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Deleted member 17801
Guest
Hallo,
da ich neu hier bin, bin ich etwas unsicher, ob dieser Forenbereich geeignet ist für meine Frage. Falls nein, bitte ich ein Verschieben an die richtige Stelle. Vorab auch schon mal danke - ich habe schon einiges gelesen und bin sehr viel schlauer geworden!
Ich bin in 2007 Opfer mehrerer med. Behandlungsfehler geworden. Diese sind gutachterlich durch die zuständige Landesärztekammer sehr eindeutig bestätigt worden. Als Folge bin ich berufsunfähig und habe einen deutlichen Verdienstausfall (+Haushaltsführungsschaden + vermehrte Bedürfnisse usw.).
Außergerichtlich kam keine Einigung mit dem Haftpflichtversicherer zustande. Beim ersten Prozesstag hat das Gericht die Sache nochmal zur außergerichtlichen Einigung an die Versicherung und mich rückverwiesen.
Nun habe ich zwei Fragen zum Inhalt einer eventuellen außergerichtlichen Einigung. Ich habe schon viele der Beiträge (insb. Siegfried21) sowie dort verlinkte Dokumente gelesen. Hoffe, alles erfasst zu haben - kann das aber nicht sicher stellen.
1. Die Abfindung des (zukünftigen) kapitalisierten Verdienstausfalls wird einkommenssteuerpflichtig. Kann es somit Bestandteil einer Einigung sein, bei der Auflistung der Positionen der Einigung den Anteil des Verdiensausfalls im Vergleich zu den anderen Positionen (Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse) geringer darzustellen? Oder ist dies schon als Steuerbetrug zu werten? Vorteil für die Haftpflichtversicherung ist ja, dass dann weniger Einkommenssteuer für mich abgeführt werden müsste. Prüft "jemand" die Plausibilität der Positionen der Einigung?
2. Durch den Verdienstausfall entgehen mir (und der DRV Bund) ja Einzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen. So wie ich das verstanden habe liegt es dann in der Pflicht der DRV Bund diese für mich/sich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzufordern? Wie läuft dies ab? Und vor allen Dingen, auf Basis welcher Beträge geht dies vonstatten? Wird hierbei vielleicht auf die außergerichtliche Einigung zurückgegriffen? Wird darin die Position des Verdienstausfalls herangezogen und daraus die jeweiligen Rentenversicherungszahlungen berechnet? Oder wie ist das Vorgehen?
Vielen Dank für´s Lesen und eventuell antworten!
Sepsis
da ich neu hier bin, bin ich etwas unsicher, ob dieser Forenbereich geeignet ist für meine Frage. Falls nein, bitte ich ein Verschieben an die richtige Stelle. Vorab auch schon mal danke - ich habe schon einiges gelesen und bin sehr viel schlauer geworden!
Ich bin in 2007 Opfer mehrerer med. Behandlungsfehler geworden. Diese sind gutachterlich durch die zuständige Landesärztekammer sehr eindeutig bestätigt worden. Als Folge bin ich berufsunfähig und habe einen deutlichen Verdienstausfall (+Haushaltsführungsschaden + vermehrte Bedürfnisse usw.).
Außergerichtlich kam keine Einigung mit dem Haftpflichtversicherer zustande. Beim ersten Prozesstag hat das Gericht die Sache nochmal zur außergerichtlichen Einigung an die Versicherung und mich rückverwiesen.
Nun habe ich zwei Fragen zum Inhalt einer eventuellen außergerichtlichen Einigung. Ich habe schon viele der Beiträge (insb. Siegfried21) sowie dort verlinkte Dokumente gelesen. Hoffe, alles erfasst zu haben - kann das aber nicht sicher stellen.
1. Die Abfindung des (zukünftigen) kapitalisierten Verdienstausfalls wird einkommenssteuerpflichtig. Kann es somit Bestandteil einer Einigung sein, bei der Auflistung der Positionen der Einigung den Anteil des Verdiensausfalls im Vergleich zu den anderen Positionen (Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse) geringer darzustellen? Oder ist dies schon als Steuerbetrug zu werten? Vorteil für die Haftpflichtversicherung ist ja, dass dann weniger Einkommenssteuer für mich abgeführt werden müsste. Prüft "jemand" die Plausibilität der Positionen der Einigung?
2. Durch den Verdienstausfall entgehen mir (und der DRV Bund) ja Einzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen. So wie ich das verstanden habe liegt es dann in der Pflicht der DRV Bund diese für mich/sich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzufordern? Wie läuft dies ab? Und vor allen Dingen, auf Basis welcher Beträge geht dies vonstatten? Wird hierbei vielleicht auf die außergerichtliche Einigung zurückgegriffen? Wird darin die Position des Verdienstausfalls herangezogen und daraus die jeweiligen Rentenversicherungszahlungen berechnet? Oder wie ist das Vorgehen?
Vielen Dank für´s Lesen und eventuell antworten!
Sepsis