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Invaliditätsgrad Finger - Einschätzung

Murph

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Juli 2016
Beiträge
5
Hallo zusammen,

ich habe vor ca. einem Jahr privat bei einem Unfall durch eine Schnittverletzung am Arm oberhalb der Hand 3 Strecksehnen durchtrennt, die dann im Krankenhaus auch genäht wurden.
Es betrifft an der linken Hand den Ring- und Mittelfinger. Ich hatte in der Zeit jetzt Physio- und Ergotherphie.

Meine bleibende Einschränkung sind die beiden Finger, die sich nicht- bzw. nur eingeschränkt nach oben bewegen lassen. Also auch wenn ich die Hand nach oben bewege, bleiben die beiden Finger vorne und gehen nicht mit, was natürlich z.B. an der Tastatur ein Problem ist. An der Narbe merkt man dann auch, wie sich alles zusammen zieht und spannt.
Dazu kommt, dass ich das Handgelenk im Vergleich zur anderen Hand nur zur Hälfte nach unten beugen kann. Mehr geht nicht (Sehen zu kurz?).

Vorschlag von der PUV ohne Gutachter sind jeweils 1/5 von 5% pro Finger.
Vom Handgelenk steht hier erstmal nichts.

Ist das so realistisch als Wert? Kann das jemand in etwas aus Erfahrung abschätzen?

Mein Plan ist, dass ich evtl. in 1 Jahr mal zum Arzt gehe und es abschätzen lasse .... und dann evtl. entsprechend nochmal bei der PUV anfragen.

Bin aber für Tipps und Einschätzungen von Euch dankbar! :)

Gruß

Murph
 
Hallo Murph,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer.

Nach dem jetzigen Stand bedeutet das Angebot Deiner PUV eine Invaliditäts-Entschädigung
in Höhe von 2 % Deiner Versicherungssumme (5 : 5 x 2 = 2).

Da das Handgelenk aber eingeschränkt ist müßte die Invalidität nach dem Handwert (55 %)
eingeschätzt werden. Sicher ist dieses auch zu ca 1/5 eingeschränkt, was einer Ivalidität in
Höhe von 11 % entsprechen würde.

An Deiner Stelle würde ich der PUV, mit dem Hinweis auf das Handgelenk, mitteilen, dass Du
das Angebot ablehnst und begutachtet werden möchtest.

Du hast ja nichts zu verlieren ein Gutachten ergibt mit Sicherheit einen höheren Wert als
die PUV jetzt freiwillig zahlen würde.

Spreche aber doch bitte mal mit Deinem behandelden Arzt und erbitte seine Einschätzung
bezüglich des Invaliditätsgrades.

Gruß Meggy
 
Hallo Meggy,

danke für deine Antwort.
Ok, wenn das Handgelenk noch mit gerechnet wird, dann ergibt sich eine andere Summe. Ich denke du hast Recht, ein Gutachten sollte ich auf jeden FAll noch erstellen lassen.

In dem "Attest", welches die PVU vom behandelten Arzt ausgefüllt haben wollte, war auch nichts vom Handgelenk beschrieben. Warum auch immer.
Auch wenn ich nur zur Hälfte gebeugt bekomme.

Den Vorschlag mit den 2% habe ich jetzt erstmal angenommen. Laut Auskunft PVU ist es keine Abfindung, nur eine Vorabzahlung. Ich kann jetzt innerhalb von 2 Jahren immer noch ein Gutachten über die Versicherung beantragen und entsprechend wird es verrechnet, wenn mehr dabei heraus kommt. Werde das in den den nächsten Monaten nochmal in Angriff nehmen und ein Gutachten erstellen lassen. Von 2% zu 13% ist ja schon ein Unterschied. Und weniger als 2% werden es ja wohl nicht werden.

Gruß

Murph
 
Hallo Murph,

wenn Dein Arzt die Schädigung des Handgelenkes nicht in der Invaliditätsbescheinigung
bestätigt hat, dann ist dies ein schwerer Fehler.

Die PUV wird später den Handgelenksschaden nicht anerkennen.
Du brauchst den ärztlichen Nachweis jetzt.

Die Schäden der Finger werden nicht zur prozentualen Schädigung des Handgelenkes
addiert, sondern es wird der Schaden an der Hand bewertet.

Gruß Meggy
 
Hi Meggy,

ich muss nochmal nachfragen, bin verwirrt. ;)

Mein Unfall war ja eigentlich die Durchtrennung der Strecksehnen der beiden Finger, der Schnitt war oberhalb des Handgelenks (Bereich Armbanduhr).
Diese wurden genäht und dadurch hab ich die Einschränkung an den beiden Fingern.
Das ich das Handgelenk nur eingeschränkt beugen kann, ist dann quasi das Resultat der Nähte der Finger-Strecksehnen.

Zählt dann der Prozentsatz der Finger, da dies der Unfall war, oder kann dann der Prozentsatz des Handgelenkes genommen werden?

Gruß
Murph
 
Meiner Meinung nach müsste Invalidität Hand (55%) zur Berechnung
herangezogen werden.

Also um wieviel ist die Handfunktion jetzt eingeschränkt, müßte berechnet werden.

Gruß Meggy
 
Hallo nochmal,

jetzt, nachdem etwas Zeit vergangen ist, habe ich mich nochmal mit der Versicherung in Verbindung gesetzt. Ich bekomme jetzt einen Termin für ein ärztliches Gutachten, welches dann bei einem Facharzt in meiner Nähe erstellt wird.

Bisher wurden ja nur die beiden Finger bewertet, jedoch ist die Einschränkung m.E. eher im Handgelenk, da ich dieses bei geschlossener Hand nur ca. 45 Grad beugen kann, wie bereits beschrieben. Zum Vergleich mit der anderen Hand, hier sind es normal 90 Grad.
Man sieht dann auch an der Narbe (Bereich Armbanduhr), wie sich alles zusammen zieht.

Habt ihr mir irgendwelche Tipps für die Erstellung des Gutachtens, oder was ich beachten sollte? Es wird ja beim Facharzt gemacht. Wäre ein Gutachter der Versicherung besser gewesen?

Gruß

Holger
 
Hallo Murph,

hat nicht die Versicherung das Gutachten in Auftrag gegeben ?

Wenn, dann ist doch der Facharzt der Gutachter der Versicherung !


Gruß Meggy
 
Hallo Holger,

schön aufpassen, nochmals die Versicherungsbedingungen lesen bis wann eine abschließende Begutachtung der Folgeschäden möglich ist. Im zweiten Zug könnte es auch sein, dass Du den Gutachter aussuchen kannst....


Gruß von der Seenixe
 
Hallo MEGGY, seenixe,

die Versicherungsbedingungen der PUV (Allianz) sehen vor, dass ich quasi innerhalb von max. 3 Jahren ein ärztliches Gutachten anfordern kann. Die erste Zahlung war keine "Abfindung", sondern wohl nur eine Vorabzahlung laut ärztlicher Unterlagen vom Unfall und der Behandlung und einem Fragebogen, der vom Arzt ausgefüllt wurde.

Stimmt, dann ist der Facharzt der Gutachter der Versicherung .... ich konnte zwischen 2 Ärzten in meiner Umgebung wählen, und dieser wird jetzt von der PUV beauftragt und teilt mir dann den Termin mit.

Gruß

Murph
 
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