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Erhöhung OEG-Grundrente ab 1.7.16

Hallo Marcela,
hallo @lle UO,

vielen Dank für den Link, schön jeder EURO zählt heute bei den steigenden Kosten prima für dich.

Habe es mir angesehen und habe dazu mal eine Frage:

In der neuen Verordnung steht unter anderem folgendes.

„(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen
von 30 in Höhe von 138 Euro,


Also ich bekomme eine Unfallrente von der BG, habe von diesen 138 Euro bei 30 % Schädigung noch nichts gehört.

Bezieht sich die Grundrente nur wenn man schon in Rente ist, eine Erwerbsminderungsrente erhält, oder zählt dies auch wenn man noch kein Rentner ist?

Man lernt ja nie aus gibt immer wieder gute Ansätze hier wo man eventuell doch ein paar EURO zusätzlich erhalten kann.

Wär kann dazu etwas berichten und kennt sich damit aus.
LG Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Wolle!
Es bezieht sich auf das OEG- Opferentschädigungsgesetz. Wenn eine Straftat zu gesundheitlichen Folgen führt und der GdS ab 30 liegt, gibt es diesen Betrag. Wenn man dann in 100 Jahren das rechtlich durchgesetzt hat.
Wie lange hast du gebraucht, Marcela?
Mein Antrag läuft seit 2 Jahren.
Liebe Grüße
 
Hallo zusammen,

die Tabelle nach Bundesversorgungsgesetz gilt für diejenigen, denen ein Anspruch anerkannt wurde auf eine Grundrente nach OEG und auch für diejenigen Beamten, denen nach einem Dienstunfall ein GdS von mindestens 25 anerkannt wurde.

@ Wolle
Bei Arbeitsunfällen wird die Höhe der MdE beurteilt, beim Dienstunfall eines Beamten die Höhe des GdS.
Z. B. bekommt man bei einem GdS von 30 zurzeit 132€, ab Juli 138€, was (bei Beamten) der Ausgleich für die Mehraufwendungen sein soll, die unfallbedingt entstehen.
Nach OEG heißt es Grundrente, bei Beamten mit Dienstunfall heißt es Unfallausgleich.

Liebe Grüße @ all
HWS-Schaden
 
Hallo Hella,
hallo HWS-Schaden,

vielen Dank für die Aufklärung jetzt ist auch mir was OEG heißt klar.

LG Wolle
 
Echt? Das wusste ich gar nicht, dass Beamte da generell nach Dienstunfällen was bekommen. Ich mein, klar gibt es diese Mehrkosten. Allerdings haben die doch alle. Und finanziell ist jeder am Rand des Wahnsinns nach einem Unfall. Das OEG ist ja sozusagen eine Art Entschädigung, weil Vater Staat nicht verhindert hat, dass eine Straftat passiert. Bei Dienstunfällen könnte man sagen, weil der Staat als Arbeitgeber es nicht verhindert hat im weitesten Sinne. Aber dann muss es eigentlich für alle Arbeitsunfälle gelten. Finde ich. Denn es ist ja unlogisch, warum ein Angestellter im öffentlichen Dienst mit gleichem Arbeitgeber da keine Ansprüche hat. Oder ein anderer Arbeitnehmer. Also geht mir da gerade durch den Kopf. Aber was ist schon logisch oder gar gerecht? Da leiden wir alle gleichermaßen drunter. Jeder hat irgendwo ne Position, die doof ist, sonst wären wir nicht hier. Drücke daher heute alle.
Auf einen gewitterfreien Tag für alle!
 
Na ja, ...
Ein Beamter bekommt mit GdS nicht einen Teil seines Jahresarbeitsverdiensts, sondern eben den Unfallausgleich und nicht generell, sondern nur, wenn GdS mindestens 25 ist (25 wird dann aufgerundet auf 30, also eigentl. wenn GdS mindestens 30 ist).
Zusätzliche Ansprüche, z. B. auf Persönliches Budget oder Haushaltshilfe hat ein Beamter nicht, denn: für unfallbedingte Mehraufwendungen dient der Unfallausgleich.

Ein Arbeitnehmer bekommt ab MdE 20 den entsprechenden Teil seines JAVerdiensts als Verletztenrente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe. Das ist ja auch ätzend. Wovon lebt denn dann ein Beamter so lange? Soll er gespart haben? Den Stress braucht man dann auch noch, wenn es einen erwischt hat. Da hatte ich es fast gut. Muss ich mal so sagen.
Haushaltshilfe und so etwas geht eher bei privater Unfallversicherung und Haftpflicht. Als normaler BG-Fall hab ich das nicht. Vielleicht gibt es das bei chirurgischen Diagnosen. In meinem Fall hat das niemanden interessiert, wie ich das mache. Den Ellenbogenbruch haben Sie anerkannt und KG geht zu Lasten der BG, aber die Haushaltshilfe hat meine KK gesponsert, weil ich allein nichts machen konnte, nicht mal anziehen und die BG sich null dafür interessiert hat. Ich hatte Verletztengeld, immerhin, das ist ja dann fast Luxus, wenn Beamte nicht mal 150 Euro haben. Momentan bekomme ich gar nichts. Weil das VG eingestellt ist, das Gutachten für Verletztenrente aber gerade war. Jetzt zahlt das Arbeitsamt in Nahtlosigkeit. Mein OEG- Kram läuft im Hintergrund. Da tat sich bis auf ein Schreiben, dass es anerkannt ist, nichts. Das dauert. Hab da mal angerufen. Ganz freundlich. Aber daaaaaauert.
 
Hallo hella,
es führt zu weit und ist zu umfangreich, die Unterschiede zu erklären, wie es nach einem Arbeitunfall für Arbeitnehmer und nach einem Dienstunfall für Beamte geregelt ist.

Jemand mit MdE bzw. GdS ist ja nicht unbedingt komplett raus aus dem Beruf, hat also evtl. neben der Verletztenrente bzw. dem Unfallausgleich noch ein Einkommen.
Ist es nicht mehr möglich, in seinem Beruf zu arbeiten, dann wird beim Beamten geprüft, ob er noch auf anderem Posten "amtsangemessen" Dienst tun kann. Wenn nicht, dann wird man "zur Ruhe gesetzt" und erhält Versorgungsbezüge, deren Höhe dann 1. davon abhängt, ob der Dienstunfall als Ursache der Dienstunfähigkeit anerkannt wird und 2. davon, wie lange man im Dienst war und ob in Voll- oder Teilzeit (ruhegehaltsfähige Zeiten).

Die Schwierigkeiten der Anerkennung der gesundheitlichen Schäden als Unfallfolge und der Anerkennung eines GdS sind aber vergleichbar mit denen, die ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall hat.

Dass du gegenüber der BG keinen Anspruch auf ein Persönliches Budget hast (zB für Haushaltshilfe), stimmt m.W. nicht, auch wenn die KK die Kosten bei dir übernommen hat. Evtl. lässt sich die Frage in einem gesonderten Thread klären. http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/pers_budget.pdf

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, wo hast du das denn her Wahnsinn!
Ja vielleicht neuer tread. Das interessiert bestimmt ganz viele und viele werden das nicht wissen.
Ohhhh mein Fahrproblem ließe sich lösen und und und
Ich hatte keine Ahnung!
 
Hallo, Wolle!
Es bezieht sich auf das OEG- Opferentschädigungsgesetz. Wenn eine Straftat zu gesundheitlichen Folgen führt und der GdS ab 30 liegt, gibt es diesen Betrag. Wenn man dann in 100 Jahren das rechtlich durchgesetzt hat.
Wie lange hast du gebraucht, Marcela?
Mein Antrag läuft seit 2 Jahren.
Liebe Grüße

Hallo Hella,

bei mir waren es nicht ganz 10 Jahre,...

Ganz viel Kraft für dein weiteres Verfahren.

Grüße
Marcela
 
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