sorry, wenn ich widerspreche.
im grunde bleibt bei verzicht auf ladung nur die möglichkeit, dass ein ergebnis faktisch feststeht - positiv oder negativ. und genau das weiss man in aller regel vorher nicht. was am ende bleibt, ist die nachricht des RA und die übliche begründung, die stimmen mag oder auch nicht. jedenfalls lässt sie einen in ungewissheit, ob auch alles korrekt vorgebracht und berücksichtigt wurde.
ist man fachlich etwas vertraut und merkt, wenn es in die falsche richtung geht, hat man bei anwesenheit zumindest die möglichkeit, selbst vorzubringen. auch ignoriertes vorbringen stellt man nur bei anwesenheit fest.
ist man nicht vertraut, besteht zumindest die möglichkeit, das wesentliche zu notieren und so später bei nichtberücksichtigem vorbringen zu rügen.
in beiden fällen empfiehlt sich aber dringend, den velauf, die vorgebrachten punkte, die reaktionen und antworten und auch das protokollierte (es wird ja regelmässig zum diktat des richters unterbrochen) mitzuschreiben.
es empfiehlt sich auch, vorher die nötigen punkte (am besten mit dem RA besprochenen) übersichtlich zu notieren, angesprochenes und geklärtes mit den eigenen notizen abzuhaken, und offenes unbedingt zur not selbst (und auch selbstbewusst mit drängen auf antwort und klärung!) vorzubringen.
hier auch lieber mal unbeliebt gemacht, denn wenn es ungern gehört wird, kann es nur einen grund geben.
gruss
Sekundant