BGETEM-Opfer
Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
- Registriert seit
- 2 Apr. 2014
- Beiträge
- 44
Hallo Leute,
es scheint mir zwar üblich zu sein,
aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen
das es dem deutschen Prozessrecht entspricht:
darf Richter, verfahrensrechlich gesehen,
ausserhalb von Verhandlungsterminen mit der BG kommunizieren,
d.h. klüngeln ?
Meiner Ansicht und Erfahrung nach versteht und verhält sich der/die Richter sowieso als verlängerter Arm der Berufsgenossenschaften.
Ist das denn so auch in unseren Gesetzen vorgesehen
oder hat sich da wieder mal was verselbstständigt
und deshalb als "normal" und "alltäglich" angesehen wird ?
In meimem letzten Verfahren vor dem Landessozialgericht in Wiesbaden
habe ich mittlerweile auch den immer stärker werdenden Verdacht,
dass sich der Richter auch hinter meinem Rücken mit meinem Anwalt abgesprochen hat.
Dem bleibt sowieso nichts anderes Übrig alles was von ihm verlangt wird
mitzumachen,
schließlich ist der Richter der Beherrsches des Verfahrens
und der Anwalt darauf angewiesen was der will und macht.
es scheint mir zwar üblich zu sein,
aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen
das es dem deutschen Prozessrecht entspricht:
darf Richter, verfahrensrechlich gesehen,
ausserhalb von Verhandlungsterminen mit der BG kommunizieren,
d.h. klüngeln ?
Meiner Ansicht und Erfahrung nach versteht und verhält sich der/die Richter sowieso als verlängerter Arm der Berufsgenossenschaften.
Ist das denn so auch in unseren Gesetzen vorgesehen
oder hat sich da wieder mal was verselbstständigt
und deshalb als "normal" und "alltäglich" angesehen wird ?
In meimem letzten Verfahren vor dem Landessozialgericht in Wiesbaden
habe ich mittlerweile auch den immer stärker werdenden Verdacht,
dass sich der Richter auch hinter meinem Rücken mit meinem Anwalt abgesprochen hat.
Dem bleibt sowieso nichts anderes Übrig alles was von ihm verlangt wird
mitzumachen,
schließlich ist der Richter der Beherrsches des Verfahrens
und der Anwalt darauf angewiesen was der will und macht.