welchunsinn
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 11 Aug. 2014
- Beiträge
- 224
Hallo,
dem stimme ich in vollen Umfang zu:
Was oft übersehen wird das es sich bei den Beratenden Ärzten der Versorgungsämter, aber auch der Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften um einen sogenannten " Parteivortrag" handelt und mithin keine medizinische Leistung im eigentlichen Sinn.
Von daher bereits bedenklich, da durch mithilfe der Richter die erhobenen Befunde, der behandelnden Fachärzte, durch den medizinischen Dienst der Behörde in Frage gestellt werden. Dabei handelt es sich lediglich um einen Parteivortrag. Der medizinische Dienst steht bereits im wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Behörde.
Doch grade diese Stellungnahmen beeinflussen bereits die Gutachter erheblich, da ihnen seitens der Gerichte auferlegt wird dazu Stellung zu nehmen. Statt das den Gutachtern nur die Befunderhebungen, der Behandelnden Ärzte vorgelegt werden. Damit überhaupt eine Basis zu einer neutralen und unbefangenen Begutachtung besteht.
Ob sich daraus im vorbenannten Fall evtl. ein erheblicher Verfahrensfehler ergibt, kann ich nicht beurteilen. Jedoch würde ich es versuchen auf die Misstände hinzuweisen, indem ich mitteilen würde, dass zunächst der Sachverhalt unzureichend aufgeklärt ist. Selbstredend auch Hilfsweise nach § 109 den Antrag zur Begutachtung stellen.
Anmerkung:
Die Vorgehensweisen der Versorgungsämter gehen bereits soweit, dass sie ihren eigentlichen Auftrag außer acht lassen und nur bemüht sind Befundberichte falsch darzustellen.
Auch Richter sollten über soviel Sachkunde verfügen, die Ausrede:" sie hätten Jura studiert", reicht eben nicht.
Da sich jedem Außenstehenden bereits aufdrängen muss, dass der Sachverhalt unzureichend aufgeklärt wurde.
dem stimme ich in vollen Umfang zu:
Hallo,
ich kann hier Charisma nur zustimmen, es kommt nicht nur darauf an, was man für Vorteile bekommt, sondern um Gerechtigkeit.
Gutachtern, die nicht nach der Sozialmedizin Verordnung beurteilen, sondern nach ihrem Gutdünken muss hier das Ende ihrer Willkürlichkeit aufgezeigt werden.
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Was oft übersehen wird das es sich bei den Beratenden Ärzten der Versorgungsämter, aber auch der Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften um einen sogenannten " Parteivortrag" handelt und mithin keine medizinische Leistung im eigentlichen Sinn.
Von daher bereits bedenklich, da durch mithilfe der Richter die erhobenen Befunde, der behandelnden Fachärzte, durch den medizinischen Dienst der Behörde in Frage gestellt werden. Dabei handelt es sich lediglich um einen Parteivortrag. Der medizinische Dienst steht bereits im wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Behörde.
Doch grade diese Stellungnahmen beeinflussen bereits die Gutachter erheblich, da ihnen seitens der Gerichte auferlegt wird dazu Stellung zu nehmen. Statt das den Gutachtern nur die Befunderhebungen, der Behandelnden Ärzte vorgelegt werden. Damit überhaupt eine Basis zu einer neutralen und unbefangenen Begutachtung besteht.
Ob sich daraus im vorbenannten Fall evtl. ein erheblicher Verfahrensfehler ergibt, kann ich nicht beurteilen. Jedoch würde ich es versuchen auf die Misstände hinzuweisen, indem ich mitteilen würde, dass zunächst der Sachverhalt unzureichend aufgeklärt ist. Selbstredend auch Hilfsweise nach § 109 den Antrag zur Begutachtung stellen.
Anmerkung:
Die Vorgehensweisen der Versorgungsämter gehen bereits soweit, dass sie ihren eigentlichen Auftrag außer acht lassen und nur bemüht sind Befundberichte falsch darzustellen.
Auch Richter sollten über soviel Sachkunde verfügen, die Ausrede:" sie hätten Jura studiert", reicht eben nicht.
Da sich jedem Außenstehenden bereits aufdrängen muss, dass der Sachverhalt unzureichend aufgeklärt wurde.