Hallo liebes Forum,
ich habe eine spezielle Frage zu einem OEG-Verfahren:
Wenn ein amtsärztliches Gutachten in einem beamtenrechtlichen Verfahren einen dauerhaften GdS festgestellt hat, gibt es dann eine Pflicht des Versorgungsamtes diesen GdS auch für das OEG-Verfahren zu übernehmen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
ich habe eine spezielle Frage zu einem OEG-Verfahren:
Wenn ein amtsärztliches Gutachten in einem beamtenrechtlichen Verfahren einen dauerhaften GdS festgestellt hat, gibt es dann eine Pflicht des Versorgungsamtes diesen GdS auch für das OEG-Verfahren zu übernehmen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße