Hallo,
gerade habe ich im Bundessozialgericht angerufen, da ich ein Urteil anfordern wollte.
Dort teilte man mir mit, es gäbe über das AZ: XXX kein Urteil, sondern nur einen Beschluß.
Bitte was ist der Unterschied zwischen einem Urteil u. Beschluß vor dem BSG?
Ist der Beschluß auch rechtskräftig, genau so viel Wert wie ein Urteil?
Danke für Aufklärung
Grüße
Marcela
gerade habe ich im Bundessozialgericht angerufen, da ich ein Urteil anfordern wollte.
Dort teilte man mir mit, es gäbe über das AZ: XXX kein Urteil, sondern nur einen Beschluß.
Bitte was ist der Unterschied zwischen einem Urteil u. Beschluß vor dem BSG?
Ist der Beschluß auch rechtskräftig, genau so viel Wert wie ein Urteil?
Danke für Aufklärung
Grüße
Marcela