Hallo liebe Forum-Mitglieder,
was muss beachtet werden in der ersten Instanz, damit es zur zweiten Instanz kommen kann?
Müssen / können neue Argumente in der 2ten Instanz gegeben sein?
LG beiself
Hallo Beiself,
bist Du am Sozialgericht oder Zivilgericht? Davon hängt auch wesentlich der Zugang zur Berufung ab.
Herzliche Grüße vom RekoBär
Hallo ptpspmb,Hallo beiself,
erst musst du mal alle Register ziehen die dir zur Verfügung stehen, damit du falls du verlierst in die nächste Instanz gehen kannst!
So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht!
Die Klage bei der 2 Instanz muss erst einmal zugelassen werden!
Dafür braucht es aber triftige Gründe!
Also kommt der erste Satz wieder ins Spiel!
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