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Krankentagegeld Berufsunfähigkeit Garantie Antrag

bluesun

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
1 Apr. 2014
Beiträge
80
Hallo,
Hat einer von Euch schon von dieser "Garantie" gehört?

Hintergrund: Ich bin seit 8 Monaten krank geschrieben und erhalte Krankentagegeld.

Ich habe auch eine Berufsunfähigkeitsersicherung.

Die Krankentagegeldversicherung wurde bei einem anderen Versicherer abgeschlossen der von meinem BU Versicherer übernommen wurde.

Die Krankentagegeldversicherung hat mir nun ein Schreiben zugeschickt in dem steht:
Wir garantieren lückenlose Leistungen in der Zeit in der Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeit geprüft wird und eine "konzerninterne" medizinische Begutachtung.
Bedingung: Innerhalb eines Monats Antrag auf BU stellen und die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.

Diese angebliche Garantie steht nicht in den Versicherungsbedingungen.
Ich lese diesen Garantiezettel der auch online zu lesen ist als Marketing-Gag durch den die Versicherung neue Kunden ziehen will. Ich gehöre zu den "alten" Bestandskunden.

Ich vermute nichts Gutes.

Denke ich zu negativ?

Was denkt Ihr

Hattet Ihr schon mal so einen Fall?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß

Blue
 
Hallo bluesun,

Vielleicht bin ich auch zu negativ, aber ich würde ebenfalls vorsichtig sein.

Wieso sollte es etwas Besonderes sein, wenn die KTG-Versicherung auch während der Prüfung eines BU-Antrags weiter zahlt? Wenn die Voraussetzungen laut deiner Bedingungen erfüllt sind, muss sie einfach zahlen.

Warum hat die Versicherung also ein Interesse an einem BU-Antrag?

Vermutlich muss das KTG gezahlt werden, solange du AU geschrieben bist. Vielleicht sehen deine Versicherungsbedingungen nicht mal eine ärztliche Nachprüfungsmöglichkeit der Versicherung vor.

Anders in der BU: Dort darf die Versicherung den Versicherten jährlich zur Begutachtung schicken (ob kalender- oder zeitjährlich konnte ich als Selbstbetroffene bislang nicht klären).

Da wirkt eine ¨konzerninterne Begutachtung¨ gerade zu bedrohlich: die Versicherung könnte auf die Idee kommen, die Erkenntnisse aus der ärztlichen Begutachtung zur für das KTG zu verwenden.

In BUV-Bedingungen, die ich kenne, ist vorgesehen, dass auch bei verspäteter Antragstellung von Beginn der BU an (nach)gezahlt wird. Wenn deine Versicherungsbedingungen das auch vorsehen, hätte ein Antrag keine Eile. Denn während der ärztlich festgestellten und nachgewiesenen AU wird die Berufsunfähigkeit einfach unterstellt, ganz ohne dass die BU-Versicherung ein Gutachten dafür anfertigen lassen müsste (gewillkürte BU). Bitte kläre an Hand deiner Versicherungsbedingungen, welcher Arzt und wie krank schreiben muss, damit es für die BU-Versicherung genügt (wird aber wohl ausreichen, da sonst die Aufforderung zur Antragstellung nicht gekommen wäre).

Noch ein Wort zur Schweigepflichtentbindung: die solltest du dir immer für den Einzelfall (für jeden einzelnen Arzt, auch nicht allgemein ¨Pflegepersonal, das im KH mit dem Fall befasst war¨) und vor Allem für den BU-Versicherungsvertrag vorbehalten.

Natürlich hat die Versicherung das größte Interesse an einer umfassenden Schweigepflichtentbindung, da sie dann "konzernintern" an alle Infos kommt, die sie gleich für 2 Verträge nutzen kann.

Gerade die Tatsache, dass du 2 Verträge bei dem Unternehmen hast und offensichtlich bereits ein Informationsaustausch stattfindet, sollte dich dazu veranlassen, Schweigepflichtentbindungen nur im Einzelfall und bezogen auf den jeweiligen Versicherungsvertrag auszusprechen!

Die offensichtliche Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen gibt dir einen wunderbaren und aus meiner Sicht nicht zu widerlegenden Grund dazu - den die Versicherung dir selbst geliefert hat.

Und zum Thema "konzerninterne Begutachtung": du musst ja auch den Gutachter, der deine Berufsunfähigkeit beurteilt, von der Schweigepflicht entbinden. Die Tatsache, dass du den Gutachtentermin wahrnimmst, genügt nicht für die Annahme, dass der Gutachter Informationen weiter geben darf.

Deine Schweigepflichtentbindung für den Gutachter solltest du schriftlich festhalten, ausdrücklich beschränken auf die Verwendung für die BU und dir dies vom Gutachter unterschreiben lassen (eine Ausfertigung für ihn, eine für dich).

Vielleicht bin auch ich überängstlich, aber so vorsichtig würde ich es handhaben.

Gutes Gelingen.
Lindgren
 
Hallo bluesun,

ja, ich kenne diese "Leistungs- und Servicegarantie", sofern sie aus dem Generali-Konzern stammt (z.B. AachenMünchener / Volksfürsorge / Generali Leben und Central).

Wenn es diese ist, dann bestätige das bitte, denn dann kann ich hier einiges dazu schreiben, erläutern und richtig stellen... vor allem aber auch vor den Fallstricken warnen!

Wenn nicht, dann wäre der Wortlaut der Garantie entscheidend...
du merkst: auch in diesem Fall sind ein paar mehr Informationen nötig, um die richtigen Antworten zu bekommen ;)
...denn es gibt da sehr viele unterschiedliche Produkte... z. B. Alte Leipziger und Hallesche haben so etwas auch oder auch der Volkswohl Bund. Allerdings sind diese alle jeweils unterschiedlich in ihren Bedingungen :cool:

Grundsätzlich ist so eine Garantie (zumindest theoretisch) vorteilhaft, denn Krankenversicherer neigen gern dazu einen Kunden BU zu schreiben um der Leistungspflicht zu entkommen... BU-Versicherer leisten dann aber noch lange nicht! ;)
Siehe zum Beispiel: http://finanzblog.dfinanz.de/leistu...ntagegeld-zur-berufsunfahigkeitsversicherung/

Freue mich näheres von dir zu lesen. :)

VG
greek
 
Hallo,
Danke für Eure Antworten.

Es handelt sich um folgendes Schreiben mit Anschreiben mit Fristsetzung.

Gruß

Blue
 

Anhänge

  • Garantieerkl%C3%A4rung%20Krankentagegeld%20BU_7.2012.pdf
    175.2 KB · Aufrufe: 23
Hallo,
bei mir läuten die Alarmglocken da:
Ich keine zeitliche begrenzung des Tagegeldes, keine Nachprüfung im Vertrag habe und die BU mehr leisten müsste als die Tagegeld.
...
Muss weg, antworte später ausführlicher

Gruß

Blue
 
Hallo Bluesun,

das ist erstmal nichts schlimmes, denn es ist nur eine Information zu den beiden Verträgen.

Sollte ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente auf Grund Deiner Erkrankung bestehen, dann würde auch das Krankentagegeld automatisch enden.
Also hast Du dann kein Anspruch auf Beides. Diese Doppeltleistung soll verhindert werden. Es kann sogar rein rechtlich so sein, das Du ab dem Tag an dem die BU die Leistungen übernimmt dann das Krankentagegeld zurück zahlen müßtest.

Sollte sich in einem Jahr bei einer Überprüfung der BU herausstellen, das die Versicherung der Meinung ist, das Du nicht mehr BU bist, dann müßte bei weiterer Krankschreibung die Krankentagegeldversicherung wieder leisten.

LG Rajo
 
Hi Rajo,
Danke.

Die Information "Garantie" ist nicht in meinem Vertrag verankert.
Die wurde im nachhinein gebastelt und auf Bestandskunden ausgeweitet.

Ich habe Bedenken dass die Tagegeld mich loswerden will und die BU dann nicht zahlt.

Weshalb sollten die freiwillig mehr zahlen wollen als sie jetzt tun?

Gruß

Blue
 
Hallo Bluesun,

das hat was mit rechtlichen Grundlagen zu tun.

Aber mache Dir nicht so viel Gedanken im Vorfeld. Es läuft nicht immer alles negativ ;)
Wenn Du eine BU beantragst, muss das Krankentagegeld bis mindestens zur Entscheidung gezahlt werden.
Du solltest aber nicht den Fehler machen und dann Deine Krankschreibungen nicht mehr verlängern lassen. Denn nur dadurch kannst Du den Nachweis der AU belegen.
Egal ob Du irgendwann kein gesetzliches Krankengeld mehr bekommst.
Mit den Schweigepflichtentbindungen ist das so eine Sache. Wenn es Probleme wegen Vorerkrankungen geben könnte, dann rufe Deine Krankenversicherung an und lasse Dir Deine Krankengeschichte soweit es dort möglich ist, mit Diagnoseschlüsseln zusenden.

Die DRV macht bei meiner Frau überhaupt keine Anstalten einsichtig zu sein. Denn inzwischen ist es bereits gerichtlich per Urteil bewiesen, das spätestens ab 2010 die Grunderkrankung vorhanden war und auch die entsprechenden Auswirkungen - auch interessiert es dort überhaupt nicht, das inzwischen der GdB von 50 auf 70 erhöht hat und das hauptsächlich auf grund neurologischer Auswirkungen und Bewgungs- und Belastungsprobleme der Wirbelsäule und aller Extremitäten. Die Erkrankung wäre nicht dauerhaft genug - seit 2009....

Also warte mit dem BU-Antrag nicht zu lange, Du weißt nicht wozu Du das (die finanz. Mittel) noch brauchst. Es gibt auch eine vorübergehende BU.

LG Rajo
 
Hallo bluesun,

Leider bekomme ich zu deinem Dokument eine Fehlermeldung und kann es nicht öffnen.

Hallo greek,

Sollte es wirklich so einfach für die KTG-Versicherung sein, aus der Zahlpflicht zu kommen? Und dann auch noch die Gefahr für den Versicherten, dass die bereits empfangenen Leistungen zurück zu zahlen sind?

Dann wäre das eine Versicherung, die man nicht braucht, bzw., wenn man sie hat, besser nicht in Anspruch nimmt.

Das ginge mir völlig gegen mein Rechtsempfinden (aber naja - was heißt schon Rechtsempfinden...).

LG
Lindgren
 
Hi,
für die Krankschreibungen erhalte ich so ein Pendelformular, das muss ich immer ausfüllen lassen.

Ich versuche die ganze Zeit diese Geschichte positiv zu sehen.
Wie gesagt bin ich skeptisch da die Versicherung ja mehr zahlen müsste bei einer BU.
Logisch denken kann ich momentan nicht, GDB, GDS, BU, TG, KTG, BG, ... wie es vielen hier geht.
Aus dem Grund weiss ich Eure hilfreichen Antworten sehr zu schätzen!

Wenn ich wüsste dass die BU sich nicht rauswinden will hätte ich den Antrag schon gestellt.
Man liest zuviel Negatives. Die suchen doch immer als erstes ob sie eine Möglichkeit finden nicht zahlen zu müssen.

Die KK hat mir auf Anfrage einen Verlauf geschickt indem Krankschreibungen und Krankenhausaufenthalt mit Diagnosen zurück bis 1991 verzeichnet sind.
Da ich kaum Krank war ist da nicht viel zu lesen.
Bedenken habe ich ob ein Arzt in der Vergangenheit was zusätzlich abgerrechnet hat von dem ich nichts weiss, ich lese zuviel, jaaaa, ich werde jetzt positiv versuchen zu denken.

Eine Schweigepflichtsentbindung stellen die ja als Bedingung für diese Garantie. Ich habe denen in der Vergangenheit lediglich eine Einzelfallbezogene unterzeichnet.

Lindgreen, bei mir geht das Dokument auf, Du benötigst einen Adobe dafür.

Rajo, mit der DRV rechne ich momentan gar nicht, habe mich aus dem Grund pivat versichert und sehe jetzt dass es dieselben Probleme gibt.
Wie ist der Sachstand mit der DRV bei Deiner Frau?

Gruß

Blue
 
Hallo Bluesun,

also der Auszug von der Krankenkasse ist mit allen abgerechneten Diagnosen versehen, die ein Arzt gestellt hat.
Also kann da nichts raus gekramt werden, was nicht schon hinterlegt ist. Ich habe bereits Fälle erlebt, da wußten die Patienten eben nicht was in ihrer Krankengeschichte so drinnen steht und dann kam das böse Erwachen. Deshalb ist das schon mal ein beruhigender Schritt.;)

Es kann so und so laufen. Eine Prognose ist da immer schwer zu stellen, allerdings ist´s mit der Erkrankung an sich noch schwerer.

Bei meiner Frau / DRV still ruhet der See, denn wir warten schon wieder seit knapp zwei Monaten auf eine Rückmeldung des von Gericht beauftragten Gutachters zwecks Termin.

LG Rajo
 
Hi,
die Erkrankung ist das Schwierigste in der Lage, macht es schwieriger da es mit dem klaren Denken nicht funktioniert plus wie Ihr ja selbst leider erfahren musstet die Krankheit selten anerkannt wird.
Ich schreibe hier wenig darrüber.

Ist der Gutachter ein Neurologe?
Ich drücke die Daumen falls ja dass es einer ist der über den Tellerrand schauen kann.

Gruß

Blue
 
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