Sofern ich es richtig verstanden habe und nichts bindend ist, wäre die einzige Instanz, die etwas Bindendes festlegen kann, die letzte Gerichtsinstanz.
Hab ich es richtig kapiert?
BGs sind nichts anderes als Haftpflichtversicherungen der AG.
Was die Rolle des beratenden Arztes in der gesetzlichen Unfallversicherung angeht, bleibt folgendes festzuhalten:
Ohne die Einschaltung eines Beratungsarztes wäre eine fundierte und fachlich qualifizierte Entscheidungsfindung im Feststellungsverfahren
sowie ein optimiertes, zielführendes Heilverfahren in vielen Fällen nicht möglich.
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