Hallo und willkommen im Forum!
Nach einem Arbeitsunfall muss eine Unfallmeldung (Arbeitgeber) erfolgen.
Du machst auch Angaben, achte da auf besondere Sorgfalt.
Wenn du in einer Unfallklinik warst, dann wurde dort - in der Regel - ein Erstbericht an deine BG geschickt.
Lass dir den Bericht geben.
Ob du für weitere Behandlungen dort hingehen kannst, weiß ich nicht sicher, kann aber sein. Ob es ratsam ist, hängt davon ab, ob es eine BG-Klinik ist und wie deine Einschätzung ist, wenn du den Erstbericht gelesen hast. (Du siehst, wenn die zB bestimme Angaben nicht in Bericht aufgenommen haben.) Wenn es eine gute Klink ist, spricht vermutlich mehr für als gegen den Gang dorthin.
Auf jeden Fall muss es ein Durchgangsarzt (D-Arzt) sein, zu dem du mit unfallbedingten Gesundheitsproblemen gehst, wenn du weitere Untersuchungen oder wie in diesem Fall eine Überweisung (zum Traumatologen) benötigst.
(In den Unfallkliniken und -ambulanzen behandeln dich i.d.R. Ärzte mit D-Arztzulassung.)
Auf der Seite deiner BG müsste ein Hinweis zu finden sein auf die Liste der D-Ärzte, sonst anderswo im www. Du kannst deinen D-Arzt ohne Angabe von Gründen wechseln, was anzuraten ist, wenn du dich zB nicht ernst genommen fühlst.
Warte nicht lange, so eine posttraumatische Geschichte ist angeblich leichter behandelbar, wenn der Unfall noch nicht so lange zurückliegt.
Du hast vermutlich eine umfassende Schweigepflichtentbindung unterschrieben.
Diese kannst du widerrufen, wenn du die Angabe machst, dass du deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, indem du Unterlagen auf Anfrage beibringst - also keinen blanko Freifahrtschein vergeben!
Da du angegriffen wurdest, ist die Opferhilfe OEG Weißer Ring vielleicht interessant für dich.
Gute Besserung!
Liebe Grüße
HWS-Schaden