schaden ja da ist, schwierig sein wird.

Diese fundierte Ersteinschätzung mit der ausführlichen Begründung wird im weiteren Verlauf immer zusammen mit dem ersten Gutachten genannt werden können, gerade, wenn und weil der Arzt, der dies erstellt hat, auch als Gutachter zugelassen ist.
Dies sollte doch eine einigermaßen gute Startposition für das Unfallopfer sein.

Wir hoffen jetzt sind unsere Überlegungen deutlicher geworden.

Hier nochmals die Fragestellung:
Ist dieses Vorgehen
a) sinnvoll und
b) die Kosten, die diese (gutachtungsnahe) Begründung kostet, mit den Rechten aus der AUB abgedeckt.

Zusatzfragen:
Wo und wie finden wir Ärzte, die solche Begründungen neutral bzw. Tendenz für Unfallopfer erstellen ?

Danke für Euer weiteres feed back.

Mope
 
Alsooo MoPe,

ich höre mich reden (vor 5 Jahren) wenn ich Deine Zeilen lese:rolleyes:;)

Wir wollten auch alles richtig machen und haben vielzuviel gemacht. Gleich einen RA (am Ende waren es 5), gleich ein Gutachten und dann sind wir voller Zuversicht und den Glauben an Fairnes zum PUV-Gutachter gefahren.

Den GA hat weder die wirklichen Beschwerden, noch unsere Arztbriefe noch unser privates Gutachten (über die Läsion des Plexus brachialis) interessiert.
Die handfesten Diagnosen hat er im Gutachten als "Verdacht" abgetan und das SHT als "erfolgreich ausgeheilt" "an der HWS ist nix"
Ganze 14 % Invalidität bekam mein Mann. 1/7 Arm 1/7 Bein

Wir haben noch 2 private Guachten erstellen lassen, eines über 100% eines über 60% Invalidität. Dazu div. Arztbriefe, Reha-Abschlussberichte und ein Schmerz-Gutachten der BUZ (darauf bekommt mein Mann eine BUZ-Rente) dazu ist er jetzt zu 90% schwerbehindert und erlebt den Tag nur mit Opiaten.

Unsere PUV hat dann kein weiteres Krankenhaustagegeld, kein Genesungsgeld und natürlich auch die von uns erstellten Gutachten nicht bezahlt.
Sie haben uns, ausser der ersten Begutachtung alle weiteren Begutachtungen verweigert.

Und auch in unseren Vertragsbedingungen steht es wie bei Dir:rolleyes:.

Es kam ein Brief vom RA der PUV "...dann klagen Sie doch":mad:

Darum habe ich Dir geschrieben, ABWARTEN, aber keine Fristen versäumen!

Was Deine PUV machen wird, wie sie sich verhalten wird...kannst Du jetzt noch nicht wissen.

Richtig und ganz WICHTIG alle Arztbriefe sammeln, zu jedem Arztbesuch/Gutachten ein Protokoll, alle Blutuntersuchungen sammeln, alle Medikamente aufschreiben.
Alles immer gleich ordnen und in Kopie einen 2.Ordner erstellen für plötzliche Begutachtungen.

Vieles kannst Du hier erlesen, besonders was Begutachtungen angeht.

Viel Glück für Deine Frau
und einen Lieben Gruß Kai-Uwin
 
Hallo MoPe,

ich bin nicht ganz sicher, ob ich Euch richtig verstehe. Allerdings bin ich auch nicht ganz sicher, ob Ihr die AUB richtig versteht, deswegen kann es durchaus sein, dass ich an Eurer Frage vorbei schreibe, will es aber trotzdem gerne versuchen....

Die 12 / 15 Regel habt Ihr ja schonmal gefunden. Dabei handelt es sich nicht um irgendwelche Obliegenheiten, sondern um Ausschlussfristen. Wird die Frist also versäumt, hat es sich mit dem Anspruch....

Innerhalb von 12 Monaten muss die Invalidität eingetreten und innerhalb weiterer 3 Monate ärztlich schriftlich festgestellt dem Versicherer geltend gemacht werden. Unabhängig davon verpflichten Euch die AUB, den Unfall sobald als möglich - unverzüglich - dem Versicherer zu melden, einen Arzt hinzuzuziehen und dessen Anweisungen zu folgen. Je nachdem, welche AUB man hat (zB 61, 88, 94, 99, 2008, 2010) gibt es noch einen Haufen weiterer Fristen, die man versäumen kann - zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung von Übergangsleistungen.....

Aber zurück zu Eurer Frage:
Die Invalidität muss also innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.

Es ist nicht notwendig, dem Versicherer nach einem Jahr mitzuteilen,

Da tut noch was weh und es wird nicht besser.“, also dem „Grunde nach“ den Dauerschaden begründet.
.


Das entspricht auch keinesfalls dem

Normalfall bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls"


Es geht erstmal nur darum, dass die Invalidität innerhalb dieses einen Jahres eingetreten ist. Tritt die Invalidität nämlich später als ein Jahr nach dem Unfall ein, dann gibts auch keine Leistungen aus der Unfallversicherung.

Wichtig ist jetzt der zweite Schritt. Innerhalb weiterer drei Monate muss jetzt nämlich ein Arzt die unfallbedingte Invalidität feststellen, und zwar schriftlich. Es ist übrigens nicht erforderlich, dass diese ärztliche Feststellung dem Versicherer innerhalb der 15 Monate auch zugeht (kann ja im Einzelfall mal wichtig sein).

Die ärztliche Feststellung muss beinhalten, dass bedingt durch den Unfall eine dauernde Beeinträchtigung eingetreten ist. Die bloße Feststellung einer Invalidität reicht nicht aus, es muss auch die Unfallbedingtheit festgestellt werden. Nicht erforderlich hingegen ist nach einer Entscheidung des BGH aus 1996, dass die ärztliche Feststellung Stellung zu einem bestimmten Grad der Invalidität Stellung nimmt. Erst recht - wieder entschieden durch den BGH - muss die ärztliche Feststellung nicht die Feststellung eines an der Gliedertaxe ausgerichteten Invaliditätsgrades enthalten. Allerdings muss sich die ärztliche Feststellung auf den geltend gemachten Dauerschaden beziehen, die Feststellung eines anderen unfallbedingten Dauerschadens reicht nicht! Ganz gefährlich sind Formulierungen des Arztes zum Dauerschaden wie etwa "voraussichtlich ja", "ist mit zu rechnen", kann man erwarten", "ist bis auf weiteres Arbeitsunfähig", etc.

Tritt Invalidität nach der Definition der AUB im übrigen bereits deutlich vorher ein, dann spricht gar nichts dagegen, sondern vieles dafür, diese Feststellungen schon vorher zu treffen und dem Versicherer mitzuteilen. Man muss diese Fristen ja nicht ausschöpfen.

Aus alldem folgt, dass Ihr natürlich hinsichtlich der Feststellung der Invalidität einen Facharzt oder sonstigen Spezialisten beauftragen dürft, auch auf Kosten des Versicherers. Wenn der aber unnötigerweise - weil eben nach der Rechtsprechung nicht erforderlich - zu dem Grad der Invalidität einzelner Gliedmassen Stellung nimmt, dann ist das für Eure Auseinandersetzung mit dem Versicherer sicherlich hilfreich, aber der Unfallversicherer muss ein solches Gutachten nicht bezahlen, denn es ist einfach nicht erforderlich.....

Bei Fragen fragen!

Gruß,
Double999


 
Hallo Kai-Uwin,

jetzt muss ich umgekehrt auch schmunzeln.

Irgendwie hast Du und dein Partner das Thema „Unfallverarbeitung/Unfallversicherung“, wie auch wir, konsequent auf zwei Köpfe verteilt:

Der verletzte Partner hat den Job alles dafür zu tun, um wieder gesund zu werden und kümmert sich um alles was Arzt, Reha, usw. betrifft.
Auf die Frage wie geht es Dir, darf er antworten: „Ich kann schon wieder 200 m ohne Schmerzen laufen.“

Auf der anderen Seite gibt es den gesunden Partner, der auf das gleiche Glas schaut (Ist das Glas halb voll oder ist es halb leer ?) und der kümmert sich (sachlich, nüchtern, möglichst emotionslos) um alles, was die Regulierung usw. angeht. Er/Sie wird auf die Anfrage der Versicherung, wie es dem Unfallopfer gesundheitlich geht, wahrheitsgemäß antworten: „Schlecht, mein Partner kann nur 200 m ohne Schmerzen laufen.“

Diese Aufgabenteilung sollten eigentlich alle betroffenen Paare so machen, weil es gerade für den Verunfallten schwierig ist, positiv nach vorne zu schauen, wenn man gleichzeitig für die Versicherung den vorhandenen schlechten Gesundheitszustand beschreiben und vertreten muss.

So wie früher wird es leider nimmer, aber man sollte sich als Unfallopfer schon über seine gesundheitlichen Fortschritte freuen dürfen, ohne den Kopf mit den Versicherungsstreitereien zu voll zu haben.

Auch die vorbereite zweite Mappe mit Kopien der Arzt- und Krankenhausbriefe; wie von Dir vorgeschlagen, haben wir immer griffbereit im Schrank liegen.

So wie ich dein letztes Posting (zwischen den Zeilen) verstanden habe, habt ihr Eure Position immer wieder erfolgreich durchgesetzt (z.B. BU 90 %), aber nur weil ihr aktiv gewesen seid, direkt eine eigene bewertete Vorstellung von dem Gesundheitszustand hattet und auf Eure Rechtsposition bestanden habt.
Insofern überrascht es, dass Du uns den Rat gibst, sich in Zurückhaltung zu üben und abzuwarten.

Auch wenn ein Versicherungsgutachter den Dauerschaden herunterspielt, gibt es hoffentlich einen Richter, der dies wieder richtig zuordnen kann, weil dieser das „Schlechtachten“ als solches erkennt. Damit der weise Richter aber zu dieser Erkenntnis gelangen kann, braucht er die privaten Gutachten, den Reha-Abschlussbericht usw. oder denke ich hier falsch ?

Wenn ein RA der Versicherung dann schreibt: „Dann Klagen Sie doch“, dann sollte man dem Wunsch nachkommen. I
ch denke, wenn man wirklich die offen gelegten Beschwerden hat und die eigenen Privatgutachten zwar wohlwollend, aber nicht getürkt sind, dann werden die Dauerschäden am Ende auch offiziell gerichtlich festgestellt werden.

Dass das Verfahren bzw. die Abwicklung über Jahre dauern wird, ist zwar ärgerlich, schreckt uns aber nicht. Erfahrungen in 10 Jahren Streit mit dem Finanzamt und 6 Jahren mit einer Handwerksfirma wegen Schadenersatz haben wir schon sammeln dürfen. Erhielten in beiden Fällen zwar nicht 100 % Recht, waren in beiden Fällen im Ergebnis aber nahe an unseren Forderungen dran und Zins mit Zinsesszins führten jeweils doch zu (weit) über 100 % der Forderung.
Die Vorstellung eines langen Prozesses ärgert zwar, schreckt aber nicht ab.

Was wir also nicht verstehen: Was würdest Du rückblickend anders machen ?
Keinen Anwalt frühzeitig nehmen ?
Keine eigene Gutachten beauftragen, aus denen ihr die eigenen tatsächlichen Ansprüche erkennen und argumentieren könnt ?

Wäre das Nichtstun nicht die falscheste Strategie um erfolgreich zu sein ?

Danje und LG

Mope
 
Hallo Double999,

danke für Deine Antwort.

Ich denke im unteren Teil Deiner Ausführungen triffst Du unsere Fragestellung und die Fragestellungen zwischen den Zeilen sehr gut.
Wir fassen mal zusammen, was wir für uns verstanden haben und umsetzen müssen:

  • Die Feststellung des Dauerschadens (als Unfallfolge) muss gleich sehr detailliert mit Unfallbezug begründet sein, eine Aufzählung z.B. „hinkt noch nach verheiltem Bruch“ reicht nicht aus.
  • Die Aufzählung der Beeinträchtigungen muss vollständig sein, da ein Nachschieben von Schädigungen, wegen der Verjährungsfrist eventuell schwierig wird.
    Im Klartext: Ein Einzelleiden, dass eventuell (noch) kein Dauerschaden ist, sollte man zur eigenen Sicherheit in die Aufzählung mit aufnehmen und die Dauerhaftigkeit unterstellen und darlegen.
  • Der normale Hausarzt wird nicht in der Lage sein, die Feststellungen zur Invalidität argumentationssicher zu formulieren, weil er dazu weder fachlich noch von seiner üblichen Formulierungen „ist mit zu rechnen“ , „kann man erwarten“ hierzu in der Lage ist.
  • Mit der Kostenübernahmeerklärung laut AUB darf von Beginn an ein Spezialist herangezogen werden, der dann „Gutachternah“ den/die Dauerschäden feststellt und diesen auch prozentual bewerten darf, wenn er dazu befähigt ist.
  • Wenn der aber unnötigerweise - weil eben nach der Rechtsprechung nicht erforderlich - zu dem Grad der Invalidität einzelner Gliedmassen Stellung nimmt, dann ist das für Eure Auseinandersetzung mit dem Versicherer sicherlich hilfreich, aber der Unfallversicherer muss ein solches Gutachten nicht bezahlen, denn es ist einfach nicht erforderlich.....“ heißt für uns, um nicht auf den gesamten Kosten der ersten Invaliditätsfeststellung sitzen zu bleiben: Dauerschadenfeststellung erfolgt in der Hauptversion ohne Angabe von Prozentwerten, so dass diese Kosten gesichert von der Versicherung bezahlt werden. Ergänzend erfolgt die private Beauftragung einer „Ergänzung zum Invaliditätsfeststellung“, das dann z.B. mit 100 € privat bezahlt wird und in welchem der Facharzt/Gutachter die festgestellten Dauerschäden ergänzend zum Hauptdokument prozentual bewerten kann. Damit sollte sichergestellt sein, dass die Invaliditätsfeststellungskosten bezahlt werden, wir aber ergänzend für kleines Geld eine konkrete Abschätzung der prozentualen Beeinträchtigung erhalten.
Ich hoffe, wir haben Dich mit unseren Worten hier richtig wieder gegeben und die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.

LG

Mope,
 
Guten Morgen MoPe,

Du hast es richtig verstanden...unsere "Arbeitsteilung";). Nun kommt bei meinem Mann dazu, er ist überhaupt nicht mehr in der Lage sich selber zu "verteidigen" Ganz schlimm ist: wenn wir bei einem Arzt/Gutachter sind und er gefragt wird wie es ihm geh, wenn er die Frage bei seiner Schwerhörigkeit/Tinnitus überhaupt verstanden hat...und es ihm an diesem Tag erträglich geht....sagt er schon mal "Danke. Gut".:eek:

Also sagt ich bevor wir den Raum betreten "Kai-Uwe....dieses ist kein Bewerbungsgespräch und kein Freundlichkeitsbesuch" ;) "Antworte bitte nur wenn Du die Frage gehört und auch verstanden hast"
Und wir sind ein gutes Team (44 Jahre harte Arbeit:D)

Was ich anders machen würde:
Ich würde erst einen RA nehmen wenn es wirklich notwendig ist, also wenn man merkt die PUV spiel falsch und unfair. Dann würde ich gezielt nach einem Fachanwalt suchen und mir von ihm bestätigen lassen das er Ahnung davon hat. (3 RA'te haben mir gesagt das sie Fachanwälte sind, nur habe ich nach dem "Fach" gefragt)
Ich würde mir auch keine Aktenberatung mehr machen lassen, hat uns viel Geld gekostet und keine neuen (uns unbekannten) Erkenntisse gebracht.

Ich würde vorab, also vor der ersten Begutachtung durch die PUV kein Gutachten mehr erstellen lassen...bei uns hats nix genützt. Ausser die Bestätigung für uns.

Uns hat unsere PUV lange hingehalten, fast zu spät haben wir dann 2 private Gutachten noch vor der 3-Jahresfrist erstellen lassen. Ich muß sagen, da war ich kurz vorm "Handtuch werfen"
Ich würde private Gutachten nur nach dem 2. Jahr nach dem Unfall erstellen lassen, dann aber zügig.

Ich würde (machen wir jetzt auch nicht mehr, aber damals wußten wir es nicht besser) so naiv zur Begutachtung gehen, mich auf einen Plausch mit dem überaus freundlichen, verständnisvollen Gutachter einlassen. Alles private fanden wir im Gutachten, der Unfallhergang war aber falsch beschrieben. Jetzt haben wir immer ALLES schriftlich dabei, übergeben es und lassen uns dafür eine Unterschrift geben. Knappe Antworten auf Fragen.

Wir haben für unsere 3 private Gutachten Ärzte gewählt die auch Gerichts/Versicherungsgutachten erstellen, also ganz bekannte Ärzte. Die uns aber vorher unbekannt waren.
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Komischerweise ist unser Antrag der BUZ ganz ohne Probleme gelaufen (gleiche Gesellschaft), der Antrag wurde angenommen, dann ein Gutachten und 3 Monate später die Rente (auch zurück bis zum Unfallmonat)
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Deshalb meinte ich : Was Deine PUV machen wird, wie sie sich verhalten wird...kannst Du jetzt noch nicht wissen.

Wir sind bei der Signal IDUNA schon über 30 Jahre versichert, immer ohne Probleme (bis zum Unfall), ich habe mit so einem unfairen Verhalten nicht im mind. gerechnet. Wir haben dort alle unsere Versicherungen, auch für unsere Kinder.

Es kann doch sein das bei Euch alle prima läuft und dann hättet Ihr unnütz Geld ausgegeben.

Wichtig ist nur, der Unfall muß sofort gemeldet werden, dann nach der Begutachtung für die Invalidität fragen (Fristen stehen in den VB). Gutachten der PUV abwarten, abwarten was Euch die PUV anbietet und dann handeln.
Keine Telefongespräche führen, alles schriftlich machen. Sollte trotzdem ein Telefongespräch geführt werden, immer eine Telefonnotiz schreiben und auch an die Versicherung schicken.

Sobald Du unsicher bist, stell hier Deine Fragen. Wir alle haben mehr oder weniger schlechte Erfahrungen gemacht und natürlich auch Fehler - wer konnte einen Unfall mit all seinen Folgen schon üben:rolleyes:- aber aus Fehler kann und sollte man lernen....am Ende ist aber jeder Fall anders und jeder muß sich Gedanken darüber machen was für ihn paßt oder nicht.

Euch viel Glück

Lieben Gruß Kai-Uwin

 
Hallo MoPe,

ja, ich denke das ist so richtig zusammengefasst. Ob und wie Ihr tatsächlich damit umgeht kann ich Euch nicht sagen. Es gibt viele Argumente für und gegen eine bestimmte Vorgehensweise, dazu hat KaiUwin ja schon viel Richtiges gesagt.

Allerdings würde ich Deine Meinung, KaiUwin, einen RA erst dann hinzuzuziehen, wenn die PUV anfängt, Theater zu machen, nicht unbedingt folgen. Eines der grössten Probleme bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Unfallversicherung ist zunächst mal der Unfallbegriff, zu dem ich hier sicher zwanzig Seiten schreiben könnte. Aber auch in Kürze: es sind schon tausende Verfahren vor Gericht gescheitert, weil die Schadenschilderung nicht den Unfallbegriff als "plötzlich von aussen auf den Köper einwirkendes Ereignis" ausfüllt. Wem zum Beispiel beim Hochheben einer schweren Kiste über Kopf die Schultersehne reisst, der erleidet nach dem Sprachverständnis auf den ersten Blick einen Unfall, gleichwohl ist das kein Unfall nach den AUB. Wer im Wald beim Joggen umknickt oder das Knie verdreht erleidet ebenfalls keinen Unall nach AUB. Ein versicherter Unfall liegt aber dann vor, wenn die Kiste über Kopf wegzukippen droht, der VN nachfassen muss und dabei die Sehne reisst oder der Jogger mit seinem Fuss in eine Bodenunebenheit oder eine Wurzel tritt un infolge dessen stolpert und sich das Knie verdreht...

Ich gebe aber zu, dass dies Problem vorliegend, weil wohl bei einem Verkehrsunfall passiert, nicht auftreten wird.... Generell aber sollte man schon darauf achten, wie der Unfall eigentlich genau passiert ist!

Gruss,
Double999
 
Hallo Double,

es ist halt nur meine Erfahrung, wir haben 4 Ra'te für nix bezahlt (von einem mußte ich mich auch noch beschimpfen lassen:mad:). Der letzte, der sich uns als Fachanwalt ausgab hat uns wohl richtig "reingerissen" mit überhöhten Forderungen und Fehlern.

Wir haben jetzt einen Fachanwalt (echten;)) der die Klage führt und bei dem fühlen wir uns sehr gut aufgehoben.

Ich denke einfach das wir im Vorfeld durch die Ra'te zuviel schon aufgewirbelt hatten und könnte ich die Zeit zurückdrehen (am liebsten eine Woche vor dem Unfall;)) dann würde ich es anders machen.

Aber wie schon geschrieben.....wer hat schon Übung in solchen Notfällen.

Zum Unfallhergang gab es bei uns nicht viel zu klären, zumal alles von der Feuerwehr, Notärzen aufgenommen wurde.
War ein reiner (total überflüssiger) Freizeitunfall.

Ich gebe Dir aber recht, wenn es sich um Fälle handelt die Du aufgezählt hast.....hier kann man bei der Unfallmeldung sehr viele Fehler machen.

Lieben Gruß
Kai-Uwin:)
 
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