uschreider
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 7 Juni 2009
- Beiträge
- 1,029
Hallo liebe Leidensgenossen/innen,
habe heute meinen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten:
20% Funktionsbehinderung der Wirbelsäule nach Wirbelbrüchen, chronisches Schmerzsyndrom.
Nicht berücksichtig werden konnte: PSTB, Polyneuropathie und ausheilende Frakturen.
Weiß zwar nicht, ob ich richtig liege, aber mir kommt es ein bisschen wenig vor.
Meine Verletzungen waren - wie ich schon mal geschrieben hatte - foglende:
Offene Nasenbeinfraktur
Doppelseitige Rippenserienfrakturen
Kniespitzenfraktur
LWK 2-4 Deckplattenfraktur ohne Hinterkantenbeteiligung
Gelenkausriss des kl. Zehes
PTSB.
Ich hatte den Antrag beim Versorgungsamt über den VDK abgewickelt. Was ich allerdings nicht wusste, dass es bei dem GdB nicht darum geht, was man für Verletzungen hat, sondern, was man nicht mehr machen kann. Die Dame von dem VDK hatte mir dies auch nicht gesagt. So wurden nur die Verletzungen notiert, aber nicht die Einschränkungen.
Seht ihr es auch so, dass ich Widerspruch einlegen sollte?
Meine Einschränkungen sind immer noch ganz massive Schmerzen beim Sitzen - länger als ca. 1/2-1 Stunde geht nicht. Beim Laufen kann ich nach ca. 1/2 Stunde linksseitig nicht mehr auftreten. Meinen linken Arm kann nicht nicht mehr komplett bewegen, Bücken ist kaum möglich, was gerade im Haushalt viele Schwierigkeiten mit sich bringt. Dazu kommt auch immer noch die Angst vor Menschenmenge, Probleme mit dem Autofahren usw.
LT BG-Klinik ist eine Wiederaufnahme meiner beruflichen Tätigkeit am PC-Arbeitsplatz sehr unwarscheinlich. Hat dies auch etwas mit der GdB des Versorungsamtes zu tun?
Vielleicht hat ja jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele liebe Grüßlein
Würmlie
habe heute meinen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten:
20% Funktionsbehinderung der Wirbelsäule nach Wirbelbrüchen, chronisches Schmerzsyndrom.
Nicht berücksichtig werden konnte: PSTB, Polyneuropathie und ausheilende Frakturen.
Weiß zwar nicht, ob ich richtig liege, aber mir kommt es ein bisschen wenig vor.
Meine Verletzungen waren - wie ich schon mal geschrieben hatte - foglende:
Offene Nasenbeinfraktur
Doppelseitige Rippenserienfrakturen
Kniespitzenfraktur
LWK 2-4 Deckplattenfraktur ohne Hinterkantenbeteiligung
Gelenkausriss des kl. Zehes
PTSB.
Ich hatte den Antrag beim Versorgungsamt über den VDK abgewickelt. Was ich allerdings nicht wusste, dass es bei dem GdB nicht darum geht, was man für Verletzungen hat, sondern, was man nicht mehr machen kann. Die Dame von dem VDK hatte mir dies auch nicht gesagt. So wurden nur die Verletzungen notiert, aber nicht die Einschränkungen.
Seht ihr es auch so, dass ich Widerspruch einlegen sollte?
Meine Einschränkungen sind immer noch ganz massive Schmerzen beim Sitzen - länger als ca. 1/2-1 Stunde geht nicht. Beim Laufen kann ich nach ca. 1/2 Stunde linksseitig nicht mehr auftreten. Meinen linken Arm kann nicht nicht mehr komplett bewegen, Bücken ist kaum möglich, was gerade im Haushalt viele Schwierigkeiten mit sich bringt. Dazu kommt auch immer noch die Angst vor Menschenmenge, Probleme mit dem Autofahren usw.
LT BG-Klinik ist eine Wiederaufnahme meiner beruflichen Tätigkeit am PC-Arbeitsplatz sehr unwarscheinlich. Hat dies auch etwas mit der GdB des Versorungsamtes zu tun?
Vielleicht hat ja jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele liebe Grüßlein
Würmlie