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Ungleicher Kampf Geschädigte gegenüber Versicherern

Hallo,

und wie immer geht es so oder so um die Kohle €€€€€€

Die Poltik ist mit im Boot und die Lobbyisten gleich gegenüber der Straße in Berlin!

Die Richterschaft muss die positiv Urteile für die Geschädigten niedrig halten
(% Verhältnis) und wird dafür auch geschuld und immer wieder Affirmationen, ein
einfacher und wirkungsvoller Weg um an das Ziel zu kommen.

Verlogener - berechneter Staat und Justiz zum Wohle der Versicherungswirtschaft - Sozialversicherungen.

Für die Geschädigten postiv Urteile werden unter dem Teppich gehalten und nur wenige kommen an das Tageslicht.

Grüße
Siegfried21
 
Hallo allerseits,
schade finde ich, dass vorliegend ausgerechnet ein weinerlicher HWS-Patient (offenbar mit der typischen Kopfgelenksinstabilität, die in ihrer Anerkennung als Unfallfolge bekanntermaßen hoch umstritten und keinerlei Beweisen zugänglich ist) als Opfer stilisiert wird. So schade wie dies im Einzelfall für diesen Herrn sein mag, so wenig repräsentiert er die Vielzahl derer, die trotz eindeutiger Befunde um ihre Ansprüche gebracht werden. Insofern ist dieser Beitrag mit äußerster Vorsicht zu genießen und das typische Machwerk eines Privatsenders. Wer ein bißchen nachdenkt, erkennt, dass genau solche Beiträge Unfallopfern gerade nicht helfen, sondern Ressentiments schüren, die gerade nicht hilfreich sind. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

das mag ja inhaltlich alles stimmen. Aber es liegt wohl weniger am "Privatsender" als vielmehr daran, dass dort eine anschauliche Fallgeschichte gesucht wurde. Und mit deinem Post zeigst du ja genau das Dilemma:

Die Spezialisten hier erkennen genau die Verletzung, die mutmaßliche Argumentation vor Gericht und das damit verbundene Risiko. Nach außen sieht das (wahrscheinlich wohl auch für die Rechercheure) alles ganz nachvollziehbar aus. Umgekehrt gibt es Menschen mit schweren Leistungsbeeinträchtigungen aus psychischen Gründen, denen man wiederum von außen nichts ansieht - die haben dann wieder das gegenteilige Problem.

Es würde vielleicht mehr Sinn machen zu überlegen, wie man die mediale Aufmerksamkeit nutzen kann, statt sich über die Reporter zu beschweren, die das Thema endlich mal anpacken.
Eigene Erfahrungen, Fallbeispiele, Hinweise, mögliche Maßnahmen, Gesetzesvorschläge... könnte man ja alles mal da hin schicken.

Ich persönlich frage mich schon lange, ob wir unsere lieben Richter derart schlecht bezahlen, dass sie nebenbei jobben gehen müssen und dabei noch in Konflikt mit der richterlichen Unabhängigkeit kommen - wahrscheinlich ohne es selbst wahr zu nehmen.

Halb zog es ihn, halb sank er hin...
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank für deinen Post!
 
Unterhaltung mit Anwalt

Hallo @,

wie Ihr wisst, habe ich mein Büro seit letztem Jahr Mai in eine Anwaltskanzlei verlegt. Mit ihm (dem männlichen Anwalt) zusammen erstelle ich die Schadengutachten, um sie rechtssicher auch gleich für eventuelle Klagen bei Gericht zu erarbeiten.

Gestern auf der Fahrt zu unserem VE-Stammtisch (VE-Verkehrsexperten) kamen wir auf dieses hier beschriebene Dilemma zu sprechen. Und er meinte, dass innerhalb der Gerichtsverhandlung die falschen Fragen und auch die Beweisanträge mit falscher Formulierung gestellt werden, jedenfalls einige.

Dabei schloss er auch die Richter mit ein und meinte, dass es viele seiner RA-Kollegen gibt, die nicht genügend oder überhaupt nicht auf die Fehlleitung des Richters eingehen.

Ein interessanter Denkansatz, wie ich finde.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

auch ich musste schon 2 x bei Gericht nachfragen, wo denn die Fragen an den GA sind!
Antwort:"Haben Sie die nicht erhalten?"
Nein
Na dann schicken wir die ihnen, wenn sie diese benötigen!

Ich finde, dass die Fragen von Gericht an den GA überhaupt nicht zielführend sind!
Die sind völlig neutral gehalten, sodass der GA sich das schön zurecht legen kann!
Damit es nachher nicht zu einer Klageflut kommt!
Ich sage nur "Befangenheitsantrag"
 
Hallo @all,

mein Zivilrichter wollte mich sogar nach dem SGB II begutachten lassen. Aber wie gut, dass das OLG Köln da schon vor einem Jahrzehnt vorgearbeit hatte:

Das OLG Köln hat zu dieser Frage in seinem Urteil vom 05.05.1998 - 13 U 208/97 ausführt,
„Das Landgericht hat es versäumt, dem medizinischen Sachverständigen die für die haftungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Kriterien als Grundlage der Gutachtenerstattung vorzugeben. Die meisten medizinischen Gutachter sind - entsprechend dem Schwergewicht ihrer Gutachtertätigkeit - von der im Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt und mit den im Zivilrecht geltenden Kriterien nicht hinreichend vertraut. Die Notwendigkeit, den medizinischen Sachverständigen in verständlicher Weise darauf hinzuweisen, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen als im Sozialrecht gelten, ist denn auch in jüngerer Zeit verstärkt ins Blickfeld gerückt worden (z.B. Ziegert, DAR 1994, 227 ff.; Wedig, DAR 1995, 60 ff.; Lemcke, NZV 1996, 337 ff. und ders. in Anm. zu BGH, r+s 1996, 303, 306).“.

Wir müssen den Richtern nur bei der Wahrheitsfindung behilflich sein, dann klappt das auch :))

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

würde unser Zivilgericht dem sozialrechtlichen Gutachten glauben, wären wir schon glücklich!
Natürlich wäre das zu einfach ;-)

@ all, ich finde auch, dass es guter Beitrag war!
Ey, kein Ottonormalverbraucher versteht HWS- Problematik, die meisten Menschen schütteln schon bei Migräne unverständlich den Kopf!

LG
Aramis
 
Mich würde interessieren, ob @Rekobär hier persönlichen Kontakt hat.

Die Einwände von #Rehaschreck kann ich auf den ersten Blick nachvollziehen; mir ging es ähnlich. Aber das verlor sich beim zweiten mal ansehen. Und ich vermute mal, das ist der springende Punkt in den meisten GA, wenn auf oberflächliche Eindrücke mehr Wert gelegt wird, als auf praktische Erfahrung.

Man muss sich vergegenwärtigen, dass es hier ein TV-Beitrag ist, der ve3rmutlich in weiten Bereichen gesteuert ist. Dazu gehört auch, gewünschte Emotionen zu vermitteln. Das funktioniert hier n.m.A. tatsächlich nicht. Aber manchmal muss man auch anderen Erfahrungwerten folgen, die man nicht immer mit logischen Einsichten erklären kann. Meine berufliche Erfahrung sagt mir beim 2. Durchgang des Beitrags, dass der Gute einen anderen Zugang zur Verdeutlichung seiner Situation hat, der Regie gemäß aber die Emotionen 'rüberbringen sollte.

Da kann man natürlich sagen, die Darstellung ist nicht hilfreich. Aber einem offen gegenüberstehenden Arzt sollte das auffallen und im Zusammenhang mit den Befunden (und natürlich sind das Beweise! Weshalb übernimmst du #Rehaschreck die These der Unzugänglichkeit?) auffallen und einzuordnen möglich sein.
Dass die Instabilität keinen Beweisen unzugänglich wäre, fand ich bisher in keinem einzigen dazu veröffentlichten Beleg. Im Gegenteil ist gerade dies eine zwingende Indikation zu konservativer oder operativer Behandlung!


gruss

Sekundant
 
persönlicher Kontakt

Hallo Sekundant,

zum Betroffenen im Beitrag hatte ich persönlichen Kontakt, sollte ursprünglich auch für ihn arbeiten, ist dann aber, aus welchen Gründen auch immer, nichts daraus geworden.

Den Kontakt hatte ich aber schon 2014.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Aramis,

aber genau an die sozialgerichtlichen Feststellungen sind die Zivilrichter im Rahmen der Tatbestandswirkung gebunden:

Ein Verwaltungsakt entfaltet im Zivilprozess grundsätzlich Tatbestandswirkung, so dass nicht nur der Bescheid als solcher, sondern auch sein Ausspruch von den Zivilgerichten hinzunehmen und ihren Entscheidungen zugrunde zu legen ist ((BGH, Urteil vom 19.10.2007 – V ZR 42/07) BGH, Beschluss vom 14.08.2008 – I ZB 10/07)).

Gruß
tamtam
 
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