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Schweigepflichtsentbindung Sozialgericht

Ihr Lieben,
der Täter hat keine Versicherung. Es ist so: Aufgrund der Tat entstehen verschiedenen Stellen Kosten, auch dem Steuerzahler, weil ich nun einen Schaden habe. Dafür zahlt momentan die DRV (lässt mich sonst in Ruhe) und vielleicht mAl die BG. Aber das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor das Sozialgericht gehen, weil die MDE zu niedrig ist und erheblich niedriger als begutachtet. Alles, was die BG und auch die DRV zahlt, versuchen sie vom Täter zurück zu holen. Sollte er irgendwann mal Geld verdienen, wird wohl gepfändet. Dafür darf er und sein Anwalt aber Einsicht in die medizin Untelagen bekommen, die erhoben werden. Darüber wurde ich informiert.
Da also liegt der Hase begraben. Und seitdem achte ich noch mehr auf alles, was erhoben wird. Das zusätzliche BG-Theater kommt oben drauf.
Und je länger ich deshalb Datenschutz im Auge habe, desto nerviger bin ich. Was auch ein Bumerang sein kann, wie Elster richtig schreibt. Man verstimmt damit den Richter. Will man ja auch nicht.
Ich würde die gleiche Schweigepflichtsentbindung bekommen, gleiches Gericht.
Lg
 
Guten Morgen HWS-Schaden,

du hast wohl meine Antwort nicht richtig gelesen oder verstanden. Ich weiß sehr wohl, dass es um die Abfrage von Daten durch das Sozialgericht geht. Darauf habe ich geantwortet. Mir ging es um vorbeugende Maßnahmen (vorbeugend dick unterstichen!) und zwar bevor das Sozialgericht nach med. Daten nachfragt oder die BG, die ja auch im Fall von Hella aktiv ist, (oder der Rententräger) soweit ich verstanden habe. Und das ist möglich!

"Zitat:Zitat von ************ Beitrag anzeigen
Aber der, der Daten übermittelt, muss sich sehr gut überlegen, was er übermittelt, ob er überhaupt befugt ist oder nicht und ob der Anfordernde überhaupt (rechtlich betrachtet) die Berechtigung hat, medizinische Daten zu erhalten."

"Ja. Wird aber nicht immer eingehalten, teils versehentlich." (Zitat von HWS-Schaden)

Was für eine Argumentation. Verstehe ich nicht, sehe da eher einen Widerspruch zu dem von dir zuvor Gesagtem. (Kein Kommentar zu "Teils versehentlich"!)

Wenn ja, dann stimmt auch meine vorherige Aussage. Und ich füge hinzu: Was nicht eingehalten wird (zum Thema Datenschutz, Datenübermittlung), also nicht rechtens ist, darf nicht verwertet werden. Vorausgesetzt, man wehrt sich, nimmt auch Akteneinsicht, damit man Kenntnis erlangt. Man kann sich dagegen wehren. Wer es nicht tut...

Ob Hella eine Beweispflicht hat oder nicht, darum ging es mir in meiner Antwort nicht. Ich habe nicht behauptet, was du mir unterstellst.

Hella muss von sich aus nichts beweisen, sie kann. Sie kann, wenn sie will und es günstig für sie ist. Die Parteien sind "Herren des Verfahrens". Wenn die BG med. Unterlagen von der PVK anfordert und diese erhält (und das noch in der Form wie von mir kurz angedeutet), dann wird die BG auch (soweit für sie günsitg, d.h. erfolgversprechend) diese dem Sozialgericht zusenden. Im Streitfall kann das Sozialgericht im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung weitere medizinische Unterlagen anfordern oder eben ein Gutachten erstellen lassen.

Ich habe auch nicht behauptet, dass man gegenüber dem Sozialgericht "Bittsteller" ist. Da hast du auch diesbezüglich was mißverstanden. Es ist einfach eine Möglichkeit strategischer, d. h. durchaus geschickter Vorgehensweise. Wie gesagt: Auch im vorbeugenden Sinne.

Gerichtsurteile sind Einzelurteile.

"Eine Bindung gilt nur für bestimmte Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft erlangen, sowie bestimmte Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder.

Gemäß Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an Präjudizien ist dem deutschen Recht fremd. Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit, der Rechtsanwendungsgleichheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert (so genannte „ständige Rechtsprechung“)."

https://de.wikipedia.org/wiki/Präjudiz

Kannst du mir ein solches Urteil insbesondere vom Bundesverfassungsgericht mitteilen? Ich wäre dir dafür dankbar.

Sollte ich wieder in deinem Sinne nichts richtig verstanden haben, falsch liegen, dann bringe oder zeige Fakten auf, die mich überzeugen.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo

@hella
Wenn du Fragen hast zu dem von mir Geschriebenen, dann frag.

@************
Ich hab dir nichts unterstellt.
Missverstanden habe ich dich m.A..n. auch nicht.
Um dir das darzulegen, müsste ich mich mehr konzentrieren als ich gerade kann.
Ja, widerrechtlich erlangte Daten dürfen nicht verwendet werden. Wer damit zu tun hat, kennt auch den Kampf, die Daten wieder aus den abgeschriebenen GA zu beseitigen.
Den Übergang zu "Gerichtsurteile sind Einzelurteile" verstehe ich nicht.
Es gibt u.a. den genannten § , um die Weitergabe der Gerichtsakte an die Gegenseite auszuschließen.

Dein Ton ist schon komisch. Erst schreibst du, du seist offen für Korrektur, dann reagierst du mit "Sollte ich wieder in deinem Sinne nichts richtig verstanden haben, ...".
Wieso in meinem Sinne?
Wieso "wieder nichts richtig"?
Ich brauch dir nichts zu belegen, wo bin ich denn?

Aber die Diskussion ist hier im Thread fehl am Platz, ich werde sie hier nicht fortsetzen,
weil sie hellas Fragen bzgl PKV-Daten nicht beantwortet.


LG
 
Zuletzt bearbeitet:
HWS-Schaden,

dein Kommentar mehr zu dir. Ob du mich verstanden hast oder nicht. Mag mich nicht streiten. Hella bringt das auch nichts. Sie kann sich auch ihre Meinung allein bilden, welche Anregung sie übernehmen mag, welche nicht.

Gruss von ************
 
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