Liebe Jesaya,
bitte lese nochmal GENAU die folgenden Auszüge aus meinem Beitrag:
Hier sind die Grenzen ausschlaggebend!
Wie bereits beschrieben wird das gezahlte Verletztengeld als
Hinzuverdienst angesehen.
Für die Berechnung der Grenzen reichen die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre VOR der Erwerbsminderung, aber mindestens 1,5.
Die EMR lassen wir erstmal KOMPLETT außen vor.
Denn das VerletztenGELD ist KEINE VerletztenRENTE und somit kommt auch nicht NICHT die Berechnung, wenn Renten aufeinandertreffen zum tragen.
In geringer Höhe zu zahlen sind die 3/4, 1/2 und 1/4 der VOLL-Rente beim Überschreiten der Grenzen anzusehen.
Überhaupt nicht mehr gezahlt beim Überschreiten der 1/4-Grenze.
Nehmen wir mal fiktiv folgendes Szenario an:
Entgeltpunkte 1,5
VOLLE EMR bis 450,00 € Hinzuverdienst
3/4 der VOLL-Rente bis 758,63 €
1/2 der VOLL-Rente bis 1.026,38 €
1/4 der VOLL-Rente bis 1.249,50 €
ab 1.249,51 € KEINE EMR.
Nochmal zum Verständnis:
der Hinzuverdienst ist DEIN Verletztengeld.
Ich hoffe ich konnte es dir verständlich erklären.
LG
Daniel
bitte lese nochmal GENAU die folgenden Auszüge aus meinem Beitrag:
Hallo zusammen,
Nehmen wir mal an, es ist eine VOLL-EMR.
Um die VOLLE VOLL-Rente zu beziehen, darf „nur“ ein Hinzuverdienst von
450,00 Euro vorhanden sein.
Ist dies drüber (was wohl beim Verletztengeld sicher der Fall ist), geht’s zur nächsten Grenze, um 3/4 der VOLL-Rente zu beziehen.
Weiter geht’s zu ner 1/2 der VOLL-Rente bis zu 1/4 der VOLL-Rente.
Es reicht die Eingabe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre
VOR der Erwerbsminderung, aber mindestens 1,5.
Schon werden die jeweiligen Grenzen ausgerechnet und man muss sich nur
die passende raussuchen ;-).
Hier sind die Grenzen ausschlaggebend!
Wie bereits beschrieben wird das gezahlte Verletztengeld als
Hinzuverdienst angesehen.
Für die Berechnung der Grenzen reichen die Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre VOR der Erwerbsminderung, aber mindestens 1,5.
Die EMR lassen wir erstmal KOMPLETT außen vor.
Denn das VerletztenGELD ist KEINE VerletztenRENTE und somit kommt auch nicht NICHT die Berechnung, wenn Renten aufeinandertreffen zum tragen.
In geringer Höhe zu zahlen sind die 3/4, 1/2 und 1/4 der VOLL-Rente beim Überschreiten der Grenzen anzusehen.
Überhaupt nicht mehr gezahlt beim Überschreiten der 1/4-Grenze.
Nehmen wir mal fiktiv folgendes Szenario an:
Entgeltpunkte 1,5
VOLLE EMR bis 450,00 € Hinzuverdienst
3/4 der VOLL-Rente bis 758,63 €
1/2 der VOLL-Rente bis 1.026,38 €
1/4 der VOLL-Rente bis 1.249,50 €
ab 1.249,51 € KEINE EMR.
Nochmal zum Verständnis:
der Hinzuverdienst ist DEIN Verletztengeld.
Ich hoffe ich konnte es dir verständlich erklären.
LG
Daniel