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Hat jemand von euch zu einem Beschluss gemäß §110 a SGG Beschwerde eingelegt und musste danach Stellungnahme abgeben?

Hallo @Eckerin,
es ist schon erschreckend, für wie dumm Du uns hälst.Da schreibst Du am 5.3.2024:
Ich habe heute einen Brief vom LSG bekommen dass mein Antrag nach § 110 a SGG abgelehnt wurde, weil das Gericht gerne alle Zeugen persönlich sehen mochte.

Du bekommst den Hinweis, dass gegen den Beschluss nur die sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung rechtlich möglich ist.

Nachdem die Frist nach SGG abgelaufen ist , schreibst Du in einem Beitrag vom 18.3.2024:

Hallo Leute,
heute hat mein Anwalt geschrieben, dass ich eine Stellungnahme abgeben soll. Was schreibt man?
LG Eckerin
zwei Tage später kommt dann:
Hallo Leute,
Ich muss dazu etwas schreiben. Das Gericht hat die Stellungnahme von meinem Anwalt verlangt und der hat mir den schwarzen Peter weiter gereicht. Das so etwas niemanden außer mir noch nicht passiert ist, kann ich mir nicht vorstellen. Kann es sein, dass sich keiner traut mir zu antworten?
LG Eckerin

Und den heutigen Beitrag kann man auch lesen:

Hallo Seenixe,
ich soll eine Stellungnahme schreiben und keine sofortige Beschwerde. Ich denke, dass ich das gesagt habe. Der Vorschlag von beutlers mit dem roten Teppich war doch prima. Er sollte nur weiter durchdacht werden.
Mein Anwalt war schon 1. Sieger vor dem BSG. Das Urteil habe ich bei juris gelesen. Seine Argumentation war sehr pfiffig.
LG Eckerin

Der Anwalt war schon 1.Sieger vor dem BSG..... Wow, er hat also schon mal beim BSG gewonnen, oder was soll mir das sagen?
Wenn Du den Vorschlag von beutlers gut findest, dann bemühe Dich und schreibe Deine Stellungnahme. Was zahlt Dir eigentlich der Anwalt dafür, dass Du angeblich seine Aufgaben erledigst?
Allerdings: Du scheinst nicht die geringsten Ahnung vom Verfahrensrecht im Sozialgerichtsverfahren zu haben, aber schreibe nur Deine Stellungnahme... Uns hast Du jetzt genug damit beschäftigt.

Ich finde es reicht jetzt wirklich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo KS 1973,
danke für deinen hilfreichen Beitrag. Ich habe ihn an meinen RA gesendet. Vielleicht kann er etwas Gutes daraus machen.
LG Eckerin
 
Hallo Leute,
heute kam der Beitrag meiner Beklagten Behörde. Sie sollte wie ich eine Stellungnahme zum Thema Videokonferenz als Erörterungstermin abgeben. Die Behörde hat nichts dagegen sondern lässt das Gericht entscheiden.
 
Heute hat mein Anwalt seine Stellungnahme abgeschickt.
 
Hallo Leute,
mein Antrag hat eine Videokonferenz wurde abgeschmettert. Ich denke , dass es auch Leidensgenossen bei ich gibt. Der Richter will einen persönlichen Eindruck von mir als Klägerin haben. Dabei habe ich ihm 2016 in einem Erörterungstermi8n persönlich gegenübergestanden.
LG Eckerin
 
Dabei habe ich ihm 2016 in einem Erörterungstermi8n persönlich gegenübergestanden.
Hallo Eckerin,
Danke für Deine nette Information. Da sind wir alle von ausgegangen, dass es so kommt.
Allerdings frage ich mich, ob Du ernsthaft meinst, dass der Richter von 2016 ( wir haben 2024 also 8 Jahre später ) noch einen persönlichen EIndruck von Dir haben soll.
Gruß Ulrich
 
Auf der Plus-Seite könnte man verbuchen, dass Eckerin mal den Spieß umdreht, mit ihrer Verzögerungs- und Vermeidungs"taktik".

Im Soll steht aber ein jahrelanges Blockieren von Ressourcen.

Für was auch immer, ich blicke da jedenfalls nicht durch.
 
Liebe @Eckerin ,
vielleicht möchte sich der Richter selbst einen Eindruck darüber verschaffen, welche Veränderungen es in den Jahren seit 2016 gegeben hat.

Wenn es Verschlechterungen Deiner gesundheitlichen Situation gegeben hat und er kann dies selbst sehen, dann kann dies für Dich doch positiv ausfallen.

Soweit ich mich erinnern kann, ist das Ziel des Verfahrens die Bewilligung einer höheren Rente wegen eines Unfalls.

Es ist sicherlich im Interesse aller Beteiligten, wenn der Prozeß mit einem Urteil, das zu Deinen Gunsten ausfällt und rechtskräftig ist zu Ende geht.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo KS1973,
du gibst mir Hoffnung. danke.
Hallo Ulli, ich glaube nicht an das schlechte Gedächtnis von Leuten. Schließlich war ich bei dem Erörterungstermin von 2016 dabei und mein Sohn auch. Wir beide können uns noch sehr gut erinnern.
LG Eckerin
 
Hallo Ulli, ich glaube nicht an das schlechte Gedächtnis von Leuten. Schließlich war ich bei dem Erörterungstermin von 2016 dabei und mein Sohn auch. Wir beide können uns noch sehr gut erinnern.
Hallo Eckerin,
echt jetzt ?
Der Richter sieht in den 8 Jahren tausend Leute, kann sich 100 %ig nicht mehr an Dich erinnern.
Gruß Uli
 
hallo Eckerin,

ich glaube nicht an das schlechte Gedächtnis von Leuten. Schließlich war ich bei dem Erörterungstermin von 2016 dabei und mein Sohn auch.

sorry, wenn ich es so ausdrücke, aber das ist reichlich naiv. für dich ist es ein einmaliges ereignis gewesen, dazu hing einiges davon ab. ich hatte zahlreiche gerichtstermine beruflicher art, und auch da kam es nach 3-4 jahren schon einmal vor (ich erinnere mich besonders an einen), dass ich nicht mehr auch nur einen blassen schimmer von der sache überhaupt hatte. also sieh das anliegen nicht so negativ.


gruss

Sekundant
 
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