Divenire
Erfahrenes Mitglied
Hallo
und zwar geht es um meine UK; ich klage Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Nachhilfeunterricht ein.
In meiner Klage hatte ich auf über 400 Seiten einschließlich Belegen dargelegt, weshalb mit diese Leistungen zustehen.
Nun erhielt ich Post mit der "Stellungnahme" seitens der UK - aber ohne Beweise :/
Es wird auf eine beratungsärztliche Stellungnahme verwiesen, dessen Existenz ich nicht mal bestätigen kann, da ich keine Akteneinsicht habe.
Des Weiteren wird angegeben, dass der Gutachter - den ich endlich nach 10 Jahren Unfallleiden sehen durfte (von mir selbst ausgesucht ) - seine Arbeit nicht richtig gemacht hätte - der Gutachter weiß davon nichts.
Es wird angegeben, dass laut deren Meinung in der Schule kaum Fehlzeiten hätten anfallen können. Außerdem konnte ich nicht als "arbeitsunfähig" geschrieben werden, weil man als Schüler keiner "Arbeit" nachgeht. "Ersatzbegriffe wie "Schulunfähig" seien abzulehnen", heißt es weiter.
-> Widerspricht sich das ganze nicht? Wie soll ein Schüler "richtig" "kankgeschrieben" werden, wenn es sowas nicht wirklich gibt?
Ich soll nun auch Stellung dazu beziehen - aber wie kann ich Stellung zu Thesen machen, bei denen keine Begründung beigelegt wurde?
Kennt sich jemand hierbei aus?
Grüße
Divenire
und zwar geht es um meine UK; ich klage Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Nachhilfeunterricht ein.
In meiner Klage hatte ich auf über 400 Seiten einschließlich Belegen dargelegt, weshalb mit diese Leistungen zustehen.
Nun erhielt ich Post mit der "Stellungnahme" seitens der UK - aber ohne Beweise :/
Es wird auf eine beratungsärztliche Stellungnahme verwiesen, dessen Existenz ich nicht mal bestätigen kann, da ich keine Akteneinsicht habe.
Des Weiteren wird angegeben, dass der Gutachter - den ich endlich nach 10 Jahren Unfallleiden sehen durfte (von mir selbst ausgesucht ) - seine Arbeit nicht richtig gemacht hätte - der Gutachter weiß davon nichts.
Es wird angegeben, dass laut deren Meinung in der Schule kaum Fehlzeiten hätten anfallen können. Außerdem konnte ich nicht als "arbeitsunfähig" geschrieben werden, weil man als Schüler keiner "Arbeit" nachgeht. "Ersatzbegriffe wie "Schulunfähig" seien abzulehnen", heißt es weiter.
-> Widerspricht sich das ganze nicht? Wie soll ein Schüler "richtig" "kankgeschrieben" werden, wenn es sowas nicht wirklich gibt?
Ich soll nun auch Stellung dazu beziehen - aber wie kann ich Stellung zu Thesen machen, bei denen keine Begründung beigelegt wurde?
Kennt sich jemand hierbei aus?
Grüße
Divenire