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Jahresarbeitsverdienst (JAV) geteilt durch 3 mal 2 ergibt den Jahresbetrag der vollen Verletztenrente. Davon wird der prozentuale Anteil der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in 12 monatlichen Raten gezahlt.
Als JAV gilt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Das sind Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Stellenzulagen etc.
Als JAV gilt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Das sind Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Stellenzulagen etc.