Hallo Ellen,
ich glaube, du hast mich missverstanden:
Aber das mit den Ärzten, wo ich rankomme, gefällt mir. Das werde ich tun. Und der Rest kriegt einen Verweis, wer zu fragen ist.
Das VA soll ALLE (alle wichtigen) Fachärzte anschreiben.
Dazu wird den Ärzten ein Formular vom VA zugeschickt. Sie können den Bericht ans VA gesondert abrechnen.
Es geht nicht darum, dass du vorher zu den Ärzten gehst, um einen Bericht einzuholen - du hast doch bereits Berichte beim VA von diesen (?) Ärzten eingereicht, soweit ich dich verstanden hatte.
Es geht darum, dass du die Ärzte (falls du es schaffst / die, bei bei denen du es schaffst) informierst, dass das VA sie wahrscheinlich anschreiben wird.
Ich habe einigen Ärzten vorab eine Kopie dessen gegeben, was ich in meinem Antrag geschrieben habe.
M.W. ist das VA verpflichtet zur Ermittlung.
Erstelle für die Widerspruchsbegründung eine Liste, bei welchen Fachärzten noch keine Auskunft eingeholt wurde. Hier wurde nicht ausreichend ermittelt*, betone das.
* Ob "ermitteln" der richtige Begriff ist, weiß ich nicht sicher. Das kann man nachlesen, soweit ich weiß.
Betone zusätzlich, dass dein Psychiater auf das Auskunftersuchen des VA wartet und dir diese Auskünfte fürs VA nicht in einem Bericht zu geben bereit ist, sodass zur Beurteilung des GdB ein Auskunftersuchen des VAs bei deinem Psychiater unbedingt erforderlich ist.
Die weiteren Punkte: in deinem parallelen Thread.
Liebe Grüße HWS-Schaden
P.S. Auch wenn ichs wie "Aufforderungen" geschrieben habe ("Erstelle ...", "Betone ..."): Ich kann nur meine eigene Erfahrung weitergeben und keine Rechtsberatung geben. Ich bin Laie. Es ist mir manchmal nur zu umständlich zu schreiben: "Ich würde ... betonen. ..." - anders waren die Tipps nicht gemeint.