Teddy
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hallo spezialagent,
vielleicht zur Info wie es bei mir war.
Dienstunfall 12/1999 - anhaltend dienstunfähig - war vorher im Schuldienst A13 - mehrfache Überprüfungen durch Amtsarzt (95% der bestehender Schäden nur durch den Dienstunfall), sowie Rehas und diverse Gutachten. Gehalt weitergezahlt + Unfallfürsorge ca 100€ -
August 2002 Ankündigung der zur Ruhesetzung nur aus gesundheitlichen Gründen -
Dez 2002 zur Ruhesetzung mit 41% (7,2 Abschläge wegen vorzeitiger zur Ruhesetzung von erreichten 48% Ansprüchen). Widerspruch der Berechung, weil die Unfallfolgen bei der Versetzung in den Ruhestand nicht berücksicht worden waren.
2004 Aberkennung Unfallfürsorge (nach Gutachten Stevens TÜ) - Widerspruch - Ablehnung - Klage auf Unfallruhegehalt und Unfallfürsorge -
2005 Klage abgewiesen - 13 Monate nach meinem Widerspruch
2006 Antrag auf Berufung beim VGH Mannheim- Antwort dauerte weitere 13 Monate
2007 Angenommen, Gutachten - 2008 lag Gutachten vor - wieder 13 Monate später
2009 VGH Urteil: Dienstunfall hat zur mehr als 25% MDE geführt, war wesentlich für Dienstunfähigkeit. Unfallruhegehalt anerkannt
Ruhegehalt: statt der bis dahin mir ausgezahlten 41% sollten mir mindestens 66% zustehen -
Die genaue Berechung lautete dann sogar 68%. Während der aktiven Zeit hatte ich mir 48% erarbeitet und durch die Anerkennung der Folgen des Dienstunfalls musste +20% auf 68% erhöht werden und der Abschlag wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand fiel weg. Das gilt hier in Baden-Württemberg. Die Nachzahlung für die Zeit von 2002 bis 2009 erfolgte binnen eines halben Jahres. 10 Jahre nach dem Crash!
Gruß Teddy
vielleicht zur Info wie es bei mir war.
Dienstunfall 12/1999 - anhaltend dienstunfähig - war vorher im Schuldienst A13 - mehrfache Überprüfungen durch Amtsarzt (95% der bestehender Schäden nur durch den Dienstunfall), sowie Rehas und diverse Gutachten. Gehalt weitergezahlt + Unfallfürsorge ca 100€ -
August 2002 Ankündigung der zur Ruhesetzung nur aus gesundheitlichen Gründen -
Dez 2002 zur Ruhesetzung mit 41% (7,2 Abschläge wegen vorzeitiger zur Ruhesetzung von erreichten 48% Ansprüchen). Widerspruch der Berechung, weil die Unfallfolgen bei der Versetzung in den Ruhestand nicht berücksicht worden waren.
2004 Aberkennung Unfallfürsorge (nach Gutachten Stevens TÜ) - Widerspruch - Ablehnung - Klage auf Unfallruhegehalt und Unfallfürsorge -
2005 Klage abgewiesen - 13 Monate nach meinem Widerspruch
2006 Antrag auf Berufung beim VGH Mannheim- Antwort dauerte weitere 13 Monate
2007 Angenommen, Gutachten - 2008 lag Gutachten vor - wieder 13 Monate später
2009 VGH Urteil: Dienstunfall hat zur mehr als 25% MDE geführt, war wesentlich für Dienstunfähigkeit. Unfallruhegehalt anerkannt
Ruhegehalt: statt der bis dahin mir ausgezahlten 41% sollten mir mindestens 66% zustehen -
Die genaue Berechung lautete dann sogar 68%. Während der aktiven Zeit hatte ich mir 48% erarbeitet und durch die Anerkennung der Folgen des Dienstunfalls musste +20% auf 68% erhöht werden und der Abschlag wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand fiel weg. Das gilt hier in Baden-Württemberg. Die Nachzahlung für die Zeit von 2002 bis 2009 erfolgte binnen eines halben Jahres. 10 Jahre nach dem Crash!
Gruß Teddy