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Hilfe, BG streicht Verletztengeld !

derMeister

Mitglied
Registriert seit
5 Sep. 2009
Beiträge
62
Ort
Berlin
Hallo,

ich habe bis jetzt Verletztengeld erhalten. Jetzt kam vor zwei Wochen ein Brief das die BG das Geld nach Ablauf der 78 Wochen und da Sie davon ausgehen das es keine Heilung gibt, das VG zum 27.2. einstellen werden.

Zu diesem Brief sollte ich Stellung nehmen, es wurde aber gleich Vermerkt das es nur eine Stellungnahme und kein Wiederspruch sei, weil ich erste den Bescheid von der BG abwarten solle.

Habe geschrieben das mein Psychater und meine Psychotherapeutin davon ausgehen das es wieder wird mit mir, das es aber noch dauern wird.

Die BG teilte meiner Psychotherapeutin mit das in meinem Fall durch eine Psychaterin der BG nach Aktenlage entschieden wurde.
Es wurde noch nicht einmal ein Bericht meines Psychaters angefordert !

Hatte dann mit meinem Sachbearbeiter auf dessen email hin, Gestern einen Termin in den Räumen der BG.

Dort wurde mir erklärt das halt eine Psychaterin die viel Ahnung hätte und fast immer richtig läge bei dem was sie tut entschieden hätte das es mit mir nicht mehr wird.

Es werde jetzt aber trotzdem noch ein Gutachten angefertigt um den Prozentsatz zu ermitteln falls die BG etwas an Rente zahlen müsse, das werde aber nur sehr sehr wenig sein meinte der BG Mensch.

Man habe jetzt (erst) die Akten der Polizei zum Überfall, vom Krankenhaus und meiner letzten Krankenkassen angefordert um zu gucken wie weit die BG zuständig sei und überhaupt zahlen müsse.

Ich solle zum Arbeitsamt gehen und würde ALG1 bekommen und die BG würde mich weiterhin unterstützen einen neuen Job den ich schaffen könnte zu finden und auch evtl als Anreiz für den neuen Arbeitgeber 6 Monate mein Gehalt übernehmen. Auch evtl Fortbildungen würden sie übernehmen, jedoch keine Umschulung.
Die Psychologische Betreuung allerdings würde eingestellt, da man hier endlich ein Ende finden müsse und die Psychos sich nicht ewig ausmehren können. SO der BG Mensch.

Ich habe am Do Termin beim Anwalt und will mal sehen was der sagt, aber mir geht es richtig schlecht mit der ganzen Situation und wollte mir deshlab schon mal vorab Eure Meinungen einholen.

Deshalb hier ein paar Fragen:

1. Ist das rechtens das mir die BG den Bescheid der Einstellung am 23.2. zustellt und dann gleich zum 27.2. das Verletztengeld sperrt ?

2. Wenn ich ALG1 beantrage, welches Interesse sollte die BG dann noch daran haben mich zu vermitteln ?

3. Ich würde ja auch in HartzV rutschen wenn ich nicht innerhalb eines Jahres wieder Arbeitsfähig oder vermittelt werden würde, und dann ?

Ich bin etwas hilf und ratlos und freue mich über jeden von euch der sein Wissen mit mir teilt !

Wie soll man sich da über kleine Fortschritte bei der Therapie freuen können und lernen wenn man sich mit solchen Dingen beschäftigen muß die einem den ganzen Kopf so voll machen.
Es ist so schon alles schwierig genug und dann jetzt das auch noch !
 
Da ich mich im Moment nicht Arbeitsfähig sehe, auf Grund von Ängsten vor DUnkelheit, engen Räumen, offentlichen Verkehrsmitteln, also überhaupt vor Enge und seit dem Überfall noch immer unter starken Kopfschmerzen leide, habe ich da nicht die Möglichkeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, bzw zu bekommen ?

Wie verhalte ich mich jetzt nur am besten ?
 
Hallo der Meister
aus deinen Zeilen lese ich das du Opfer eines Überfalls wurdest, bei deinen BG Problemen kann ich dir leider nicht helfen da ich damit keine Erfahrung gemacht habe.
Opfer von Überfällen bekommen hier https://www.weisser-ring.de/internet/opferhilfe/index.html sehr gute Hilfe gerade wegen deiner finanziellen Sorgen und auch wegen dem ganzen Behördenkram können die dir bestimmt helfen, du musst rechts nur deine Postleitzahl eingeben um einen Ansprechpartner vor Ort für dich zu finden. Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben.
Wünsche dir weiterhin gute Besserung und das es dir bald wieder besser geht.
lG
Petra61
 
Hallo Meister,

ich bin nicht wirklich mit Deinem Fall sehr betraut - aber mein Bauch sagt mir, da läuft sehr viel schief bei Dir und Du tust sehr gut daran, Deinen RA zu besuchen.

Wenn Du hier die Suchfunktion benutzt, die 78 Wochen für VG gibt es nicht, nur bei der KK!

Dort wurde mir erklärt das halt eine Psychaterin die viel Ahnung hätte und fast immer richtig läge bei dem was sie tut entschieden hätte das es mit mir nicht mehr wird.

Das stinkt hier, ist das nun ein GA was die Psychaterin angefertigt hat oder eine beratungsärztl. Stellungnahme? Wußtest Du davon?

Es werde jetzt aber trotzdem noch ein Gutachten angefertigt um den Prozentsatz zu ermitteln falls die BG etwas an Rente zahlen müsse, das werde aber nur sehr sehr wenig sein meinte der BG Mensch.

Denk dran § 200 = 3 Gutachter zur Auswahl - Du solltest aber einen von Dir ausgesuchten benennen.


Man habe jetzt (erst) die Akten der Polizei zum Überfall, vom Krankenhaus und meiner letzten Krankenkassen angefordert um zu gucken wie weit die BG zuständig sei und überhaupt zahlen müsse.

Hallo - wieso übernimmt die BG alle Kosten und will jetzt prüfen ob Du ein BG-Fall bist? Unterbinde sofort auch bei Deiner letzten und jetzigen KK
die Datenweitergabe an die BG!
Wir kennen ja die Aktionen der BG, eine Mandelentzündung in der Kindheit ist dann die Ursache für Deine jetzigen Probleme.... :D

Ebenso ist es ein Wiederspruch in sich, dass die BG keine Umschulung finanzieren will, aber Deinem neuen AG 6 Monate Dein Gehalt bezahlen will.

Z. Zt. müsstest Du doch noch obwohl AU geschrieben im Arbeitsverhältnis stehen. Also, warum sollst Du Dich beim AA arbeitslos melden?

Ich würde sagen, bei Dir stinkt einiges zum Himmel und aufgrund dieser kurzfristigen und vielen Aktivitäten seitens der BG solltest Du auch zügig handeln.

Wünsche Dir viel Erfolg.

Viele Grüße

Kasandra
 
Das ein Gutachten nach Aktenlage angefertigt wurde, davon wußte ich nichts und habe das auch erst durch meine Psychotherapeutin erfahren.

Mir wurde von der BG zugesagt das mir 3 Gutachter genannt werden von der BG, ich mir aber selber einen suchen dürfe.
Will meinen Psychater, der auch die Auszahlungsscheine ausfüllt, fragen ob er das Gutachten machen kann und will.

Bin bis jetzt noch krankgeschrieben, das wäre aber aufgehoben sobald die BG das Verletztengeld einstellt, so sagte es der BG Mensch. Kann mir das aber nicht vorstellen da ich ja noch weiterhin AU bin und auch nicht absehen kann wann ich wieder arbeiten gehen könnte.

Die Genehmigung der Einsicht meiner Akten habe ich erst vor kurzem und auf Zuraten meines Anwaltes erteilt. Er sprach hier von Mithilfepflicht, der ich nachkommen müsse.

Die BG will nur Prüfen ob und wenn in welcher höhe sie eine Rente zahlen muß. Da ich aber im Moment werder den Weg zur Arbeit zurück legen, noch mich in dunkelheit bewegen oder die Enge und Nähe Anderer ertragen kann sehe ich mich im Moment als Erwerbsunfähig.

Das mit dem Arbeitsamt schmeckt mir auch nicht, habe auch Angst das wenn ich da irgendwas beantrage die BG dann fein raus und nicht mehr für mich zuständig ist.
 
Hallole

hm, also, wenn noch Aussicht auf Besserung deines Gesundheitszustandes besteht, darf die BG das Verletztengeld auch nach 78 Wochen nicht einstellen. Damit muss aber gesichert sein, dass es auch wirklich ein BG-Fall ist.

Sollte dem nicht so sein, dann wäre die Krankenkasse für dich zuständig und die Aussteuerung nach 78 Wochen leider korrekt.

Was den Weg zur Arge betrifft, da möchte ich dir mal ein wenig die Angst nehmen:
Wenn du ausgesteuert wirst, dann musst du dich arbeitslos melden nach § 125 - Nahtlosigkeitsgesetzt.

Da heißt, du bekommst zuerst ALG 1 nach § 117, bis der med. Dienst von der Arge über dein Leistungsvermögen entschieden hat.

Sollte der med. Dienst zu der Auffassung kommen, dass du täglich nur unter 3 Std. arbeiten kannst, wird dein ALG 1 von § 117 auf § 125 umgestellt und du wirst aufgefordert, die Rente zu beantragen.

Dieser § 125 besagt somit, dass du zwar ALG bekommst, aber eben nicht vermittelbar bist, bis über eine Rente entschieden wird.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Meister,

als erstes solltest Du mal mit Deinem RA Akteneinsicht in die BG-Akte nehmen.

Weiterhin stehe ich dazu, dass Du bei Deinen Krankenkassen (letzte & aktuelle) sofort die Auskunftspflicht unterbindest. Die dort dokumentierten Erkrankungen & Diagnosen haben nichts mit dem Überfall auf Dich zu tun.
Nur wird die BG versuchen aus irgendeiner Diagnose Dir einen Strick zu drehen.

Liegt Deiner Psychologin das "hinter Deinem Rücken" gemachte Gutachten vor? Liegt es Dir vor?

Was sagt Deine Psychologin bzgl. Deiner Therapie und zukünftigen Therapieerfolgen? Wie ist die Prognose?

Andererseits lieber Meister, und ich möchte Dir jetzt nicht auf den Fuß treten oder Dir selber zu nahe, da ich nicht im Detail weiß was Dir passiert ist, versuche selber an Dir zu arbeiten.

Ich spreche aus eigener Erfahrung und auch von dem Erlebnis was viele hier hatten, einen unverschuldeten sehr schweren Autounfall auf dem Weg zur Arbeit.

Wir / Ich mussten auch wieder hinter das Lenkrad, weil gerade wenn man ländlich wohnt sonst keine Chance besteht seinen Arbeitsplatz & Ärzte zu erreichen. Wie den Einkauf realisieren?

Ich möchte damit sagen, es gibt Dinge im Leben da muss man, wie man so schön sagt "durch". Also, traue Dich, laß Dich von Deiner Psychologin auch an die Hand nehmen. Macht mal Spaziergänge, rede dann über Deine Gefühle und Empfindungen.

Mir stand leider niemand zur Seite, ich musste wieder hinter das Lenkrad. Leider hat sich auch niemand für mein Seelenleben interessiert.....

Bei mir ist noch nichts aufgearbeitet, ich funktioniere halt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Uschreider,

das ALG1 bekommt der Meister dann aber auch nur solange er noch Anspruch darauf hat.

Sollte nach Ablauf des ALG1 noch keine EM-Rente durch sein, dann kommt ALG2.

Umschulung würde ja auch nichts bringen, erst muß die Angst besiegt werden.

Hallo Meister,
es gibt doch Angsttherapieren, also Therapien gegen Angststörungen und Panik. Hast Du es damit mal versucht.
So kann doch Dein Leben nicht weiter gehen.
Selbst wenn Du eine EM-Rente bekommst....wie soll es weiter gehen? Dann kommst Du ja überhaupt nicht mehr raus.
Du mußt unbedingt etwas unternehmen.

Gibt es für Deine Kopfschmerzen eine Ursache? Also einen bleibenden Schaden?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo derMeister,

wie kann die BG dein Verletztengeld nach Aktenlage einstellen, wenn deine behandelnde Psychotherapeutin davon ausgeht, dass du wieder arbeitsfähig wirst? Da hat man doch ganz offensichtlich mal wieder den "beratenden Arzt" vorgeschoben?

Hat dir dein Arbeitgeber überhaupt gekündigt, damit du auf Anraten des BG´lers, überhaupt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen kannst? In vielen Fällen ist dieses nämlich nicht der Fall.
Dieses scheint die neuste Masche der BG zu sein, Versicherte ans Arbeitsamt abzuschieben. Danach heißt es von der BG ganz einfach: "Wieso wollen sie nun auch noch Verletztengeld? Sie bekommen doch ALG". Und da man von irgendetwas leben muss, bleibt das Arbeitsamt als letztes Glied der Kette. Die BG wird dann so schnell keinen Finger mehr für dich krumm machen.

Solange davon auszugehen ist, dass du wieder arbeitsfähig wirst, hat die BG dir Verletztengeld zu zahlen. Nur die Krankenkassen dürfen und müssen das Krankengeld nach der 78. Woche einstellen. Die BG´s versuchen dieses immer wieder. Haben aber keine rechtliche Grundlage.

Suche dir daher einen guten Anwalt, welcher sich mit Sozialrecht auskennt. Über diesen kannst du beim Sozialgericht dann auch ggf. eine einstweilige Verfügung erwirken, um dein Verletztengeld weiter zu beziehen. Hierbei entscheidet das Sozialgericht kurzfristig, ob du das Verletztengeld vorläufig weiter erhältst (Eilverfahren).

Vielleicht versucht dein Anwalt dann auch, dass der "beratende Arzt" der BG eine Eidesstattliche Erklärung abgibt, in welcher er angibt, dass er nach Aktenlage entschieden habe. Wäre interessant, ob er die abgibt...

Ich kann mir gut vorstellen, dass dich solche Schwierigkeiten in deinen Fortschritten wieder zurück werfen. Einen Überfall muss man erst einmal verarbeiten.

Alles Gute

Derosa
 
Danke ! OEG ?

Danke euch Allen für Eure Hilfe !

Mir ist aber noch etwas eingefallen. Ich hatte damals gleich einen Antrag nach dem OEG gestellt welcher mit der Begründung das ich keine Zeugen hätte abgelehnt wurde. Habe damals mit dem weißen Ring gesprochen und Wiederspruch eingelegt. Darauf hin sollte ein Gutachten über mich erstellt werden. Meine Psychotherapeutin meinte aber damals zu mir das dass ungünstig sei ein Gutachten zu erstellen wärend einer laufenden Psychotherapie. Habe denen das also so geschrieben und gebeten zu warten.
Man bestätigte mir meine Bitte, fragte jetzt neulich mal nach ob die Psycho noch laufe und wer meine Therapeutin sei. Das habe ich denen geschrieben und seit dem nichts mehr gehört.

Ich muß gestehen das ich gar nicht so richtig weiß was mir das OEG bringt und ob es sinnvoll ist nun doch "zwischendurch" ein GA machen zu lassen oder nicht ?

Erbitte da Eure Hilfe !

Danke
 
Hallo,

der weiße Ring hilft speziell Kriminalitätsopfern.

Wenn du dich an die gewandt hast, möchten diese natürlich einen Nachweis über tatsächlich endstandene körperliche und psychische Verletzungen erhalten, um aktiv zu werden.

Daher spricht in meinen Augen nichts dagegen, wenn deine behandelnden Therapeuten und Ärzte einen Bericht über deine überfallbedingten Probleme an den weißen Ring schicken.

https://www.weisser-ring.de/interne...raumatologische-erstberatung/index.html#c7030

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo derMeister, ich war auch Opfer eines Überfalls ohne Zeugen (bis auf die Polizei, welche mich gefunden und befreit hat). Soweit es mir erklärt wurde, hat jeder der Oper einer Straftat war Anspruch darauf. Hierbei handelt es sich um eine Entschädigung, Schmerzensgeld etc. Es kann wohl auch eine geringe Rentenzahlung erfolgen. Eh das Opferentschädigungsgesetz greift muß der Täter gefasst sein oder das Verfahren einge-
stellt. Wenn man sich, wie ich mit der BG und allen rumschlägt, kann das dauern. Da die
BG einen Bericht bzw. ein Gutachten an das Amt für Versorgung und Soziales schickt, wonach über die Höhe der Opferentschädigung entschieden wird.

Lieben Gruß
 
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