Hallo,
bekommt hier jemand OEG nach § 10a?
§ 10a Härteregelung
(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie
allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind (GdS = 50 % o. höher) und
(2) bedürftig sind und
(3) im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Vielen Dank, gerne auch per PN.
Grüße
Marcela
bekommt hier jemand OEG nach § 10a?
§ 10a Härteregelung
(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie
allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind (GdS = 50 % o. höher) und
(2) bedürftig sind und
(3) im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Vielen Dank, gerne auch per PN.
Grüße
Marcela