Hallo liebe Forum-Mitglieder,
benötige wieder Eure Hilfe.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht ging es darum evt. einen Vergleich abzuschliesen.
Als ich einen Widerrufsvorbehalt von vier Wochen darin haben wollte, lehnte dies der Richter ab, dass er das nicht macht.
Meine Frage: Darf der Richter dies einfach so ablehnen?
Ich war verblüfft und habe dann dem Vergleich nicht mehr zugestimmt.
LG beiself
benötige wieder Eure Hilfe.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht ging es darum evt. einen Vergleich abzuschliesen.
Als ich einen Widerrufsvorbehalt von vier Wochen darin haben wollte, lehnte dies der Richter ab, dass er das nicht macht.
Meine Frage: Darf der Richter dies einfach so ablehnen?
Ich war verblüfft und habe dann dem Vergleich nicht mehr zugestimmt.
LG beiself